Klausurbesprechung Klausur Sep. 2014: das wird, ist, war sie ...

Da kann ich ja froh sein, dass ich die Klausur bestanden habe.... bin trotzdem extrem unzufrieden. Wo bzw. ab wann kann man denn die Lösung der Klausur einsehen?
 
Hallo,
wie bereits hier vermeldet, gibt der Lehrstuhl (bisher) weder alte Klausuren, geschweige denn Musterlösungen heraus.
Gruß
 
Hallo,
wie bereits hier vermeldet, gibt der Lehrstuhl (bisher) weder alte Klausuren, geschweige denn Musterlösungen heraus.
Gruß
Also verstehe ich das richtig, dass man faktisch nicht genau weiß, was man eigentlich hätte schreiben sollen???
 
Oh man, dann kann da natürlich der Korrektor fröhlich vor sich "hinkorrigieren", ohne sich später rechtfertigen zu müssen, warum da oder da Punkte abgezogen wurden.

Ich hab bisher zwei Klausuren geschrieben und bestanden. Ö-Recht mit 2,7 und Strafrecht nur knapp mit 4,0. So langsam bekomm ich das Gefühl, dass man froh sein kann, wenn man bestanden hat. Eine Konzentration auf einen Notendurchschnitt von besser als 2,5 scheint mir leider immer mehr unrealistisch zu sein...
 
Hallo an alle,
habe inzwischen die korrigierte Klausur einsehen können, dazu die folgenden Anmerkungen:

- es ist nicht dargelegt, wie die Punkte verteilt werden. Weder auf die einzelnen Aufgaben oder die zB die Frage zur Strafrechtstheorie ... Als einziger Hinweis am Ende: "60 Punkte",
- Anmerkungen sehr spärlich, "Argumente für h.M.?" "ausführlicher", "getrennte Wertung von Schlag und Werfen, Schlag versuchter Totschlag (+) Wurf (-) vgl. BGHSt 14, 193 Jauchegrubenfall",
- Zum Teil Strafrechtstheorie null Anmerkungen.

Fazit: Mich hätte natürlich interessiert, wie die Punktegewichtung war und ein wenig mehr Angaben zu den Mängeln wäre auch wünschenswert.
Eine Remonstration hätte gute Chancen: "... Etwaige Anzeichen für eine fehlerhafte Bewertung der Arbeit könnten z.B. unzureichende Randbemerkungen, fehlende Kritisierung des Korrektors am Ende der Arbeit u.ä. sein. ..." ( siehe http://www.jura.uni-halle.de/fachschaftsrat/ueber_uns/remonstration/ ), diese Kriterien liegen hier vor, darauf werde ich allerdings mangels Interesse verzichten.

Gruß
 
Ein Freund von mir (RA) beschäftigt sich viel mit Widersprüchen beim 1./2. Staatsexamen etc. Selbst wenn du Recht hast liegt die Erfolgschance bei nur 5-10%!! Ich hatte selber mal das zweifelhafte Vergnügen einen Widerspruch zu schreiben.Trotz Durchsicht vom diesem Amwalt und seiner Meinung nach guten Begründung für den Widerspruch hab ist dieser zurückgewiesen worden. Die Begründung seitens der Fernuni ist "ohne Worte" ................

Weil es bei mir nur um eine Verbesserung der Bewertung gegangen ist habe ich das gerichtliche Verfahren sein gelassen. INsbesondere auch deswegen, weil ich bei diesem Lehrstuhl noch eine weitere Klausur schreiben musste.............
 
Hi,
ja ich hatte gar nicht vor, Widerspruch einzulegen. Finde nur, dass die Korrekturen ein wenig mehr Substanz beinhalten sollten.
Gruß
 
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