Einsendeaufgaben EA 1 BGB IV SS 2017

Hallo zusammen!
Falls schon jemand fertig sein sollte, kann er mir gerne per PN seine Lösung, und damit meine ich Herausgabe der geräumten Wohnung + oder -, mitteilen. Ich bin nämlich soweit fertig und warte nur noch auf Vergleichsmöglichkeiten.
 
Hi, also ich habe bis jetzt folgendes Schema

Einspruch gegen Versäumnisurteil
A. Zulässigkeit des Einspruchs
I. Statthaftigkeit des Einspruchs gem. § 338 ZPO
II. Ordnungsgemäßer Einlegung gem. § 340 ZPO
1. Partei und Prozessfähigkeit
2. Postulationsfähigkeit
III. Einhaltung der Einspruchsfrist gem. § 339 ZPO
-> Nicht eingehalten aber Wiedereinsetzungsantrag
1. Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags
a) Statthaftigkeit
b) Ordnungsgemäße Antragsstellung
c) Zuständiges Gericht
d) Form und Frist
2. Begründetheit des Wiedereinsetzungsantrags
B. Sachentscheidungsvoraussetzungen der ursprünglichen Klage
C. Begründetheit der ursprünglichen Klage

Was habt ihr?
 
So wie du es hast markus habe ich es auch... allerdings habe ich allein für den ersten teil "zulässigleit des einspruchs" schon fünf seiten ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, laut Besprechung der Klausur des Moduls 55106 (Bürgerliches Recht II/2) aus dem Sommersemester 2015 Alexander Brockmann, Ass. iur., LL.M.
heisst es:


Wenn vertraglicher Anspruch bejaht wird, braucht keine weitere Anspruchsgrund-lage geprüft werden!
Wenn vertraglicher Anspruch verneint wird, müssen weitere mögliche Anspruchs-grundlagen geprüft werden!

Bei der Prüfung der Begründetheit der Klage des B auf Räumung und Herausgabe der Wohnung wäre dann nach 546 NICHT mehr 985, 812 zu prüfen



Warum muss man nicht weiter prüfen wenn 546 +?

Ist das auf unsere EA anwendbar??
 
@Reace: wir haben in BGB II und in BGB III in den Übungen immer alle Anspruchsgrundlagen geprüft, auch wenn zu beginn schon ein vertraglicher Anspruch bejaht wurde.

Ich frage mich gerade, wie ich bei der außerordentlichen und hilfsweisen ordentlichen Kündigung sowohl die Schriftformerfordernis als auch den Kündigungsgrund reinbringen soll. Eigentlich fliegt man ja bei der Schriftformerfordernis schon raus, oder? Dann kommt aber der interessante Teil mit dem Kündigungsgrund gar nicht mehr rein. Wie macht ihr das?
 
Ja das steht halt wortwörtlich so im PDF der Klausurbesprechung. Heisst, du prüfst 985 etc auch?
Bei mir ist das Schriftformerfordernis erfüllt (per Post mit Angabe der Gründe)
 
Ja, das prüfe ich auch. Das sind ja auch nur ein paar Zeilen (mit Verweis nach oben).
Die ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf kommt per Post. Aber davor müssen wir ja die außerordentliche Kündigung prüfen, die per Email kommt. Um die geht es mir.
 
Ich habe das so verstanden, dass er in ein und demselben Schreiben (email und post) fristlos, ordentlich und wegen Eigenbedarfs kündigt.
 
Stimmt! Da steht ja auch er schickt dieses Schreiben im "Original vorsorglich auch per Post". Dann hat er in ein und demselben Schreiben also eine außerordentliche Kündigung wegen dem Qualm, eine ordentliche Kündigung wegen dem Qualm und eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs :-) Danke für den Hinweis
 
So wie du es hast markus habe ich es auch... allerdings habe ich allein für den ersten teil "zulässigleit des einspruchs" schon fünf seiten ...
Ich habe hier auch überlegt, ob da wirklich ein Roman gefordert wird. Im Endeffekt bin ich dann recht gnadenlos über alles, was nicht ansatzweise relevant ist nur kurz im Urteilsstil rüber gegangen...
 
Ja man prüft immer alles! Vertragl eben zuerst und dann keine GoA mehr und wofür 812??? 985 ist im Meitrecht doch sehr weit her geholt und scheitert eh an 986. Und man beachte immer was der KLäger will. Herausgabe der Wohnung. Habe dreimal Kündigung, fristlos wegen Geruch, ordentlich wegen Geruch uund ordentlich wegen Eigenbedarfs. Ich scheitere immer an der Frist, da die doch bei 12 Monaten liegt oder? Da vor 2001 geschlossen?
 
Ja man prüft immer alles! Vertragl eben zuerst und dann keine GoA mehr und wofür 812??? 985 ist im Meitrecht doch sehr weit her geholt und scheitert eh an 986. Und man beachte immer was der KLäger will. Herausgabe der Wohnung. Habe dreimal Kündigung, fristlos wegen Geruch, ordentlich wegen Geruch uund ordentlich wegen Eigenbedarfs. Ich scheitere immer an der Frist, da die doch bei 12 Monaten liegt oder? Da vor 2001 geschlossen?


Wie kommst du auf 12 Monate?`in § 573c BGB steht: "... verlängert sich nach 5 und 8 Jahren um jeweils 3 monate" das würde bei mir eine kündigungsfrist von 9 monaten machen?!
 
Vertragl eben zuerst und dann keine GoA mehr und wofür 812??? 985 ist im Meitrecht doch sehr weit her geholt und scheitert eh an 986. Und man beachte immer was der KLäger will. Herausgabe der Wohnung. Habe dreimal Kündigung, fristlos wegen Geruch, ordentlich wegen Geruch uund ordentlich wegen Eigenbedarfs. Ich scheitere immer an der Frist, da die doch bei 12 Monaten liegt oder? Da vor 2001 geschlossen?
Wie kommst du auf GoA ? § 812 würde ich auch nicht mal erwähnen, das ist ja ein komplett anderer Anspruch.

Die Fristenregelung für Verträge vor 2001 gilt nur, wenn eine entsprechende individuelle Klausel aufgenommen wurde.
 
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