Stoff des Moduls Klausur WS 2012/2013

Kann mir jemand sagen, inwieweit neben dem BGB IV selbst, auch BGB I bis III und vielleicht Handelsrecht, wie in der Hausarbeit in der Vorbereitung zur Klausur einfließen müssen? Sicherlich kann man in der Begründetheit damit rechnen, aber es wäre schon gut zu wissen, inwieweit ausführlich man auf Schuldrecht, Sachenrecht, Handelsrecht usw. man beim Lernen eingehen muss.
 
BGB 4 macht m.E. nur im Zusammenhang mit dem Rest sinn. Was soll man denn isoliert eine Kalgezulässigkeit machen. Wie man an den alten Klausuren/EAs sieht. ist wohl ein "fundiertes" und teilweise auch "detailiertes" Wissen des Stiffes von BGB 2, BGB 3 unerlässigleich. BGB 1 ist immer die Grundlage für alles. In der Hausarbeit war ich über das Handelsrecht auch etwas überrascht. Da ich aber Unternehmesrecht 1 eh auch schreibe, wäre ich dafür auch vorbereitet. Ich habe jetzt gerade auch angefangen, den Stoff von BGB 2 und BGB 3 nochmal durchzumachen.
 
Dass bei BGB IV, die I bis III, insbesondere im Zivilprozessrecht eher als im Zwangsvollstreckungsrecht, nicht wegzudenken sind, das ist klar. Deswegen lautet auch meine Frage, ob jemand weis, inwiefern man einzelne Teile vertiefen muss. Man muss bei der Vorbereitung Schwerpunkte setzen, darum kann man nicht Schuldrecht, Sachenrecht, Insolvenzrecht, Handelsrecht, Verbraucherschutzrecht usw. gleich viel vertiefen, denn letztendlich ist das Thema des Moduls trotzdem ZPO und irgendwo ist eine Grenze zu setzen. Meine Frage ging deswegen eher in Richtung dessen, wo man diese Grenze setzen soll und diesbezüglich, ob jemand etwas vom Lehrstuhl weis oder aus Erfahrung sprechen kann, denn grob kann sich das ja jeder irgendwie errechnen indem er schätzt. Da ich selbst daran gewöhnt bin jedes Einzelgebiet mit sehr dicken Lehrbüchern durchzugehen, wollte ich schon gern einen Anhaltspunkt um Prioritäten zu setzen.
 
Ich glaube die werden wohl kaum Spezialwissen abfragen, was Handelsrecht angeht, BGB II und III sollte man schon gut beherrschen.

In Moodle steht der Hinweis, dass eine Stoffeingrenzung dieses Semester nicht erfolgt.

LG
Ratik
 
Ich habe eine Frage zu den mitzuführenden Gesetzestexten. Ausdrücklich steht in Moodle, dass wir die aktuellen Gesetzestexte mithaben müssen, damit gewährleistet ist, dass wir die Klausur bestehen können. Nun sind dieses Semester die durch die Reform der Sachaufklärung eingetretenen Änderungen, also neuen §§ nicht prüfungsrelevant. Ich habe daraus den Schluss gezogen, dass die alten §§ prüfungsrelevant sind, also zumindest nicht auszuschließen ist, dass diese abgeprüft werden. Das bedeutet nun hingegen, dass man in der Klausur §§ mithaben muss, die dieser Rechtslage entsprechen. Mein Problem liegt darin, dass ich eigentlich den neuen Schönfelder mitnehmen wollte, weil man eben prinzipiell die aktuellsten Gesetze mithaben muss. Sollte aber etwas aus den alten §§ dran kommen, dann hat man keine Nachschlagemöglichkeit, weil die alten §§ aus dem aktuellste Schönfelder bereits ausgegliedert sind. Wie macht ihr das?
 
Mag mal jemand kurz erzählen, wie die Klausur war und was denn das "Thema" war?
 
also wenn wir gestern von "schlechter Klausur" in Unternehmensrecht gesprochen haben, dann war diese meiner Meinung nach noch schlimmer!
SV:
Familie (A) beauftragt den Bau GmbH &Co.KG (B) mit Hausbau März 2007. Dieser bestellt - um den Anforderungen des B gerecht zu werden- bei Unternehmen (C) einen bestimmten Stein. 01.04.07 erhält er ihn. Hausbau wird schnell fertig, sodass die (A) im Juli einziehen kann.

2009 werden an diesem Stein risse sichtbar. A klagt gegen B auf Nachbesserung. B der schon ahnt, dass Richter der Klage der A stattgeben wird, verkündet mit Schriftsatz dem C den Streit. Schriftsatz eingereicht 23.03.2011 zugegangen 04.04.11. C meldet sich hierauf nicht.

Klage wird entschieden zugunsten A. B legt kein Rechtsmittel ein. A verlangt Nachbesserung die B erfüll.

Jetzt will B gegen C (August 2012) den Anspruch einklagen. C sagt, der währe verjährt.

FRAGE: Ist der Anspruch des B gegen C im August tatsächlich verjährt?

Im Verfahren B gegen C entscheidet der Richter, der Stein sei tadellos gewesen, und wies nur wegen unsachgerechter Behandlung durch B diese Mängel auf. Darf er das?

3. Aufgabe: Welche außergerichtlichen Möglichkeiten kennen Sie zur verwirklichung der Geldforderung. Nennen und erläutern den Unterschied zwischen denen.

**** Alles so in etwa aus dem Gedächtnis. Nicht wortwörtlich...

DAS war eine Sch...-Klausur.
 
Das bestätigt die Aussagen, dass es eine gute Idee war, dass ich mich im letzten Moment von der Klausur abgemeldet habe. :-)

Vielleicht hast Du ja Glück, dass die Klausur hochkorrigiert wird. Ansonsten kann man einem bei solch einem Sachverhalt wirklich keine Vorwürfe machen, dass es nichts geworden ist, sorry.
 
das ist wohl wahr! Ich hoffe die korrigieren etwas "nachsichtig".

Achso ja, Punkteverteilung war:
Aufgabe 1 - 50P
Aufgabe 2 - 30P Aufgabe 1+2 bitte im ausführlichen Rechtsgutachten
Aufgabe 3 - 20P
 
Ich habe gehört, dass die Ergebnisse online sind... Könnte da jm. kurz die Statistik posten? (Die ist ja jetzt beim LSF immer auch mit online).
 
Statistik.....naja, wie zu erwarten war....
habe jetzt nichts zur Hand, aber über 64 % durchgefallen und keine bei 1,0 - 1,7 bei 107 Teilnehmern.... schau nach, wenn ich wieder daheim bin dann poste ich genauere Zahlen
 
Hallo zusammen,

war zufällig jemand an der Klausurbesprechung dabei?
Und dürften Nichtteilnehmer erfahren, was besprochen oder präsentiert wurde?

Im Voraus schon mal herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

beste Grüsse
 
Die Folien wurden ins Netz gestellt, diese wurden hauptsächlich nochmal vorgelesen.

Ansonsten war es nicht besonders ergiebig... Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Klausur sehr grundlegend war (und aus Sicht der Lehrstuhls auch nicht schwer). Es wurde der Eindruck vermittelt, dass alles eine glatte Prüfung war ohne allzu große Herausforderungen. Und dass soviele durchgefallen sind, sei wohl, weil viele die Fallfrage nicht beachtet hätten und z.B. die Zulässigkeit geprüft hätten.

Das war zumindest mein Eindruck. Vielleicht berichtet Dir ja noch jemand eine andere Meinung.
 
Danke Benji,

die Folien habe ich gefunden; viel geben sie wirklich nicht her.
Schade eigentlich ... wäre doch interessent zu erfahren, woran es gefehlt hat; mit ein paar Folien ist das nicht zu machen.

beste Grüsse
 
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