EA 1 BGB IV SS2015 Abgabetermin 01.06.2015

Hallo,
hat schon jemand mit der Bearbeitung angefangen? Würde mich gerne austauschen... Grundlegendes Schema habe ich schon, bin aber unsicher, wie umfangreich z.B. die Begründung der Klage geprüft werden muss...
Viele Grüße, Cara
 
Eine Frage zur Klarstellung: Ursprünglich war eine andere EA veröffentlicht worden. Gilt die jetzt nicht mehr?!
 
Wow, Aehzebaer, du hast gestern schon abgegeben?? Respekt.
Mich würde interessieren, die stark du den Fokus bei der Begründetheit der ursprünlichen Klage gesetzt hast. Ich könnte/würde dazu irre viel schreiben, nur kann das sein? Liegt der Schwerpunkt nicht auf dem Erkenntnisverfahren? Stattdessen komm ich mir vor wie in einer Schuldrechtsklausur. Oder ist das eben einfach so?
 
Hallo Carlotta,

S. 1 - 3: Zulässigkeit Einspruch
S. 3 - 6: Zulässigkeit Klage
S. 6 - 12: Begründetheit Klage

Und noch fast eine Seite für den Tenor.

Also macht die Begründetheit die meiste Arbeit. Obs so richtig ist, werde ich dann sehen.
Das war meine schnellste EA, nach 3,5 Tagen war sie fertig.

Weiter gehts, zwei von sieben EAs sind erledigt.
 
Ah ok, so in die Richtung gehts bei mir auch... Aber eine Seite für den Tenor? Ich dachte man schreibt echt nur den Tenor, also drei oder vier Punkte (weiß noch nicht genau). Das sind bei mir nur ein paar Zeilen... Muss ich dazu noch was erläutern?

Und zwei von sieben EAs?? Ohweh was willst du denn alles schaffen dieses Semester? :ohyeah:
 
Hallo Carlotta,

ich hab noch was erläutert beim Tenor, war mir sonst zu dürftig.

Bei drei Modulen sinds halt so viele. Die Termine sind nur vollkommen bescheuert. Eine Anfang Mai, drei zum 1.6. und drei zum 16.6..

Da merkt man, dass man vor den großen Ferien die lästigen Studenten aus den Füssen haben will.
 
Ohje na dann drück ich dir die Daumen, dass alles gut läuft. Ich hab dieses Semester nur die zwei hier, eine Klausur will ich wiederholen... LG
 
Zum Thema Schuldrechtslastigkeit: Im SS betreut der Lehrstuhl Kubis das Modul, dort spielt BGB I-III immer eine große Rolle, insofern wäre es kein Wunder, wenn die EA sehr schuldrechtslastig ist. Der LS Sachsen-Gesaphe betreut das Modul im WS und legt die Probleme doch eher in den ZPO-Teil.

Sprich: Wer im SS die Klausur schreibt, sollte immer noch fit in BGB I-III sein. Ist ja noch nicht zu spät, einfach die ganzen Mentoriate nochmal mitzunehmen.
 
Hey weekend, ach das ist ja gut zu wissen, dann bin ich also nicht auf dem Holzweg. Leider fangen bei mir in Berlin die Mentoriate erst im Juni an, da isses dann schon zu spät für die EA leider. Aber im Schuldrecht bin ich noch recht fit zum Glück...
 
Ich hab das FS-Seminar selbst nicht besucht (ich gehe davon aus, die Klausur im letzten Semester bestanden zu haben), aber Frau Jansen soll eine sehr gute (harte) Klausurvorbereitung machen.

Ich wollte Euch mit meinem Beitrag nur ermutigen, durchaus die schuldrechtlichen Probleme sauber und ausführlich zu prüfen, das dürfte nicht falsch sein. Hab mir die EA aber nicht selbst angeschaut, das ist wirklich nur als allgemeiner Hinweis zu verstehen.
 
Hallo ,
Habt ihr auch die Zulässigkeit verneint, da das Amtsgericht in Köln nicht örtlich zuständig war?
Das Amtsgericht Köln hat das Versäumnisurteil, gegen das Einspruch eingelegt wird, ja gar nicht erlassen.
Gem. §281 II S. 4 wird das Gericht, an das durch ein anderes Gericht gem. §281 I verwiesen wird, aufgrund Verweisungswirkung zuständig. Also AG Köln verweist an AG Düsseldorf, dieses wird dadurch zuständig, selbst wenn es an der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit ansonsten fehlen würde.
Ich frage mich nur, ob man für AG Düsseldorf erstmal die sachliche und örtliche Zuständigkeit prüft (gegen die ich keine Bedenken habe), und dann noch auf §281 II S. 4 eingeht ... viel ZPO bleibt bei dem Fall ja sonst nicht über.
 
Vielen Dank Hummel :), ich hatte mir schon gedacht, dass das nicht sein könnte !!!
Ich habe ausführliche Ausführungen zur örtlichen Zuständigkeit weggelassen.
 
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