Allgemeine Infos Erfahrungsberichte 55107 Strafrecht

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Beginnend mit dem Jahr 2017 wollen wir einen Versuch starten, die bisher gewonnenen Erfahrungen in diesem Modul in diesem Thread zu sammeln.

Wer gerne seinen Kommilitonen etwas von seinen bisherigen Erfahrungen mitgeben mag, sei es zum Stoff des Moduls, zur Art und Weise wie es vermittelt wird, zu ergänzender Literatur, Fällen und Lösungen, zur Hausarbeit, mentorieller Betreuung, wissenschaftlichen Betreuern oder dem Lehrstuhlinhaber selbst - hier ist der rechte Platz dafür.

Bitte bedenkt: Dies ist ein im Grunde öffentlicher Raum - also schreibt bitte nichts, was ihr den Betroffenen nicht auch ins Gesicht sagen würdet, und haltet euch bei der Darstellungen an die gebotene Netiquette. Nicht nur Angehörige der Fernuni und ihren Lehrstühlen lesen mit, sondern auch aktuelle und zukünftige Studierende.
Wir wollen informieren, nicht verprellen oder erschrecken.

Ansonsten gilt: fühlt euch frei, diese Seite zu füllen! :thumbsup:
 
Da ich gestern das Ergebnis meiner Hausarbeit bekommen habe, starte ich mal. Ich bin Teilzeitstudent und habe das Modul mehrere Semester belegt, da ich an den Pflicht-AGs erst 2016/17 teilnehmen konnte. Die Skripte habe ich mir nur im Semester der erstmaligen Belegung und im letzten Semester angeschaut, aber jedes Semester zur Übung alle Einsendeaufgaben eingereicht, obwohl ich die Klausurzulassung schon beim 1. Mal hatte. Meine Zusatzliteratur waren

- Werner Beulke: Klausurenkurs im Strafrecht I + II
- Winfried Schwabe: Strafrecht AT + BT
- diverse günstig bei ebay ersteigerte Kommentare in nicht zu alter Auflage
- Zeitschrift JUS

In der StaBi war ich 2 x, in der UniBib 1 x. Die Kommentare, die online zur Verfügung stehen, habe ich oft genutzt.

Ich fand das Modul sehr interessant und empfehle euch, viele Pflicht-AGs zu besuchen ( ich habe es nur 3 x geschafft). Da inzwischen auf Hausarbeit umgestellt wurde, ist imho kein Freiversuch nötig. Ich habe 95 Punkte bekommen :-), wobei im März noch die Rhetorikklausur war.
 
Hallo,
danke, für deinen Erfahrungsbericht. Ist die HA vom Umfang her vergleichbar mit Verfassungsrecht oer BGB II?
 
In Verfassungsrecht und BGB II habe ich noch Klausuren geschrieben, aber schon eine Hausarbeit als Einsendeaufgabe. Die formellen Vorgaben sind gleich: 40.000 Zeichen = 20 Seiten, +/- 10 % ohne Punktabzug. Ich habe 21 Seiten geschrieben, wobei die notwendigen Punkte auf 20 Seiten abgehandelt waren.
 
Hausarbeiten schreiben hat immer den Vorteil, dass man vom Stoff an sich recht wenig Ahnung haben muss. Da ich nicht vor habe, irgendwelche Vertiefungen in Strafrecht zu belegen, und damit im Studium nie wieder mit Strafrecht in Berührung kommen werde, habe ich das Modul das komplette Semester so gut wie links liegen lassen und mich dann nur in den Fall der Hausarbeit reingearbeitet - hat dann sogar für ne 1,7 gereicht ;-)

Im Vergleich mit den anderen Hausarbeiten in Studium fand ich die HA in BGB wesentlich anspruchsvoller, von der Schwierigkeit her war die Strafrecht-HA mit der in Staats- und Verfassungsrecht zu vergleichen.
 
Die Zeiteinteilung
ging bei mir leider drunter und drüber. Bis auf die Pflichtmentoriate am Anfang habe ich mich mit dem Kurs kaum beschäftigen können, weshalb ich nichts zu einer vernünftigen Vorbereitungsphase sagen kann.
Die Mentoriate in HH bei Dr. Firgt sind aber wirklich gold wert. Er hat einen anderen Blick auf die Materie und schafft es, auch Kausalzusammenhänge mit etwas Witz und einigen Beispielen verständlich zu machen. Ansonsten - aber das wird euch wohl allen bekannt sein - erscheinen einem 8 Wochen Bearbeitungszeit erst einmal wirklich lang, zwischendrin denkt man, man sei gut dabei und zum Ende hin wird es immer knapp - zumindest bei mir.
Aber dieses Wechselbad der Gefühl macht auch ein bisschen süchtig, merke ich grade. :-D

Die Skripte

habe ich direkt verworfen und auch während der HA-Bearbeitung kaum angeschaut. Mir waren sie zu unstrukturiert und an den falschen Stellen zu ausschweifend.
Stattdessen gibt es einige gute Lehr- und Fallbücher bei Nomos, Vahlen und De Gruyter, die mir durch die HA-Zeit halfen.

Die HA
fand ich interessant zu bearbeiten aber ziemlich niveauvoll. Eine ausschweifende Fahrlässigkeitsprüfung für den Grundkurs ist mutig, der Durchschnitt von 2,8 zeigt aber, dass der LS seine Studenten gut einschätzen kann.
Ich war aus Zeitersparnis kein einziges Mal in einer Bibliothek, sondern habe nur mit Onlinequellen gearbeitet.
Da gibt es aber grade über De Gruyter so viele Schriftstücke, dass ich 122 Fußnoten und 44 Quellen vollbekommen habe - ein Hinweis für die, deren Fahrzeit zur nächten Bibliothek auch über eine Stunde beträgt.

Was mich positiv überrascht hat:
Die HA musste nicht ausgedruckt, sondern nur elektronisch eingereicht werden. Das ist zwar etwas schwierig, wenn man wie ich keine Ahnung von Formatierung und Einscannen der Unterschrift hat, aber dafür gibt es ja Informatiker als Freunde :whistling:
Da die HA elektronisch eingereicht wurde, erfolgte auch die Korrektur in der gleichen Form. Das heißt - Trommelwirbel - die Kommentare an den Seiten sind leserlich und verständlich. Es gibt sogar eine DinA4-Seite mit Musterlösung, in der einem Hinweise auf Besserungen gegeben werden und eine Art Checkliste, die zeigt welche Punkte man hätte knapper/ausführlicher prüfen sollen und warum. Am Ende noch ein Fazit über den Gutachtenstil und die Gedankenführung und fertig ist die klare, deutliche und nachvollziehbare Bewertung.
Das sollten sich die anderen LS wirklich zu Herzen nehmen.

Ein letzter Tipp
ist es, euch unbedingt den Erfassungsbogen für die Pflichtmentoriate zu kopieren, bevor ihr ihn im Regionalzentrum abgebt. Ich hatte dieses Semester das Pech, dass mein Erfassungsbogen irgendwo verschwunden ist und deshalb direkt nach Abgabe der HA eine Mail kam, ich hätte die Pflichtstunden nicht absolviert und daher würde meine HA nicht zur Korrektur freigegeben werden. Erst nach vielen E-Mails mit Prüfungsamt, Regionalzentrum und Dr. Firgt und dem Zuschicken meiner Erfassungsbogen-Kopie, wurde die HA schlussendlich zur Korrektur freigegeben; diese Schreckstunden hätte man sich aber sparen können.
Die Präsenzzeiten werden auch bei den Leistungen im POS vermerkt, da kann man sonst nachschauen, ob alles richtig eingetragen wurde - wenn man dran denkt :-)
 
Die Zeiteinteilung
Wie immer gilt es: Von Anfang an ordentlich mitmachen, das spart Stress am Ende. Aber ich bin selbst jemand, der immer erst den Zeitdruck braucht, bis die Motivation durch die Decke schießt. Also lernt so, wie ihr es am besten könnt. Da ihr am Ende aber eine Hausarbeit und keine Klausur schreibt, könnt ihr euch immerhin noch das Auswendiglernen der ganzen Definitionen sparen und davon gibt es im Strafrecht unzählige.

Die Skripte
Ich habe nicht mit den Skripten gearbeitet. Ich würde sie auch nicht kritisieren, aber sie waren vom Aufbau her einfach nicht meins.

Lehrbücher und Kommentare
Absolut zu empfehlen ist der aktuelle StGB-Studienkommentar von Joecks/Jäger. Der Kommentar funktioniert wie ein Lehrbuch und ist sehr studentenfreundlich geschrieben.
Als typischen Kommentar empfehle ich ansonsten Lackner/Kühl.

Die HA
Die Hausarbeit ist kein Klacks, sondern auf sehr hohem Niveau. Ich habe meistens Beck-Online, DeGruyter und die Fernleihe genutzt. Die Zeitschrift JuS wird euch dank vieler verschiedener Aufsätze und Abhandlungen zu den einzelnen Strafrechts-Problemen sehr helfen, allerdings müsst ihr dafür in eine Bibliothek gehen, weil sie nicht in dem Beck-Online-Abo der FernUni Hagen enthalten ist. Alles in Allem ist die Hausarbeit zu schaffen. Ich habe sie parallel zu Schuldrecht geschrieben, nachdem ich Hochzeit und Flitterwochen hinter mir und nur noch knapp 22 Tage für beide Hausarbeiten Zeit hatte. Ich lag mit 1.3 trotzdem im vorderen Drittel. Spart nicht an Quellen.
Macht euch keinen Stress wegen der Seitenzahlen. Gefühlt hatte jeder mehr Seiten als ich. Ihr habt ja eine Vorgabe und so lange ihr das einhaltet, ist alles in Ordnung. Und ein absolut wichtiger Rat: Nehmt euch mindestens einen Tag nur für die Prüfung der Fußnoten und Quellen. Den werdet ihr dafür brauchen. Und nicht den Abgabetag, sondern einen Tag davor, an dem ihr euch auch nichts anderes vornehmt. Die HA wird elektronisch eingereicht, also macht euch noch mal schlau, wie genau das geht. Soweit ich weiß macht man das als PDF.

Geheimtipp: Die Hausarbeits-Gruppe der Fernuni-Hilfe ist goldwert, wenn man selbst keine Lerngruppe hat. Die Anregungen und Diskussionen über verschiedene Lösungsansätze haben mir persönliche sehr weiter geholfen. Hier ist jedoch Eigeninitative und Mitarbeit gefragt. Also bloßes Mitlesen führt zum Ausschluss, da es für die Lerngruppe keinen Mehrwert bringt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Belegt SoSe 19

- Waren die Kurseinheiten verständlich?
Ja, das schon. Aber ich war von den Skripten eher enttäuscht. Es gibt keinen Fußnotenapparat zum Nachlesen (und das obwohl das Modul mit einer Hausarbeit abschließt! Das ist mal kein best practice...)

- Wie ist das Moodle Angebot?
Ganz ok.

- Empfehlenswerte mentorielle Veranstaltungen?
Ich habe versucht, das Online-Mentoriat zu verfolgen. Der Mentor hat aber so schnell gesprochen und ist husch-husch über alle Punkte hinweg gerast, dass ich es dann gelassen habe. Wer dort nicht mitkommt: Keine Angst, es liegt nicht an euch. Das didaktische Konzept (Frage, eine Sekunde warten, dann alles alleine in dreifacher Geschwindigkeit beantworten) hilft nicht unbedingt beim Verständnis.

- Gibt es hilfreiche Bücher oder Fremdskripte?
Rengier als Klassiker. Fürs tiefere dogmatische Verständnis Hardtung/Putzke.

- Was würdest Du im Nachhinein anders machen?
Skripte erst gar nicht in die Hand nehmen.

- Sonstige Hilfen und Tipps?
Die Hausarbeit war gut machbar. Ich habe nur online verfügbare Quellen genutzt. Beschäftigt euch am besten vorher schonmal mit der Arbeitsweise bei Hausarbeiten. Gut und hilfreich ist das Buch von Putzke "Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben" oä. Setzt euch damit auseinander, was Primär- und Sekundärquellen sind usw
 
@Rearviewmirror: Woher hast du diese Information? Gilt das nur für die EJP oder auch für den Bachelor?
 
Vielen Dank für die Info! 👍
 
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