Hallöchen zusammen,
hier möchte ich gerne mal für die Nachwelt festhalten wie die Klausur heute (nach meiner Erinnerung) gestellt war.
Vorneweg einmal die Stoffeingrenzung, die zwei Wochen vor der Klausur veröffentlicht wurde:
„Sie sollten sich insbesondere (nicht nur!) mit Teil 2 der Skriptreihe (Formen der alternativen Konfliktbeilegung im Spektrum) und den Skripten zur Trennungs– und Scheidungsmediation auseinandersetzen.“
Klausur 19.09.2018
Aufgabe 1: A und B wollen eine GmbH gründen. Weil sie wissen, dass es dabei zu Konflikten kommen kann deren gerichtliche Lösung viel Geld kosten kann wollen sie eine Klausel in ihrem Gesellschaftsvertrag aufnehmen, die ein Verfahren zur Alternativen Konfliktlösung regelt. Es soll im Konfliktfall ein „Med-Arb“ Verfahren durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Kombination von Mediation und Schiedsverfahren. Bei einem solchen Verfahren wird zunächst eine Mediation durchgeführt. Falls diese nicht zu einem Ergebnis kommt spricht der Mediator einen Schiedsspruch wie im Schiedsverfahren aus.
Aufgabe 1a: Beschreiben Sie den Grundsatz der Informiertheit und nennen Sie Probleme die es im „Med-Arb“ Verfahren im Bezug auf dieses Prinzip geben könnte. (15 P)
Aufgabe 1b: Beschreiben Sie den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit und nennen Sie Probleme die es im „Med-Arb“ Verfahren im Bezug auf dieses Prinzip geben könnte. (15 P)
Aufgabe 1c: Nennen Sie Vorteile des „Med-Arb“ Verfahrens. (10 P)
Aufgabe 1d: In einem Vertrag gab es eine Klausel, dass vor Aufnahme eines gerichtlichen Verfahrens eine Wirtschaftsmediation anzustrengen sei. Das FG Heilbronn urteilte in diesem Zusammenhang dass es sich bei der Klausel im nicht mehr als eine Förmlichkeit handele und das keine Zulässigkeitsvoraussetzung für ein gerichtliches Verfahren vorliegen würde. Nennen Sie Argumente für und gegen die Ansicht des FG Heilbronn. (10 P)
Aufgabe 1e: Nehmen Sie Stellung zu der Aussage, dass es sich bei der Schiedsvereinbarung um einen rein prozessrechtlichen Vertrag handelt. (10 P)
Aufgabe 1f: kann mir Ansprüchen aus einem Schiedsverfahren aufgerechnet werden? (15 P)
Aufgabe 1g: Ist das Schiedsurteil vollstreckbar? (10 P)
Aufgabe 2: Weil es zwischen A und B nicht nur beruflich gut läuft möchte sich A von seiner bisherigen Frau C scheiden lassen. Die beiden suchen eine friedliche Lösung gerade auch im Hinblick auf ihre Kinder. Sie wollen eine Scheidungsmediation durchführen.
Aufgabe: Warum sollten Kinder bei einer solchen Mediation anwesend sein. Nennen Sie Vorteile und Nachteile wenn die Kinder dem Verfahrend beiwohnen. Was sollte ein Mediator in einem Gespräch mit den Eltern bevor die Kinder dabei sind ansprechen? (15 P)
Ich hoffe, dass das zukünftigen Modulbelegern hilft die Klausuren einzuschätzen weil es leider vom Lehrstuhl keine Altklausuren mit Musterlösungen gibt. Ich persönlich empfand das Niveau der Aufgaben deutlich höher als das der drei „Übungsklausuren“ die vorab auf Moodel zur Verfügung gestellt wurden.
hier möchte ich gerne mal für die Nachwelt festhalten wie die Klausur heute (nach meiner Erinnerung) gestellt war.
Vorneweg einmal die Stoffeingrenzung, die zwei Wochen vor der Klausur veröffentlicht wurde:
„Sie sollten sich insbesondere (nicht nur!) mit Teil 2 der Skriptreihe (Formen der alternativen Konfliktbeilegung im Spektrum) und den Skripten zur Trennungs– und Scheidungsmediation auseinandersetzen.“
Klausur 19.09.2018
Aufgabe 1: A und B wollen eine GmbH gründen. Weil sie wissen, dass es dabei zu Konflikten kommen kann deren gerichtliche Lösung viel Geld kosten kann wollen sie eine Klausel in ihrem Gesellschaftsvertrag aufnehmen, die ein Verfahren zur Alternativen Konfliktlösung regelt. Es soll im Konfliktfall ein „Med-Arb“ Verfahren durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Kombination von Mediation und Schiedsverfahren. Bei einem solchen Verfahren wird zunächst eine Mediation durchgeführt. Falls diese nicht zu einem Ergebnis kommt spricht der Mediator einen Schiedsspruch wie im Schiedsverfahren aus.
Aufgabe 1a: Beschreiben Sie den Grundsatz der Informiertheit und nennen Sie Probleme die es im „Med-Arb“ Verfahren im Bezug auf dieses Prinzip geben könnte. (15 P)
Aufgabe 1b: Beschreiben Sie den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit und nennen Sie Probleme die es im „Med-Arb“ Verfahren im Bezug auf dieses Prinzip geben könnte. (15 P)
Aufgabe 1c: Nennen Sie Vorteile des „Med-Arb“ Verfahrens. (10 P)
Aufgabe 1d: In einem Vertrag gab es eine Klausel, dass vor Aufnahme eines gerichtlichen Verfahrens eine Wirtschaftsmediation anzustrengen sei. Das FG Heilbronn urteilte in diesem Zusammenhang dass es sich bei der Klausel im nicht mehr als eine Förmlichkeit handele und das keine Zulässigkeitsvoraussetzung für ein gerichtliches Verfahren vorliegen würde. Nennen Sie Argumente für und gegen die Ansicht des FG Heilbronn. (10 P)
Aufgabe 1e: Nehmen Sie Stellung zu der Aussage, dass es sich bei der Schiedsvereinbarung um einen rein prozessrechtlichen Vertrag handelt. (10 P)
Aufgabe 1f: kann mir Ansprüchen aus einem Schiedsverfahren aufgerechnet werden? (15 P)
Aufgabe 1g: Ist das Schiedsurteil vollstreckbar? (10 P)
Aufgabe 2: Weil es zwischen A und B nicht nur beruflich gut läuft möchte sich A von seiner bisherigen Frau C scheiden lassen. Die beiden suchen eine friedliche Lösung gerade auch im Hinblick auf ihre Kinder. Sie wollen eine Scheidungsmediation durchführen.
Aufgabe: Warum sollten Kinder bei einer solchen Mediation anwesend sein. Nennen Sie Vorteile und Nachteile wenn die Kinder dem Verfahrend beiwohnen. Was sollte ein Mediator in einem Gespräch mit den Eltern bevor die Kinder dabei sind ansprechen? (15 P)
Ich hoffe, dass das zukünftigen Modulbelegern hilft die Klausuren einzuschätzen weil es leider vom Lehrstuhl keine Altklausuren mit Musterlösungen gibt. Ich persönlich empfand das Niveau der Aufgaben deutlich höher als das der drei „Übungsklausuren“ die vorab auf Moodel zur Verfügung gestellt wurden.