Welches Gericht ist zuständig?
Ich habe bisher sachlich das Amtsgericht nach §§ 1, 6 S. 1 Hs. 2 ZPO, 23 Nr. 1, 71 I GVG, da die Forderung des W geringer ist als der Wert des Fahrrades. Örtlich Düsseldorf nach §§ 771 I, 764 II ZPO.
Habt ihr das auch so?