Plauderecke Ausgleichsregelung

Hallo,

versteht jemand den § 16 der neuen Prüfungsordnung? Dort heißt es:

"Die Modulabschlussprüfungen gelten als bestanden, wenn nicht mehr als zwei Modulabschlussprüfungen mit weniger als 50 Punkten bewertet wurden und die jeweilige Addition mit der Bewertung einer anderen Modulabschlussprüfung zusammen mindestens 100 Punkte ergibt"

Man darf also max. 2 Prüfungen, bei denen man durchgefallen ist, mit 2 anderen Prüfungen, die man bestanden hat, ausgleichen solange die Addition beider Bewertungen mind. 100 Punkte ergibt? Wobei es egal ist um welche Prüfungen es sich handelt (bis aufs Abschlussseminar). Weitere Voraussetzungen werden in der Prüfungsordnung ja nicht genannt, ich würde es so verstehen dass die Prüfung, die ausgleichen soll, auch aus einem früheren Semester stammen darf und man beide nicht unbedingt im selben Semester geschrieben haben muss.

Vielleicht hat hier ja jemand schon mal diese Ausgleichsregelung in Anspruch genommen und kann berichten.
 
Hallo,

versteht jemand den § 16 der neuen Prüfungsordnung? Dort heißt es:

"Die Modulabschlussprüfungen gelten als bestanden, wenn nicht mehr als zwei Modulabschlussprüfungen mit weniger als 50 Punkten bewertet wurden und die jeweilige Addition mit der Bewertung einer anderen Modulabschlussprüfung zusammen mindestens 100 Punkte ergibt"
Ich denke, es ist so gemeint, dass die durchgefallene Prüfung addiert mit der "Ausgleichsprüfung" zusammen min. 100 Prozentpunkte ergeben muss. Also ich glaube, sie wollen damit nur klarstellen, dass du zum Beispiel eine mit 25% durchgefallene Prüfung nicht mit einer mit 50% bestandenen Prüfung ausgleichen kannst (= du musst die "fehlenden Prozente" bis zur Bestehensgrenze von 50% mit der anderen Prüfung "reinholen", ohne dass die verbliebenen Punkte der anderen Prüfung unter die Bestehensgrenze fallen). Ein Ausgleich ist also umso leichter, je weniger einem zum Bestehen gefehlt hat (z.B. könntest du eine Prüfung mit 45% schon durch eine mit 55% bestandene Prüfung ausgleichen, während du für 25% ein Modul anrechnen müsstest, dass du mindestens mit 75% bestanden hast). Immerhin hat man ja auch drei Versuche und kommt dann immer näher an die 50% ran, auch wenn einem ein Modul gar nicht gut liegt. Und diesen Vorgang kann man bei maximal 2 nicht bestandenen Modulen anwenden.

Ich weiß nicht, wie es genau bei ReWi ist, aber bei WiWi kommt noch hinzu, dass man auch bei den ausgeglichenen Modulen mindestens 25% bekommen muss und die Ausgleichsregel gilt auch nur für die Pflichtmodule im Bachelor. Das müsste aber in eurer Studienordnung genau geregelt sein.

Weitere Voraussetzungen werden in der Prüfungsordnung ja nicht genannt, ich würde es so verstehen dass die Prüfung, die ausgleichen soll, auch aus einem früheren Semester stammen darf und man beide nicht unbedingt im selben Semester geschrieben haben muss.

Vielleicht hat hier ja jemand schon mal diese Ausgleichsregelung in Anspruch genommen und kann berichten.
Bei WiWi zumindest ist der Zeitpunkt, an dem man die Prüfungen abgelegt hat, irrelevant. Wenn in eurer Prüfungsordnung nichts dazu steht, würde ich davon ausgehen, dass es keine Einschränkung gibt. Aus dem, was du hier geteilt hast, lese ich das zumindest nicht heraus.

Vielleicht hat hier ja jemand schon mal diese Ausgleichsregelung in Anspruch genommen und kann berichten.
Im WiWi Bachelor habe ich die Möglichkeit selbst in Anspruch genommen und da musste ich nichts weiter beachten. Natürlich steht die 5,0 im Abschlusszeugnis, aber ich musste nichts extra anmelden oder Ähnliches. Allerdings müsste das auch in der Prüfungsordnung stehen, wenn bei euch ein solcher Schritt nötig sein sollte.
 
Ich finde insbesondere bemerkenswert, dass der Umfang der Fächer keine Rolle zu spielen scheint. Man müsste zum Beispiel mit BWL für Juristen (5 ECTS-Punkte) ein Fach wie Schuldrecht BT (10 ECTS-Punkte) ausgleichen können.
 
Ich finde insbesondere bemerkenswert, dass der Umfang der Fächer keine Rolle zu spielen scheint. Man müsste zum Beispiel mit BWL für Juristen (5 ECTS-Punkte) ein Fach wie Schuldrecht BT (10 ECTS-Punkte) ausgleichen können.
Ja, genau, das kann man . Gegenüber der alten Ordnung ist es eine enorme Verbesserung und Erleicherung, denn u.a. ist die alte 25-Punkte-Untergrenze entfallen. Die gab es in der alten P-Ordnung. Nun kann man sogar eine total in den Sand gesetzte-Prüfung mit bspw. 9 Punkten ausgleichen, wenn man irgendwo richtig gut war (also bei diesem Beispiel: irgendwo 91 Punkte hatte). Und da sage noch einer, die FernUni macht nichts, um den Leute den Weg zum Abschluss zu erleichtern.
 
Zurück
Oben