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Den Gedankengang habe ich jetzt nicht so ganz verstanden. Wenn das AG nach § 506 ans LG verweisen muss, ist die Klage ja gerade unzulässig.Verweist ihr hier auf § 506 ZPO, dass das AG an das LG verweisen muss, und damit könnte die Klage doch noch zulässig sein?
Hast du schon eine Antwort erhalten?Ich habe auch noch keine zurück... Noch nicht mal die von Ende November. Habe mal ans PA eine E-Mail geschickt und gefragt, ob sie schon Ergebnisse vorliegen hätten...