Klausuraufgaben SS 2013

Hochschulabschluss
Diplom-Wirtschaftsphysiker
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
B.Sc. Psychologie
2. Studiengang
Master of Laws
Ähm... war das echt nicht mehr wie eine Vollstreckungsgegenklage (bei der Zuständigkeit kurz den 281) mit den materiell-rechtlichen Einwendungen? Der Eigentumsübertrag war ja nicht beendet (fehlende Grundbucheintragung) und der Mietvertrag war ja nicht existent (keine Einigung; Beweislast des Ehepaars Arm).
Dann noch eine Regeleungsverfügung nach § 940, 940a mit sofortige Beschwerde und Berufung als Rechtsschutz.

Irgendwie war ich da wohl auf dem Holzweg, die Klausur war doch sicher nicht so einfach und kurz... Wie wäre es denn richtig gegangen?
 
HI!

beim Mietvertrag ist es egal ob der zustandegekommen ist. Dieser gilt ja nur inter pares und nicht auch gegenüber der SPK. Da kommt es m.E. nicht mehr auf einen ggf. vorhandene Einigung an.

Hab dann noch als materiell-rechtliche Einwendung den Wegfall der Aktivlegitimation, die dann aber nicht durchgeht.

Ansonsten hab ich es auch so wie "Du" :-)


LG
Peter
 
Naja, ein paar "Kinken" waren da m.E. schon noch drin. Z.B. könnten Reichs mittlerweile Eigentümer geworden sein. Nach den vorgegebenen Daten lagen jeweils einige Wochen zwischen dem Vortrag der Beklagten, der Entscheidungstermin und der Räumung. Die Eintragung ins Grundbuch sollte ja "kurzfristig erfolgen". Irgendeinen Sinn müssen die ganzen Daten ja haben; Fristen wurden anscheinend nicht versäumt. Dann stellt sich die Frage, ob eine Räumung noch möglich ist; den Titel hätte die Sparkasse nach wie vor, obwohl sie ihre Eigentümerstellung verloren hätte. Und was sollte ggfls. der Hinweis bedeuten, die Sparkasse habe bis dahin noch keinen Besitz an dem Haus gehabt ? Usw., usw. ...... Vernünftig gelöst habe ich das aber aus Zeitmangel wohl nicht.
 
Klausurergebnisse sind da... Durchfallquote 76%.
 
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