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Ich denke schon, dass die Täuschung im Sachverhalt angelegt gewesen ist. E täuscht X zumindest konkludent über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Halte das schon für eine typische Konstellation eines Eingehungsbetrugs zwischen E und X
15a InsO ist bei einem Einzelkaufmann von vornherein nicht einschlägig, da dieser (Einzelkaufmann) im rechtlichen Sinne weder eine juristische Person noch eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit darstellt
Wenn es zwar leider keine eigenen Threads gibt, dann können wir uns ja vllt hier zumindest ein wenig austauschen…wie fandet ihr die heutige Klausur im Modul 55117? Eigentlich ganz gut machbar wäre jetzt mein erster Impuls..habe im wesentlichen §§ 283 ff. und § 263 geprüft…besonders viel AT...
Schreibe ebenfalls WirtschaftsstrafR und BWL mit..Was sagt ihr eig zur Ü-Klausur im WirtschaftsstrafR? Finde die irgendwie total sonderbar..Hat irgendwie alles nicht viel mit WirtschaftsstrafR zu tun und passt auch überhaupt nicht zum teilweise recht komplexen Mentoriatsstoff..aber zumindest mal...
Und sagt mal, was soll das eig mit dem Freitextfeld bei der Seminaranmeldung? Soll man da ein flammendes Plädoyer für das präferierte Seminar abfeuern? Soll man einfach seine bestandenen Module reinschreiben? Soll man das Feld schlicht ignorieren? Was soll es?? Danke
Hallo Leute,
finde das Seminarangebot thematisch irgendwie ziemlich dürftig..mehr als 3 Präferenzen bekomme ich da kaum zusammen..wie sieht’s bei euch aus?
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