EA 1 BGB IV WS 2014/15 Abgabetermin 02.12.2014

Hat denn schon jemand angefangen mit der Bearbeitung der EA 1?
 
Hallo Mario, ich habe angefangen, mir Gedanken zu machen. Es handelt sich um eine einseitige Erledigungserklärung, allerdings bin ich noch auf der Suche nach ähnlichen Fällen und einem Schema.
 
Allerdings habe ich bei meiner Suche festgestellt, dass da wohl im ersten Schritt die ursprüngliche Klage wohl komplett geprüft werden muss.
 
Im Skript und der angegebenen Literatur ist ja die herrschende Meinung vorgegeben, dass es sich bei der einseitigen Erledigung um eine Klageänderung in eine Feststellungsklage handelt. D.h. man muss erst die Zulässigkeit der Änderung, und dann die Zulässigkeit und Begründetheit der Feststellungsklage prüfen, nach dem Schema im Skript.

Unklar ist mir der Aufbau bei Aufg. 2. Inhatlich habe ich einige Aussagen in der Literatur zum Thema einseitige Erledigung vor Rechtshängigkeit gesehen, aber wie ichs verpacke weiß ich noch nicht.
 
Im Skript und der angegebenen Literatur ist ja die herrschende Meinung vorgegeben, dass es sich bei der einseitigen Erledigung um eine Klageänderung in eine Feststellungsklage handelt. D.h. man muss erst die Zulässigkeit der Änderung, und dann die Zulässigkeit und Begründetheit der Feststellungsklage prüfen, nach dem Schema im Skript.

Unklar ist mir der Aufbau bei Aufg. 2. Inhatlich habe ich einige Aussagen in der Literatur zum Thema einseitige Erledigung vor Rechtshängigkeit gesehen, aber wie ichs verpacke weiß ich noch nicht.

Hallo,

vielleicht sehe ich das falsch, aber genau das ist ja die Aufgabe 1, eben zu prüfen, ob die Klage des B Aussicht auf Erfolg hat, da prüfe ich doch sozusagen von A - Z alles durch und komme zu einem Ergebnis: JA oder NEIN!

Der tatsächliche Verlauf des Verfahrens, wie er im Sachverhalt geschildert wird, wäre für mich für die Lösung der Aufgabe 1 unerheblich, denn wenn ich diesen Verlauf ja mit in die Prüfung einbeziehen müßte, bräuchte ich die Zulässigkeit gar nicht zu prüfen, da die Klage ja tatsächlich bei Gericht verhandelt wird...

Sehe ich das falsch?
 
Hallo liebe Mitstreiter,
ich komme leider mit dem Schema aus dem Skript für die einseitige Erledigungsprüfung überhaupt nicht klar. Alle Fälle im Internet werden anders aufgebaut.
Kann mir einer mit seinem Aufbau unter die Arme greifen?
Besten Dank bereits vorab...
 
Hallo Gaucho, mir geht es leider ebenso ...
 
Ich tappe auch noch etwas im Dunkeln umher, aber ich hoffe, dass sich das morgen oder übermorgen irgendwie aufhellen lässt...
 
Hallo, mal eine ganz blöde Frage: Wie prüfe ich die Begründetheit der ursprünglichen Klage? Nach was für einem Schema? Ich fühle mich da ganz verloren, den Rest habe ich, ich bekomme aber einfach diese Begündetheit nicht hin. Danke
 
Danke, chaos0201
 
Ich bin sowas von gespannt auf die Musterlösung dann - und ich habe keine Ahnung, ob das, was ich da geschrieben habe, zur Falllösung passt oder nicht...
 
Hallo zusammen,
ist jemand von euch aus der doch sehr knappen Angabe zu Aufgabe 2 schlau geworden? Bzw. wie habt ihr das interpretiert? (Nimmt B die Klage zurück?, ich nehme an die Klageschrift wurde noch nicht zugestellt...) Ich hätte das ganze nun über § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO versucht zu lösen. Oder steh ich einfach komplett auf dem Schlauch?
 
Hallo zusammen,
ist jemand von euch aus der doch sehr knappen Angabe zu Aufgabe 2 schlau geworden? Bzw. wie habt ihr das interpretiert? (Nimmt B die Klage zurück?, ich nehme an die Klageschrift wurde noch nicht zugestellt...) Ich hätte das ganze nun über § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO versucht zu lösen. Oder steh ich einfach komplett auf dem Schlauch?
Ich sitze gerade dran. Ich löse das jetzt so, dass ich die möglichen Prozesshandlungen, die eine Kostenentscheidung auslösen, von B prüfe. Eine Erledigungserklärung ist nach dem in Aufg. 1 geprüften nur nach Rechtshängigkeit möglich, damit kommt nur die Klagerücknahme in Betracht, und dann bin ich auch bei §269 und prüfe zuerst, ob die Voraussetzungen von Abs. 3 S. 3 vorliegen. Das Ergebnis wird dann so sein, wenn B die Klage zurücknimmt, dann hat ? die Kosten zu tragen ...
 
oh ich glaube da geht hier ein wenig vom weg ab.
Die Klageschrift wird der mitbewohnerin abgegeben.
§ 130 abs. 1 BGB Zugang unter abwesenden.( BGB 1!!!!!!)
Die Klageschrift ist zugegangen.
Und die Klagerücknahme ist nun mal garnicht h.M..
h.M. ist die Klageänderungstheorie.
Wenn du die Klagerücknahme machst trägt B die Kosten § 269 Abs. 2 ZPO und das verfarhen wird beendet.
Ich denke ich habe heute die ea fertig.
meine gliederung stelle ich dann online.
 
oh ich glaube da geht hier ein wenig vom weg ab.
Die Klageschrift wird der mitbewohnerin abgegeben.
§ 130 abs. 1 BGB Zugang unter abwesenden.( BGB 1!!!!!!)
Die Klageschrift ist zugegangen.
...


Ich tät ja lieber die ZPO nehmen.

Wie wäre es damit?

§ 178
Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen


(1) Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden

1. in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner,
...
 
Ich habe auch den § 178 ZPO genommen.

Aber ich habe noch eine andere Frage:

Ist die Darlehensrückzahlung überhaupt schon fällig, da B ja nicht mit 3 Monatsfrist gekündigt hat? Ich stehe hier gerade auf dem Schlauch... (Mag auch eventuell an der Uhrzeit liegen)
 
Ich habe auch den § 178 ZPO genommen.

Ist die Darlehensrückzahlung überhaupt schon fällig, da B ja nicht mit 3 Monatsfrist gekündigt hat? Ich stehe hier gerade auf dem Schlauch... (Mag auch eventuell an der Uhrzeit liegen)
Das wurde ausführlich im Moodle-Forum diskutiert, im August hat B das Geld zurückgefordert und im Dezember Klage eingereicht
 
Habt Ihr die EA schon zurückbekommen? Ich hab die 2. zeitlich nicht geschafft und hoffe deshalb sehr, die erste bestanden zu haben ... wie lange dauert es in der Regel bis die zurückgeschickt werden?
 
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