Dass bei BGB IV, die I bis III, insbesondere im Zivilprozessrecht eher als im Zwangsvollstreckungsrecht, nicht wegzudenken sind, das ist klar. Deswegen lautet auch meine Frage, ob jemand weis, inwiefern man einzelne Teile vertiefen muss. Man muss bei der Vorbereitung Schwerpunkte setzen, darum kann man nicht Schuldrecht, Sachenrecht, Insolvenzrecht, Handelsrecht, Verbraucherschutzrecht usw. gleich viel vertiefen, denn letztendlich ist das Thema des Moduls trotzdem ZPO und irgendwo ist eine Grenze zu setzen. Meine Frage ging deswegen eher in Richtung dessen, wo man diese Grenze setzen soll und diesbezüglich, ob jemand etwas vom Lehrstuhl weis oder aus Erfahrung sprechen kann, denn grob kann sich das ja jeder irgendwie errechnen indem er schätzt. Da ich selbst daran gewöhnt bin jedes Einzelgebiet mit sehr dicken Lehrbüchern durchzugehen, wollte ich schon gern einen Anhaltspunkt um Prioritäten zu setzen.