Lernmaterial Stoffeinschränkung für die Prüfung am 14.3.2014

Münchner Kindl

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
120 von 120
Für die Prüfung nicht relevant sind (Quelle):
  • Kapitel 6 "Grundzüge des Besteuerungsverfahrens"
Die übrigen Abschnitte des Kursmaterials sind für die Klausur uneingeschränkt relevant.

Auch nicht vergessen, 1/3 der Punkte in der Klausur fallen auf den Themenschwerpunkt!
 
Mich macht die Abwesenheit der AO froh! :-)

Hatte das Kapitel 6 gar nicht erst gelesen, es wurde ja auch letztes Semester ausgeschlossen.

Aber etwas ist anders, letztes Semester wurde auch Kap. 3 ausgeschlossen.
Jetzt nicht mehr, das riecht nach einer Aufgabe aus dem Bereich, ich hoffe auf Steuerbarwerte.
 
das wär mir zu vorlesungsspezifisch -.-
kam sowas wie die steuerbelastungsformel net in der letzten oder vorletzten klausur dran? da gabs nen hinweis auf der homepage des lehrstuhls, dass diese aufgabe extrem schlecht ausgefallen sein.
spricht ggf. gegen das (erneute) abfragen von solchen formlen.
 
Ich meinte Steuerbarwerte, d.h. abzinsen von Steuerersparnissen (also Einzahlungen!) und Steuerauszahlungen.

Falls dann Barwert der Ersparnis größer als Barwert der späteren Steuerausgaben, dann sollte man das Steuersparmodell wählen.
Da war so eine Aufgabe in WS 2010/11, Aufgabe 3. b), nur daß die Musterlösung dort vermurkst wurde.
Sie haben nur den Nettozins berechnet, das reicht aber noch nicht. Man hätte zwingend noch die Steuerersparnis und Steuerzahlungen mit diesem Nettozins ins Jahr 0 abzinsen müssen und dann vergleichen ob:
Barwert_Ersparnis > Barwert_zusätzliche_Steuerzahlungen
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, hatte verstanden, dass es um ein anders (und im letzten jahr auch von der klausur ausgeschlossenes) themengebiet geht. es besteht bei mir trotzdem die hoffnung, dass der schwerpunkt eher auf dem steuerrecht liegt und weniger auf belastungsvergleichen und sonstigen formeln.

vielleicht ein zu frommer wunsch, wo es sich doch um ein modul der betriebswirtschaftlichen steuerlehre handelt.
 
Tja, ich eben nicht.
Es ist schon lange nichts mehr zu Leibrenten gekommen.
Aufwandsminderungsmethode S. 179 kam ja schon dran, da bleibt die Ertragskontomethode auf S. 178, das sind 6 Bilanzen und 5 Buchungssätze.

Sonst tippe ich noch auf eine Theoriefrage mit Vergleich Bestandsvermögenvergleich und Einnahmenüberschußrechnung (sorry, natürlich Einnahmen-Ausgaben-Rechung, wenn er sie schon so nennt).
 
das ist ja aber ein...
6 Bilanzen? oder 6 Konten?
Vergleich Gewinnermittlungsarten fänd ich super!
Diese Eitelkeit des Profs. bzgl. der Bezeichnung von § 4(3) nervt!
 
Na schön, 6 Konten :-D
Sind aber eh alles Minibilanzen, oh die Freuden der doppelten Buchführung ;-)
 
Sie haben eine Aktivseite, sie haben eine Passivseite, sie werden ausgeglichen: das reicht mir zur Klassifikation ;-)
Gut, in Zukunft bezeichne ich sie als T-Konten.
 
Ich geh da lieber auf Nummer sicher, nicht, daß er mir Punkte abzieht weil ich statt A Soll und statt P Haben geschrieben habe...
Deswegen übe ich auch schon fleißig statt EÜR das gewünschte EAR zu schreiben ;-)
 
Zurück
Oben