Schnecke
Tutorin und Forenadmin
Ich denke jede(r) der/die sich sicher ist, dass die Bewertung Täuschungsversuch nur falsch sein kann*, sollte Widerspruch einlegen. Nur so ist sichergestelt, dass nochmal jemand draufschaut. Es ist allerdings schwer den Widerspruch zu begründen wenn man nicht weiß was genau bemängelt wurde.
*den einen oder anderen dürfte es geben der aus Zeitgründen o.ä. beim Zitieren geschlampert hat und das auch weiß. Aber die meisten dürften sich angestrengt haben.
*den einen oder anderen dürfte es geben der aus Zeitgründen o.ä. beim Zitieren geschlampert hat und das auch weiß. Aber die meisten dürften sich angestrengt haben.