Hallo,
versteht jemand den § 16 der neuen Prüfungsordnung? Dort heißt es:
"Die Modulabschlussprüfungen gelten als bestanden, wenn nicht mehr als zwei Modulabschlussprüfungen mit weniger als 50 Punkten bewertet wurden und die jeweilige Addition mit der Bewertung einer anderen Modulabschlussprüfung zusammen mindestens 100 Punkte ergibt"
Man darf also max. 2 Prüfungen, bei denen man durchgefallen ist, mit 2 anderen Prüfungen, die man bestanden hat, ausgleichen solange die Addition beider Bewertungen mind. 100 Punkte ergibt? Wobei es egal ist um welche Prüfungen es sich handelt (bis aufs Abschlussseminar). Weitere Voraussetzungen werden in der Prüfungsordnung ja nicht genannt, ich würde es so verstehen dass die Prüfung, die ausgleichen soll, auch aus einem früheren Semester stammen darf und man beide nicht unbedingt im selben Semester geschrieben haben muss.
Vielleicht hat hier ja jemand schon mal diese Ausgleichsregelung in Anspruch genommen und kann berichten.
versteht jemand den § 16 der neuen Prüfungsordnung? Dort heißt es:
"Die Modulabschlussprüfungen gelten als bestanden, wenn nicht mehr als zwei Modulabschlussprüfungen mit weniger als 50 Punkten bewertet wurden und die jeweilige Addition mit der Bewertung einer anderen Modulabschlussprüfung zusammen mindestens 100 Punkte ergibt"
Man darf also max. 2 Prüfungen, bei denen man durchgefallen ist, mit 2 anderen Prüfungen, die man bestanden hat, ausgleichen solange die Addition beider Bewertungen mind. 100 Punkte ergibt? Wobei es egal ist um welche Prüfungen es sich handelt (bis aufs Abschlussseminar). Weitere Voraussetzungen werden in der Prüfungsordnung ja nicht genannt, ich würde es so verstehen dass die Prüfung, die ausgleichen soll, auch aus einem früheren Semester stammen darf und man beide nicht unbedingt im selben Semester geschrieben haben muss.
Vielleicht hat hier ja jemand schon mal diese Ausgleichsregelung in Anspruch genommen und kann berichten.