Hallo zusammen,
ich würde mich hier anschließen und mal folgende Idee zeigen:
Ich prüfe, ob der Mietvertrag zunächst überhaupt mit dem nicht eingetragenen Idealverein wirksam zustande gekommen ist und die Mitglieder oder der Vorstand zurechenbar für die Verbindlichkeit (Mietzins) mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können.
Anspruch des V gegen SV auf Bezahlung des Mietzins iHv 1000 € aus §§ 535 II, 54 S. 2 BGB
I. Anspruch entstanden
1. Wirksamer Mietvertrag
a. Nicht eingetragener Verein als Vertragspartner
- Siehe S. 84 ff. Skript
- Zunächst § 54 S. 1 BGB und verneinen
- Gesamthandstheorie (+) → Verein kann Träger von Rechten und Pflichten sein, also auch schuldrechtliche Verträge (hier Mietvertrag) eingehen
b. Einigung (+)
c. Wirksamkeit (+)
- (P): Vorstand des nicht eingetragenen Vereins als Vertreter mit Vertretungsmacht?
- (L): § 26 BGB
d. Fälligkeit, § 556b I 1 BGB (+)
e. Zwischenergebnis
Wirksamer Mietvertrag mit SV (+)
2. Haftung der Mitglieder für den Verein (-)
- Idealverein
- Gesamthandstheorie
3. Haftung des Vorstandes für den Verein (+)
- Handelndentheorie, § 54 S. 2 BGB
4. Ergebnis
II. Anspruch durchsetzbar und nicht erloschen
III. Gesamtergebnis
Wäre jetzt mein Schema, welches noch mit ganz viel Inhalt ausgefüllt werden muss.
Ich habe mich im übrigen auch gefragt, ob ein Schadensersatz statt der Leistung bei Nichtleistung (§ 280 Abs. 1, 3 i.V.m. § 281) vorliegt, dass habe ich aber letztendlich verneint, da laut Sachverhalt hier von keiner Frist die Rede , vgl. § 281 I und II BGB.