Einsendeaufgaben EA ZPO SS 23 Thermomix

wo wird anwartschaft erwähnt?
Das Anwartschaftsrecht ist ein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.d. § 771 I ZPO, so dass dem Inhaber (Vorbehaltskäufer) die Drittwiderspruchsklage zusteht.
hier geht es doch um erinnerung bzgl pfändung und nicht veräußerung
 
wo wird anwartschaft erwähnt?
Das Anwartschaftsrecht ist ein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.d. § 771 I ZPO, so dass dem Inhaber (Vorbehaltskäufer) die Drittwiderspruchsklage zusteht.
hier geht es doch um erinnerung bzgl pfändung und nicht veräußerung
Laut Kaufvertrag hat G sich das Eigentum bis zur Zahlung der letzten Rate vorbehalten und es sind ja nicht alle Raten bezahlt.
 
das anwartschaftsrecht ist kreditsicherngsrecht
und hier prüfst du vollstr.erinnerung, ob sie für e begründet ist und nich die begründetheit der pfändung
wie hast deren begründetheit geprüft?
 
Zuletzt bearbeitet:
das habe ich auch gelesen aber was willst du da bei einer vollstreckungserinnerung prüfen?
 
das habe ich auch gelesen aber was willst du da bei einer vollstreckungserinnerung prüfen?
Ich habe das auch nicht geprüft, noch habe ich es in meiner Prüfung erwähnt. Wollte nur mal hören, ob dass jemand anders gesehen hat.
Im Übrigen habe ich meine Lösung schon hochgeladen, ich fahre nämlich am Freitag in Urlaub.
Ich wünsche Euch einen schönen Sommer :winken:
 
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