Hallo zusammen,
ich habe bis 2017 an der Uni Köln Jura studiert und auch so einiges angesammelt, was ich mir nun gerne für den LL.B. anrechnen lassen würde.
Nun folgendes Problem: Ich habe in einem anderen Thread hier gelesen, dass wohl 6 Semesterwochenstunden vorausgesetzt werden für die Anerkennung von Leistungen. Nun ist es aber so, dass an der Uni Köln im Grundstudium für keine einzige Veranstaltung 6 SWS vorgesehen sind: BGB AT sind beispielsweise 4 SWS; das Maximum sind 5 SWS beim Allgemeinen Verwaltungsrecht.
Sind die wirklich so streng, dass dadurch nichts anerkannt würde? Hat vielleicht jemand von euch Erfahrungen mit der Anerkennung von Leistungen der Uni Köln?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich habe bis 2017 an der Uni Köln Jura studiert und auch so einiges angesammelt, was ich mir nun gerne für den LL.B. anrechnen lassen würde.
Nun folgendes Problem: Ich habe in einem anderen Thread hier gelesen, dass wohl 6 Semesterwochenstunden vorausgesetzt werden für die Anerkennung von Leistungen. Nun ist es aber so, dass an der Uni Köln im Grundstudium für keine einzige Veranstaltung 6 SWS vorgesehen sind: BGB AT sind beispielsweise 4 SWS; das Maximum sind 5 SWS beim Allgemeinen Verwaltungsrecht.
Sind die wirklich so streng, dass dadurch nichts anerkannt würde? Hat vielleicht jemand von euch Erfahrungen mit der Anerkennung von Leistungen der Uni Köln?
Vielen Dank für eure Hilfe!