Plauderecke Belegungsfrage: Was darf ich/ was muss ich?

Ort
Bayern
Hochschulabschluss
Erstes Staatsexamen Jura
2. Hochschulabschluss
Zweites Staatsexamen Jura
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
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Hallo zusammen!
Ich blicke gerade nochmal ganz neu auf die Belegungsmöglichkeiten des LL.M. und möchte euch fragen, ob meine Wahl bzw. mein Plan so funktioniert:


2. Semester (MM 4, MW 5 und MW 6)
MM 4: aus folgenden Alternativen einModul auswählen:

MW 5 und MW 6: hier bin ich unsicher. Wie es mir scheint, muss ich insgesamt nur 2 Kurse belegen, also würde ich nun:

  • das nicht gewählte Modul aus dem 1. Semester (MMZ, MMÖ, MMS oder MMV); Das nicht belegen!
  • das nicht gewählte Modul aus MM 4 (MM 4/1 oder MM4/2); das auch nicht!
  • eines der Wahlmodule des Studienganges Master of Laws. Hier würde ich gern "Zukunftsweisende Führung" belegen.
Da ich nicht den Bachelor an der FUH gemacht habe, könnte ich als zweites Wahlfach hier ein Bachelor-Wahlmodul belegen, etwa Personalführung oder Grundlagen des Marketings. Stimmt das?

Das gleiche gilt soweit ich es verstehe auch für MW7, worauf nur die Masterarbeit folgt.

Kann jemd. meinen Weg nachvollziehen und schauen, ob es so passt? Vielen Dank schonmal! :danke:
 
Hallo,

ich hatte als Pflichtmodule MMÖ, MMV und MMZ und Rechtsgeschichte.

Auch ich hatte keinen FernUni-Bachelor, konnte also auch FernUni-Bachelor-Wahlmodule in den Master einbringen.
Meine Wahlmodule waren: Antidiskriminierungsrecht (Bachelor-Modul), Konsensorientierte Konfliktbeilegung(Bachelormodul) und Arbeitsrecht.

Achtung: mindestens 1 Wahlmodul muss ein juristisches Modul sein (siehe § 12 Abs.2 Studien- und Prüfungsordnung LLM:
"Im Wahlbereich sind insgesamt drei Module zu absolvieren, wovon mindestens eines ein rechtswissenschaftliches Wahlmodul sein muss".

Und auch wichtig zu beachten: "Durch die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung entscheidet sich der Prüfling verbindlich für das
betreffende Modul. Ein anschließender Wechsel zu einem anderen Modul ist nicht möglich
"(§ 14 Abs.6 Studien- und Prüfungsordnung LLM).
 
Vielen lieben Dank, das wusste ich alles nicht und es hat mir sehr sehr geholfen!:danke:
 
Ich habe hier auch nochmal eine Frage zur Belegung, daher passt sie gut in diesen Threat hier mit hinein:
Muss ich den vorgegebenen Ablauf der Module einhalten, oder kann ich auch schon im 1. Semester ein Wahlpflichtfach belegen?
Im Bachelor war Durchmischen der Module (abgesehen von der Modulschranke) jederzeit möglich. Ist das hier auch so?
 
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