Einsendeaufgaben EA 3 // WS 16/17 // Abgabe 03.01.2017

Hochschulabschluss
Zweites Staatsexamen Jura
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
30 von 180
2. Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
20 von 180
Wer ist an einem Austausch interessiert?

Die dritte EA greift mal wieder den Haustyrannen auf. Irgendwie scheint mich dieser Fall bis in alle Ewigkeit zu verfolgen. Er ist super um die Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe durchzuprüfen, aber auf Dauer ziemlich öde :hopelessness:
 
Hi, mach mich jetzt gerade erst an die Aufgabe

Grundschema wäre so i.O. ?

Lösungsskizze
Strafbarkeit wegen Mordes, gem. §§ 212 I, 211 II, 2. Grup. 1. Var. StGB

I. Tatbestand

1. Tatbestand bzgl. § 212 I

2. Tatbestand bzgl. § 211 II, 2 Grup. 1. Var. StGB

II. Rechtswidrigkeit

1. Rechtfertigung nach § 32 I StGB

a) Notwehrlage

(P) Gegenwärtigkeit

b) Zwischenergebnis

2. Rechtfertigung nach § 34 I StGB

a) Notstandslage

(P) Gegenwärtigkeit

hier Gegenwärtiger allerdings weiter als in § 32 I StGB

(P) Dauergefahr

b) Notstandshandlung

(P) Erforderlichkeit der Notstandshandlung

c) Güterabwägung

Leben gegen Leben nicht gegeneinander abwägbar

d) Zwischenergebnis

III. Schuld

Entschuldigender Notstand gem. § 35 I StGB

1. Notstandslage

2. Notstandshandlung

3. Subjektiver Rettungswille

4. Zumutbarkeitsklausel, § 35 I 2 StGB
Bzw. hier § 35 II StGB (Rechtsfolgenlösung) noch erfolgt bzw. bejaht wird


5. Zwischenergebnis

IV. Endergebnis
 
Zuletzt bearbeitet:
Am Ende etwas unschön; Zwischenergebnis gefolgt vom Endergebnis. Das sollte nicht sein. Lieber ohne die Überschrift Zwischenergebnis arbeiten ;-)

§35 II StGB hat mit der Rechtsfolgenlösung des BGH nichts zu tun.
 
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