Plauderecke Rückmeldung unverständlich

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Leider erreiche ich niemanden vom Prüfungsamt

1. Nicht bestandenes Modul aus dem WS 2021/22
Ich habe im WS 2021/2022 ein Modul nicht bestanden und würde dies gern im WS 2022/2023 gerne wiederholen. Muss ich hierzu in der Nachbelegung das Feld WHK anwählen? Oder muss ich hierzu gar keine Angaben machen, sondern mich lediglich zur Klausur anmelden?
Muss ich auch bei erneuter Belegung die bereits bestandene Einsendearbeit erneut schreiben?

2. Nicht Belegtes Modul aus dem SS 2022
Ich habe das Modul Arbeitsrecht im aktuellen Semester belegt und auch die Einsendearbeit hierzu erfolgreich absolviert. Aus zeitlichen Gründen werde ich jedoch die Klausur nicht mitschreiben. Muss ich, falls ich im WS 2022/2023 die Klausur schreiben möchte trotzdem mich bis zum 31.07. für dieses Fach rückmelden?
Und gilt das ebenfalls für wirtschaftswissenschaftliche Fächer?
 
Stimme dem Wurstbrötchen zu. Immer Wiederholerkennzeichen ankreuzen.
 
Danke für eure schnellen Rückmeldungen!
Aber die EAs muss ich in beiden Fällen nicht nochmal schreiben oder?
Also wenn man die Klausur nicht bestanden hat und wenn man die Klausur aus zeitlichen Gründen nicht mitschreibt
 
Schau mal ins Heft 1 der Studien- und Prüfungsinformationen. Dort steht alles zu EA ausführlich erklärt.
 
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