Bin heute erst dazu gekommen, den Sachverhalt auszudrucken und war nach dem ersten Lesen leicht überrascht: so wie ich die Aufgabe verstehe, ist das ja eher eine verwaltungsrechtliche Klausur: Zulässigkeit soll unterstellt werden, ebenso die Eröffnung des Anwendungsbereichs. Unsere Aufgabe ist es also, im Rahmen der restlichen Begründetheitsprüfung einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen, ob die allgemeine Handlungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des H verletzt sind?
Einerseits gut, weil dadurch klar ist, was zu prüfen ist, man kann ja quasi - was die Grundstruktur betrifft - nicht falsch abbiegen. Andererseits wird dadurch vermutlich auch ein entsprechend hohes Niveau und ein gewisser Tiefgang hinsichtlich der Argumentation erwartet werden...