Sonstiges Wer hat im SS 2017 BGB IV belegt?

Auch hier bin ich dabei [emoji85][emoji1]


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Ich auch und nach den Schilderungen zu vorherigen Klausuren und 68 Prozent Durchfallquote bei dem "September-Lehrstuhl" vor einem Jahr, hab ich etwas Angst vor der Klausur...
 
Wir gehören dann einfach zu den 32% [emoji1][emoji1303]


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Hab ich mir auch gesagt, es kann nur besser werden.
Ich bin jedenfalls auch mit im Spiel.
 
Beim Septemberlehrstuhl kam bisher in der Begründetheit oft relativ viel materielles Recht aus BGB I - BGB III dran, da fehlt den meisten die Übung das in der sehr kurzen Klausurzeit korrekt zu Lösen. Vor allem, da der Modulstoff an sich schon sehr umfangreich ist und es keine Stoffeingrenzung gibt. Da fehlt einfach die Zeit im Semester den BGB-Stoff auch noch zu wiederholen. Zeit zum Überlegen hat man keine in der Klausur.
Der März-Lehrstuhl legte bisher den Schwerpunkt auf die in den Modulskripten behandelten Themen, das materielle Recht aus BGB I - III spielte nur in den Grundzügen eine Rolle.
 
@Schnecke
Ist das der Grund, warum die SommerSemester-Klausur durchschnittlich schlechter ausfällt?
... und wenn du jetzt auch noch eine ca. Punkteverteilung zwischen Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung präsentieren könntest?
 
Ist das der Grund, warum die SommerSemester-Klausur durchschnittlich schlechter ausfällt?
... und wenn du jetzt auch noch eine ca. Punkteverteilung zwischen Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung präsentieren könntest?
Zu Frage 1: Meiner Meinung nach ja.

Zu Frage 2: keine Ahnung. In den Aufgabenstellungen wird ja immer nur eine Punktzahl für die gesamte Aufgabe angegeben. Was zu prüfen ist ergibt sich dann aus der Fragestellung - z.B. ist die Klage zulässig" (dann nur Zulässigkeit) oder "hat die Klage Aussicht auf Erfolg/wie wird das Gericht entscheiden" (dann beides).


Meine Meinung: Der Hauptgrund für die - auch im März - oft hohe Durchfallquote ist meiner Meinung nach, dass der normalsterbliche Student zu wenig Zeit hat sich den Modulstoff richtig anzulernen, da der vom Umfang her sehr sehr groß ist, es keine Stoffeingrenzung gibt, und die meisten auch noch für mindestens eine weitere Klausur lernen müssen - von so anderen unwichtigen Kleinigkeiten :-D wie Arbeit, Familie, Ehrenamt gar nicht zu reden. Da haben die wenigsten die Zeit sich in der nötigen Tiefe den Stoff der KEs zu erarbeiten und dann geht in der Klausur die Zeit aus weil man zu viel blättern und überlegen muss weil einem die sog. Streitverkündung nichts sagt oder einem die Feinheiten der Prüfung der Zulässigkeit der Widerklage nicht einfallen im Klausurstress, um zwei Beispiele aus früheren Märzklausuren zu nennen. Und dann achten die Studenten wegen des massiven Zeitdrucks nicht mehr auf den Gutachtenstil, definieren nicht, und das gibt dann natürlich massive Punktverluste.
Und wenn es dann noch - wie im letzten September - einen sehr langen und mit relevanten Fakten vollgestopften Sachverhalt gibt und die Prüfung des Eigentumsübergangs eine nicht unwichtige Rolle spielt (also BGB III Stoff), dann müssen die meisten so lange überlegen um den Prüfungsaufbau auf die Reihe zu bekommen und die relevanten Details aus dem Sachverhalt dem jeweiligen Prüfungspunkt zuzuordnen, dass die Zeit hinten und vorne nicht reicht.
 
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