Einsendeaufgaben EA I - SS 2022

Ort
Wuppertal
Studiengang
Bachelor of Laws
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
ECTS Credit Points
80 von 210
Hat jemand Lust, sich über die erste EA auszutauschen?:-)
 
Sehr gerne. Ich möchte mir vorher noch die Online-Vorlesungen vollständig ansehen. Auch wenn ich den Dozenten sehr anstrengend finden. Da er ohne Punkt und Komma spricht und jedes zweite Wort verschluckt, verstehe ich kaum ein Wort bzw. es bleibt nicht wirklich etwas im Gedächtnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr gerne. Ich möchte mir vorher noch die Online-Vorlesungen vollständig ansehen. Auch wenn ich den Dozenten sehr anstrengend finden. Da er ohne Punkt und Komma spricht und jedes zweite Wort verschluckt, verstehe ich kaum ein Wort bzw. es bleibt nicht wirklich etwas im Gedächtnis.
So geht es mir leider auch. Finde seine Art zu reden sehr anstrengend!
 
Hallo zusammen,

im Internet und über die Online-Datenbanken der Universität finde ich nur sehr wenig zu dieser Thematik. Ich finde dieses Modul i. V. m. dem Zeitaufwand äußerst anstrengend für lediglich 5 ECTS.

Beck-Online: ZEuP 2008, 517
Beck-Online: ZfPW 2016, 319
Internet: Begriffsjurisprudenz

Wie schaut es bei Euch aus? Hat jemand schon eine strukturelle Vorstellung?

Beste Grüße
 
Ich bin auch dabei! Und mit 5 ECTS wollen die uns wohl veralbern. Aber was soll´s.
Ich lese mir die Unterlagen von Piwi durch, da ich es abends schlichtweg nicht mehr packe, den Vorlesungen zu folgen. Piwi ist eine Userin des Forums, die hier ihre Zusammenfassungen veröffentlicht hat: Profil von Skayri .
 
Ich habe die Einsendeaufgabe heute bearbeitet und habe lediglich 1,5 Seiten. Das erscheint mir etwas sehr wenig, jedoch finde ich kaum etwas dazu im Internet.
Wie sieht es bei euch aus? :-)
 
Ich habe die Einsendeaufgabe heute bearbeitet und habe lediglich 1,5 Seiten. Das erscheint mir etwas sehr wenig, jedoch finde ich kaum etwas dazu im Internet.
Wie sieht es bei euch aus? :-)
Ich habe auch nur etwas über eine und finde, das reicht. Wir sollen ja keine Abhandlung über die Begriffsjurisprudenz in all ihren Ausprägungen verfassen, sondern lediglich dieses Beispiel bewerten und uns mit der Kritik auseinandersetzen. Und zur Not gibts ja eh noch ne 2. EA, also mach dir keine Sorgen. ;-)
 
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