Das Einzige, was ich gefunden habe, ist etwas zur Zweiwochenfrist und das ist irrelevant.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
So sehe ich es auch. In Gesellschaftsvertrag haben A und B über die Abberufung nichts vereinbart. Was ich aber noch nicht erwähnt habe ist die Vereinbarung bzgl der Anstellungsvertrag. Hier weiß ich noch nicht unter welcher Pkt ich das erwähnen soll…Wo habt ihr das gepackt?Dass der 38 I grundsätzlich dispositiv ist, ist ja richtig, aber es ist für mich keinerlei individualvertragliche Vereinbarung hinsichtlich der organschaftlichen Bestellung/Abberufung ersichtlich…Es geht in der abgedruckten Klausel lediglich um den Anstellungsvertrag (Dienstverhältnis) als Geschäftsführer und nicht um die organschaftliche Bestellung/Abberufung des Geschäftsführers (Dualität zw. Organ- und Vertragsebene)…
Habt ihr die Stimmabgabe des B als treuwidrig bewertet?Frage 1
Ich habe die Abberufung geprüft, dann ggf. steht Klausel entgegen und verneint, da kein wichtiger Grund, dann ist aber keine Abberufung als Geschäftsführer. Ich habe alles mal angeprüft, da es 70 P gibt. Allerdings ist das dann trotzdem alles seeeehr kurz. Das kann so nicht richtig sein.
B hat doch mit seine eigenen 75% für die Abberufung des A mitgestimmt (das war mit Stimmabgabe gemeint ☺️)Warum die Abgabe?
Genau, hab mich falsch ausgedruckt.Ja, aber die Stimmabgabe an sich ja nicht.
Ich habe alles zusammen geprüft.ja, aber ich bin noch dabei zu überlegen, ob ich Ausschließung und Einziehung separat prüfen soll.
Ob der Ausschluss so rechtmäßig war. Da habe ich anhand der Dienstvertrag, Treuepflicht geprüft, ob A aus der Geschäftsführung so einfach abberufen werden kann.@Julia,Ve, was war denn dann das Problem bei Aufgabe 1?