Einsendeaufgaben EA 1 WS 20/21

Ja, das verstehe ich. Ich frage auch nur, weil die Muster-Einsendearbeit, die mit 98 Punkten belohnt wurde, mit Fußnoten arbeitete. Habe auch keinen Hinweis des Lehrstuhls dazu entdecken können - jedoch würde mich ärgern, wenn das Weglassen von Fußnoten am Ende schon von vorneherein zu Punkteabzug führt.

Ich habe heute mal zwei Seiten zusammengekloppt. Zwei Quellen wollte ich eigentlich heute Abend noch lesen und eventuell einarbeiten. Und dann werde ich das Ding wahrscheinlich ruhen lassen und mich mit den anderen EAs beschäftigen. Habe versucht so ungefähr den Inhalt des Beitrags aus dem Rechtslexikon, den ich gestern verlinkt habe, in schöner und länger und mit Quellen unterfüttert zu rekonstruieren.
Sollte ich am Ende noch Zeit haben weil ich mit den anderen EAs fixer durch bin kann ich mich immer nochmal dransetzen.
 
Das heißt du planst vom Umfang her auch grob 2 bis max. 3 Seiten für die Bearbeitung ein?

Ich mein die Fragestellung gibt auch nicht viel mehr her ehrlich gesagt.
 
Ja genau. Ich hab jetzt schon zwei Seiten und denke ich werde die dritte Seite mit den verbliebenen Quellen auch höchstens anreißen.
Glaube auch nicht, dass da unbedingt so viel mehr zu holen ist vom Umfang ohne Nebenkriegsschauplätze aufzumachen.
 
Ja, in die Videovorlesungen habe ich auch mal am Wochenende geschaut. Erst fand ich es super cool, dass es zwar in 2/3 der Vorlesung kein gedrucktes Material gibt, aber immerhin Videovorlesungen. Mal was anderes und da muss ein Lehrstuhl ja auch ordentlich Arbeit reinstecken.
1,5 Privatrecht-Videos später glaube ich nicht mehr, dass ich noch intensiv weiterschauen werde.
Dachte erst, dass sei ein Witz mit diesen Duck-Tales-Vorlesungen und das echte Skript wird noch nachgeliefert. Die Stoffmenge hat für 5 ECTS-Punkte außerdem einen absurden Umfang, wenn man die Sekundärliteratur berücksichtigt. Ich werde jedenfalls definitiv ohne Fußnoten arbeiten. Herrschende Meinung an der Fernuni ist, dass EAs wie Klausuren zu bearbeiten sind.
 
Hallo liebe Mitstreiter,

mir raucht auch wirklich der Kopf von dieser EA und ich habe noch so gar nichts zusammen bekommen.

Es ging schon ziemlich viel Zeit drauf, um überhaupt nur im Ansatz die Aufgabe zu verstehen. So gaaaaanz langsam habe ich da eine Idee, aber, auch nur gaaanz langsam.

Ich finde ehrlich gesagt, den Umfang für 5 ECTS echt hart. Allein schon, dass es 3 EAs gibt. Wobei die Lotse sich bei mir einfach nicht öffnet. Wie ist das bei euch?

An Literatur ist manches online bei der Bib der FernUni vorhanden. U.a. wohl das Buch von Eisenhardt, der ja das frühere Skript geschrieben hat. Aber soviel Literatur kann ich gar nicht lesen für ein 5 ECTS-Modul.

@ReiseeselMallorca: Wie hast du denn die Quellen eingearbeitet ohne Fußnoten? in den Fließtext? Also auf Fußnoten habe ich in einer EA echt keine Lust. Das kann es ja nicht sein. War bisher - außer vielleicht in Rhetorik - noch nie gefordert.

@ReiseeselMallorca Wie findest du das Alpmann-Schmidt-Skript? Hilft es dir für diese EA?
 
Das Skript find ich gut und ja es hat geholfen. Ich denke das Skript bis zur Klausur einmal querlesen ist eine gute Sache zur Vorbereitung. Und es kostet ja nicht viel. Wahrscheinlich kann man auch ältere Auflagen gebraucht von Medimops oder so gut gebrauchen. In Rechtsgeschichte sollte sich von Auflage zu Auflage nichts super dramatisches tun.

ich hab die Quellen bisher nur als Informationsquelle benutzt und ohne Nachweis im Text verarbeitet. Also das Ergebnis ist ein Aufsatz ohne Fußnoten mit einer Aufzählung der benutzten Quellen am Ende als Liste.
 
Das Skript find ich gut und ja es hat geholfen. Ich denke das Skript bis zur Klausur einmal querlesen ist eine gute Sache zur Vorbereitung. Und es kostet ja nicht viel. Wahrscheinlich kann man auch ältere Auflagen gebraucht von Medimops oder so gut gebrauchen. In Rechtsgeschichte sollte sich von Auflage zu Auflage nichts super dramatisches tun.

ich hab die Quellen bisher nur als Informationsquelle benutzt und ohne Nachweis im Text verarbeitet. Also das Ergebnis ist ein Aufsatz ohne Fußnoten mit einer Aufzählung der benutzten Quellen am Ende als Liste.

Vielen Dank für deine ausführliche Infos.

Dann werde ich auf alle Fälle mal das Skript anschaffen. Wie du sagst, teuer sind die ja nicht ;-)

So als klassischen Aufsatz hatte ich auch vor, die EA zu bearbeiten.
 
@ReiseeselMallorca Vielen herzlichen Dank für den Tipp mit dem Alpmann Schmidt Skript. Es ist heute angekommen und ich habe schon ein bisschen reingeschmöckert und festgestellt, dass es eine gute Hilfe für dieses Modul ist und mir auch für diese EA helfen kann.

Wer das Buch auch zuhause hat und noch etwas Probleme mit der Aufgabenstellung der EA hat, dem kann ich den 6. Abschnitt im zweiten Teil und 2. Abschnitt im fünften Teil empfehlen.
 
Danke, da hatte ich noch gar nicht reingeschaut.
Ja, ich finde es auch recht knapp runtergerattert. Prinzipiell hab ich natürlich über dasselbe geschrieben, aber andere Schwerpunkte gesetzt, bin mal gespannt, wie das bewertet wird. Aber ich denke 50% sollte ich haben.

"Die Vorlesungen bestanden an allen deutschsprachigen juristischen Fakultäten." - ich habe am Ende 8 Quellen angegeben, und keiner einzigen habe ich was dazu gelesen, dass das als explizites Fach an allen Fakultäten unterrichtet wurde. Würde gerne wissen, wo man das hätte finden können.

Befürchte, das wird auch die Herausforderung für die Klausur. Hat man genau den Informationsbrocken irgendwo gelesen und parat, den der Lehrstuhl jetzt gerne hören würde...
 
Ja, über den Umfang war ich auch erstaunt. Da hätte ich gerne eine Angabe zu gehabt. Denn die alte EA, die der Lehrstuhl eingestellt hat, war ja unheimlich ausführlich und mit Fußnoten. Ich saß da doch ziemlich lange dran und dann kommt bei denen eine halbe Seite Musterlösung. Also, ich bin mal gespannt, wie die EA bewertet wird. Ich kann da meine Leistung überhaupt nicht einschätzen. Irgendwie habe ich zwar doch so einiges aus der Musterlsöung verbaut, aber eben doch ganz anders.... naja, mal sehen. Jetzt müssen wir abwarten, was die Korrektur bringt.....
 
Danke, da hatte ich noch gar nicht reingeschaut.
Ja, ich finde es auch recht knapp runtergerattert. Prinzipiell hab ich natürlich über dasselbe geschrieben, aber andere Schwerpunkte gesetzt, bin mal gespannt, wie das bewertet wird. Aber ich denke 50% sollte ich haben.

"Die Vorlesungen bestanden an allen deutschsprachigen juristischen Fakultäten." - ich habe am Ende 8 Quellen angegeben, und keiner einzigen habe ich was dazu gelesen, dass das als explizites Fach an allen Fakultäten unterrichtet wurde. Würde gerne w
Befürchte, das wird auch die Herausforderung für die Klausur. Hat man genau den Informationsbrocken irgendwo gelesen und parat, den der Lehrstuhl jetzt gerne hören würde...

Genau diese Befürchtung habe ich jetzt auch! Bei so wenig Anweisung oder Input durch die Modulbetreuer kann das ja echt noch spannend werden...
ja, das befürchte ich auch.......
 
Was sagt ihr zur Korrektur? Ich habe bei 3 Seiten Text nur 40 Punkte bekommen also nicht bestanden und die Anmerkungen sind mehr als unverständlich. Ein paar Mal steht "Wieso?" dran und ich habe den schwerwiegenden Fehler gemacht Königreich Anhalt-Köchen zu schreiben anstatt Fürstentum... Was zur Hölle?! Bin gerade total sauer.
 
Ich habe 95 Punkte auf ich glaube 4 Seiten, kann mich also nicht beschweren. War aber nicht mehr wichtig, da ich zwischenzeitlich das Klausurergebnis bekommen hatte und bestanden hatte.
 
Also, wie da korrigiert wurde, kann ich auch nicht nachvollziehen. Vom Umfang her habe ich 3,5 Seiten und ich hatte echt ein schlechtes Gefühl bei der EA und sie aber recht gut bestanden. Warum, weiß ich aber ehrlich gesagt nicht. Bei mir stehen keinerlei Anmerkungen oder ein Fazit oder ähnliches bei. Nur die Punkte und die Unterschrift des Prüfers.
 
Ich hab zwar bestanden, aber kann auch nicht viel aus der Korrektur mitnehmen. Einmal "gut" und ansonsten sind einige Abschnitte nur gelb markiert und rot angekringelt?!
 
Ich habe 95 Punkte auf ich glaube 4 Seiten, kann mich also nicht beschweren. War aber nicht mehr wichtig, da ich zwischenzeitlich das Klausurergebnis bekommen hatte und bestanden hatte.
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Klausur
 
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