Frage zu Modul/Klausur Lesezeichen Gesetzestexte beschriften

Hallo zusammen,

kurze Frage: Darf ich auf etwaigen Lesezeichen für die zugelassenen Gesetzestexte einen Text schreiben?
Ich möchte keine extra Kommentierung aufnehmen, sondern z.B. nur den Titel eines Gesetzes wiederholen.

Offiziell heißt es:
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbigen Tesa
-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen –enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kom-mentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen.

Ist die Wiederholung eines Titel eines Paragraphen (Fettdruck) etwas "zusätzliches"? Oder darf ich wirklich nur Lesezeichen verwenden und diese überhaupt nicht beschriften? Weiß das jemand?

danke und lg

Flo
 
... aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen –enthalten...

Ist die Wiederholung eines Titel eines Paragraphen (Fettdruck) etwas "zusätzliches"? Oder darf ich wirklich nur Lesezeichen verwenden und diese überhaupt nicht beschriften? Weiß das jemand? ...

Es darf nichts in irgendener Form beschriftet sein. Nichts, absolut nichts.
 
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