Aktueller Inhalt von Salomo

  1. S

    Einsendeaufgaben EA SS 2021

    @Gossenk. Gern geschehen! Noch ein Nachtrag dazu: Meines Erachtens nach muss man bei der Prüfung der Fahrlässigkeit aufpassen, dass man sich nicht in Widersprüche verwickelt. Den je nachdem welcher Theorie man im Meinungsstreit um die Rechtsfolgen des ETBI vertritt, bejaht man ja das...
  2. S

    Einsendeaufgaben EA SS 2021

    @Gossenk Auf die Fahrlässigkeit gehe ich nur kurz ein. Ich sehe im Sachverhalt keine Anhaltspunkte dafür und erwähne es nur mit einem Satz. Dem entsprechend gehe ich auch gar nicht auf den § 229 ein. Zur Kausalität und Zurechnung der Schläge habe ich nur erwähne , dass sich aus dem...
  3. S

    Einsendeaufgaben EA SS 2021

    Hallo Zusammen, auch ich will meine Lösung mit euch teilen und habe diese wie folgt aufgebaut: Strafbarkeit des T Diebstahl, § 242 I (-) Versuchter Diebstahl, §§ 242, 22, 23 I, 12 I (+) Strafbarkeit des B wegen § 223 I (+) Strafbarkeit des Z wegen § 223 I (-) wg. Vorliegen eines...
  4. S

    Einsendeaufgaben EA 3 - SS 2018

    @Maultier Du siehst das richtig. Steht auch so in den Kommentaren. Dazu EBJS/Strohn HGB § 173 Rn. 18-22. Finde die Norm nur ein wenig verwirren, weil wer schaut heute noch in Zeitungen nach Bekanntmachungen über Änderung von Gesellschaften oder ähnliches, wenn das Handelsregister online...
  5. S

    Einsendeaufgaben EA 3 - SS 2018

    Ich habe nur eine EA gefunden die in die Nähe der aktuellen kommt: SS2015. Dort geht es auch um eine KG und einen Kommanditisten der seine Einlage nicht in voller Höhe geleistet hat.. Sonst konnte ich nichts ähnliches finden :(
  6. S

    Einsendeaufgaben EA 2 - SS 2018

    Last-Minute-Tipp: KE4 S. 90 f., 112 ff. (PDF-Seiten). Sag doch einfach, wo der steht ;)
  7. S

    Einsendeaufgaben SS2018 EA1

    ...das ist einfach der gleiche Sachverhalt wie die EA1 SS2015. In Moodle sind auch die Lösungen https://moodle-wrm.fernuni-hagen.de/mod/folder/view.php?id=19448.
  8. S

    Einsendeaufgaben SS2018 EA1

    Hallo zusammen, da es noch kein Thread zu der aktuellen EA gibt, mach ich hier den Anfang: Für den Aufbau zur Aufgabe 1 habe ich mich an folgende Quellen orientiert: http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/vu.pdf https://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/...
  9. S

    Einsendeaufgaben EA 2 SS 2018

    @Timothy Westchester Wegen Zitaten und ähnlichen mache ich mir auch wenig sorgen. Wenn die noch beginnen Fußnoten und Plagiate bei EA zu suchen, haben die am Lehrstuhl zu viel Zeit. Die erste von dir angeführte Stelle hab ich auch noch gefunden. Nur verstehe ich dort die Aussage kurz nicht, was...
  10. S

    Einsendeaufgaben EA 2 SS 2018

    Vielleicht hilft auch die Rede als Video weiter: . Ein Enthymem glaube ich gefunden zu haben. In Zeile 9 bis 11: „Ich bin grundsätzlich ein Freund der Klarheit. Ich versuche das zu tun, was ich persönlich für richtig erachte. Und das auch ganz unabhängig davon, ob es gerade populär ist oder...
  11. S

    Einsendeaufgaben Akteulle EA

    @Lisanne Über die Anwendungsbereiche der Verordnungen. Erst könnte ein vertragliches Schuldverhältnis vorliegen, in dem die Rechtsordnung vereinbart wurde. Das wäre mit ROM I-VO zu beantworten und wenn das verneint wird kann nur ein außervertragliches vorliegen, welche dann mit ROM II-VO...
  12. S

    Einsendeaufgaben Akteulle EA

    @escher77 Stimmt. Hast du richtig interpretiert. Bin in meiner Lösung dann auch ins BGB rein. Danke für den Hinweis! Bin in das gewohnte AGL-Denken verfallen. Behandelt du in deinem Gutachten aber gar nicht mehr den Vertrag? Wo sprichst du den an?
  13. S

    Einsendeaufgaben Akteulle EA

    Muss man hier nicht getrennt prüfen? Erst den Vertrag zwischen R und M auf Grundlage von ROM I-VO. Dies dann verneinen wegen Geschäftsunfähigkeit sowie Verweigerung der Eltern und anschließend - da es keine vertragliche AGL gibt - mit ROM I-VO neu beginnen des SV zu prüfen?
  14. S

    Einsendeaufgaben EA 3 55108 im WS 2017/18

    Zur Aufgabe 3.a) Habe ich folgende Quelle gefunden: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/UhlenbruckKoInsO_13/InsO/cont/UhlenbruckKoInsO.InsO.p13.glE.glIV.gl1.htm Dort heißt es, dass keine weitere Insolvenzanträge zulässig sind, wenn das Verfahren schon eröffnet wurde. Da das...
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