1.a.) Statische Effizienz = Kosteneffizenz und gilt wenn: GVK1 = GVK2 = t
GVK ermitteln durch Ableiten von VK
GVK1 = 1/10 v1 ; E1(v) = E1* - v1 --> v1 = 7.500 - E1
somit GVK1 = 750 - 1/10 E1
Für GVK2 ergibt sich = 1.000 - 1/5 E2
GVK1 und GVK2 = t bzw. 500 setzen und E1 bzw. E2 berechnen. Ergibt dann E1 = E2 = 2.500
GVK1 (E1=2.500) = GVK2 (E2=2.500) = t (=500)
Da die Grenzvermeidungskosten beider Firmen identisch sind, ist die geplante Regulierung statisch effizient.
Ich denke nicht, dass diese Begründung volle Punktzahl bringen wird. Du baust nämlich eine zirkuläre Argumentationskette:
1. Effizient liegt vor, wenn Grenzvermeidungskosten der Firmen gleich sind
2. Gleiche Grenzvermeidungskosten ergeben die Emissionsmengen E1 und E2
3. Da bei sich ergebenden Emissionsmengen E1 und E2 Grenzvermeidungskosten gleich sind, liegt eine Kosteneffizienz vor.
Auf diese Art lässt sich jede Emissionsregulierung mit Hilfe einer Pigou-Steuer als effizient darstellen. Der Punkt 3 ist schließlich nur eine Überprüfung, ob die Berechnung der individuellen Emissionsniveaus ohne Rechenfehler durchgeführt wurde.
Die Aufgabe zielt auf was anderes ab: Pigou-Steuer ist immer konsteneffizient, außer wenn die Regulierung Emissionsfreibeträge einräumt, die über den Emissionsmengen liegen, die sich aus der Bedingung der gleichen Grenzvermeidungskosten einstellen. Um zu zeigen, dass in der gegebenen Aufgabe die Regulierung effizient ist, müssen die sich ergebenden Emissionsniveaus (E1 = 2500; E2 = 2500) mit dem zugestandenen Emissionsfreiraum verglichen werden. Und in der Tat, dieser liegt unter E1 und E2 (2000<2500), so dass eine Effizienz gegeben ist.
Siehe auch Script KE3, Seite 35.