Danke Ada für Deine Antwort. So richtig weitergeholfen hat sie mir aber nicht. Entweder ich sehe alles viel zu kompliziert, oder ich habe riesige Scheuklappen vor den Augen. Der Gender Care Gap ist doch eine Messlatte dafür, inwieweit die in Haushalt und familiärer Pflege anfallende Arbeit auf die Partner verteilt wurde. Lt. Grundgesetz sind Mann und Frau zwar gleichberechtigt und gem. § 1356 BGB regen sie die Haushaltsführung einvernehmlich. Aber sind das auch Ansprüche die gegen den Ehegatten oder Partner gerichtlich durchgesetzt werden können? Und falls ja, was ich sehr stark bezweifle, vor welchem Gericht ? Selbst wenn die Haushaltsführung einvernehmlich dahingehend geregelt wird, dass die Frau alles und der Mann gar nichts im Haushalt macht, ändert diese Vereinbarung am Gender Care Gap überhaupt nichts.