Plauderecke Akademiestudium: Mit welchem Modul beginnen?

Hochschulabschluss
Master of Arts
Hallo zusammen,

da hier alle so nett sind, versuchs ich direkt mit einer weiteren Frage. Ich wollte mich gern zum SoSe ins Akademiestudium für ReWi einschreiben, werde aber dann noch beruflich ziemlich eingespannt sein und wahrscheinlich nur ca. 4 Stunden in der Woche plus das Wochenende fürs Studium Zeit haben. Daher wollte ich erstmal nur ein Modul belegen.

Meine Frage: Ist das Propädeutikum alternativlos als erstes Modul, oder könnte ich auch mit dem BGB AT beginnen? Irgendwie reizt es mich, direkt ins Zivilrecht einzusteigen, um eine bessere Idee davon zu bekommen, ob ich mir langfristig vorstellen kann, mich damit zu beschäftigen. Aber ich versteh schon, dass das wahrscheinlich voreilig ist und ich mich einfach gedulden sollte.

Wäre es ansonsten auch möglich, zwei Module zu belegen und, wenn es zu viel wird, die Prüfung in einem Modul nicht zu schreiben? Müsste man in diesem Fall im nächsten Semester alle Einsendeaufgaben nochmal einreichen, oder könnte das irgendwie angerechnet werden?

Danke für eure Hilfe!
 
Einsendearbeiten werden angerechnet, die verfallen nicht. Aus meiner Sicht ist Propäd. und BGB AT eine schöne Kombi, die ich in meinem ersten Semester auch belegt hatte. Ich habe damals noch eine Klausur in AT geschrieben, mittlerweile ist das ja eine Kurzhausarbeit. Die Klausur war schon lernintensiv, weil der Lehrstuhl durchaus verlangt, dass man gängige Definitionen (Willenserklärung, Angebot, Annahme, verkehrswesentliche Eigenschaft iSd § 119 II BGB etc.) parat hat. Aber bei einer Kurz-HA sind die Herausforderungen ja andere.
 
Ich überlege auch, mich erst als Akademiestudentin einzuschreiben und dann ggf. in den Bachelor of Laws zu wechseln, und ich stelle mir aktuell dieselbe Frage. Bzw. überlege ich, beide Module (Propädeutikum und Allgemeiner Teil des BGB) parallel zu studieren, deshalb wollte ich fragen, wie lang die Kurzhausarbeit nach dem neuen Studienmodell i.d.R. ist.

Habe nebenbei noch einen Vollzeitjob ;-)...
 
deshalb wollte ich fragen, wie lang die Kurzhausarbeit nach dem neuen Studienmodell i.d.R. ist.
Kannst dir gleich angewöhnen die juristisch einschlägigen Quellen zu beackern :)

Kurzhausarbeit generell => § 14 Abs. 1 Nr. 4 der Prüfungsordnung des 180 ECTS LL.B. vom 22.09.2022 i.d.F. 05.09.2023.

Dann schaust du noch mal hier nach, ob das konkretisiert wird: Modulhandbuch LL.B. (neu)

Bei uns war die Zeit so gesetzt, dass wir zwei freie Wochenenden zur Bearbeitung haben (für die Berufstätigen): wenn man vorbereitet ist, dann schafft man das locker.
 
Danke für die Antwort. In die Prüfungsordnung und ins Modulhandbuch habe ich schon reingeschaut, aber da steht ja nur, dass man zwischen fünf und 14 Tagen Zeit hat. Ich hatte gehofft, dass mir jemand sagen kann, wie viele Zeichen oder Seiten man da am Ende zustande gebracht haben muss. Oder habe ich das überlesen?

Wenn ich weiß, wie viel es sein muss, kann ich nämlich einschätzen, wie lange ich dafür brauche.
 
Danke für die Antwort. In die Prüfungsordnung und ins Modulhandbuch habe ich schon reingeschaut, aber da steht ja nur, dass man zwischen fünf und 14 Tagen Zeit hat. Ich hatte gehofft, dass mir jemand sagen kann, wie viele Zeichen oder Seiten man da am Ende zustande gebracht haben muss. Oder habe ich das überlesen?

Wenn ich weiß, wie viel es sein muss, kann ich nämlich einschätzen, wie lange ich dafür brauche.
Bei mir gab es hier keine Vorgaben. Zuviel ist in Jura, so ist das nun mal, falsch. Die Korrekturassistenz wird dann "Falsche Schwerpunktsetzung" vermerken. Ein Wochenende wird zur Bearbeitung ausreichen, sonst hast du den Stoff nicht gut genug gelernt oder bist in der Methodik nicht versiert genug.
 
Danke für die Antwort. In die Prüfungsordnung und ins Modulhandbuch habe ich schon reingeschaut, aber da steht ja nur, dass man zwischen fünf und 14 Tagen Zeit hat. Ich hatte gehofft, dass mir jemand sagen kann, wie viele Zeichen oder Seiten man da am Ende zustande gebracht haben muss. Oder habe ich das überlesen?

Wenn ich weiß, wie viel es sein muss, kann ich nämlich einschätzen, wie lange ich dafür brauche.
Ich hatte eine der ersten Kurzhausarbeiten mitgeschrieben, möglicherweise hat sich in der Zwischenzeit was geändert. Aber wir hatten 10 Tage Zeit, und es sollten nicht mehr als 12 Seiten sein. Die Quellen waren vorgegeben, alle Quellen sollten untergebracht werden.

Wie viel Zeit man dann wirklich benötigt, ist halt individuell. Ich habe deutlich mehr Zeit als 1 WE investiert, mit Vorbereitung während des Semesters.
 
Hallo zusammen,

da hier alle so nett sind, versuchs ich direkt mit einer weiteren Frage. Ich wollte mich gern zum SoSe ins Akademiestudium für ReWi einschreiben, werde aber dann noch beruflich ziemlich eingespannt sein und wahrscheinlich nur ca. 4 Stunden in der Woche plus das Wochenende fürs Studium Zeit haben. Daher wollte ich erstmal nur ein Modul belegen.

Meine Frage: Ist das Propädeutikum alternativlos als erstes Modul, oder könnte ich auch mit dem BGB AT beginnen? Irgendwie reizt es mich, direkt ins Zivilrecht einzusteigen, um eine bessere Idee davon zu bekommen, ob ich mir langfristig vorstellen kann, mich damit zu beschäftigen. Aber ich versteh schon, dass das wahrscheinlich voreilig ist und ich mich einfach gedulden sollte.

Wäre es ansonsten auch möglich, zwei Module zu belegen und, wenn es zu viel wird, die Prüfung in einem Modul nicht zu schreiben? Müsste man in diesem Fall im nächsten Semester alle Einsendeaufgaben nochmal einreichen, oder könnte das irgendwie angerechnet werden?

Danke für eure Hilfe!
Du musst in BGB AT halt den Gutachtenstil beherrschen. Laut Uni sollte man den im Propädeutikum lernen. Da geht es um nichts anderes. In einer guten AG lernt man den aber auch noch in BGB AT (sofern du für eine AG Zeit hast), oder man kann ihn sich vor Semesterbeginn anderweitig aneignen. Also du könntest vermutlich auch direkt mit Zivilrecht starten.

Bei uns war das Propädeutikum allerdings nicht sehr aufwendig - ich hatte mir die Aufzeichnungen des virt. Mentoriats angeschaut, und habe jeweils ca. an einem Abend pro Woche deren Übungsfälle für mich selbst ausformuliert (das aber konsequent, und zahlt sich bis heute aus).
Dadurch, dass BGB AT nun eine Kurzhausarbeit ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass du, wenn du die WEn + 4h konsequent zum Lernen nutzt, mit beiden Modulen gut hinkommen könntest.
Es ist höchstens die Frage, inwieweit man Arbeitsgemeinschaft + virt. Mentoriat pro Modul unterbekommt, wenn die Zeit begrenzt ist.

Im Zweifel kannst du auch nur eine der beiden Klausuren schreiben, und die andere dann nachholen, ggfs. verfällt dann der Freiversuch (sofern man so etwas im Akademiestudium hat?).

Allerdings halte ich es auch für wichtig, dass, wenn man nicht unbedingt schnell einen Abschluss braucht, man sich nicht selbst durch zu viel Stress gleich zu Beginn demotiviert.
 
Wie umfangreich sind denn die Studienbriefe für beide Module?
 
Hallo Adaline,

im Propädeutikum gibt es aktuell zwei Studienbriefe, die dir zugeschickt werden (KE 1 = 172 Seiten, KE 2 = 126 Seiten) und zwei, die man sich downloaden muss (KE 3 = 81 Seiten, KE 4 = 94 Seiten). Dazu gibt es noch ein relativ kurzes Video zum Thema "Data Literacy", das ziemlich schnell geguckt ist. Insgesamt lesen sich die Studienbriefe recht zügig. Die meiste Zeit geht für das Verständnis bzw. das Üben für den Gutachtenstil drauf. Mir persönlich haben die Mentoriate, die Übungen in Moodle und die AG bisher sehr geholfen. Du kannst das alles aber auch ansehen und machen, sobald du Zeit hast.

Bei BGB AT gibt es 8 Studienbriefe (KE 1 = 52 Seiten, KE 2 = 44 Seiten, KE 3 = 50 Seiten, KE 4 = 40 Seiten, KE 5 = 68 Seiten, KE 6 = 66 Seiten, KE 7 = 44 Seiten und KE 8 = 48 Seiten). Auch hier lassen sich die Studienbriefe recht flüssig und schnell lesen. Im Prinzip gilt dasselbe wie oben. Ich finde, man kann davon profitieren, beides nebeneinander zu machen, es ist aber nicht zwingend nötig. Vielleicht kannst du dir vor Beginn des Studiums das Buch "Juristischer Gutachtenstil - Ein Lehr- und Arbeitsbuch" von Tina Hildebrand besorgen. Das finde ich für den Einstieg schon sehr gut geeignet und es spart dir Zeit, wenn du dann loslegst.

Aber übernimm dich wirklich nicht gleich zu Beginn, damit die Motivation hoch bleibt. Sei realistisch, aber nicht zu "ängstlich". Dieser Studiengang kann wirklich viel Spaß machen und im Notfall kannst du immer die Klausur schieben oder eben den Freibesuch bei Erstbelegung nutzen und einfach mal gucken, wo du stehst. Und ich empfehle dir, die Einsendeaufgaben zu bearbeiten, auch wenn sie nicht mehr Bedingung für die Klausurzulassung sind. Das Feedback dürfte sehr wertvoll sein.

Liebe Grüße!
 
Zurück
Oben