Allgemeine Infos Ergebnisse der Hausarbeit sind online

Ich denke jede(r) der/die sich sicher ist, dass die Bewertung Täuschungsversuch nur falsch sein kann*, sollte Widerspruch einlegen. Nur so ist sichergestelt, dass nochmal jemand draufschaut. Es ist allerdings schwer den Widerspruch zu begründen wenn man nicht weiß was genau bemängelt wurde.

*den einen oder anderen dürfte es geben der aus Zeitgründen o.ä. beim Zitieren geschlampert hat und das auch weiß. Aber die meisten dürften sich angestrengt haben.
 
Es wäre nur mehr als schlimm, wenn es dennoch welche gibt, die geschlampert haben und dennoch durchkommen - wäre ja das andere Extrem...
 
Eine Feststellung eines Täuschungsversuch aufgrund einer Plagiatssoftware wird wohl nicht das einmalige Vergessen einer Fussnotensetzung etc. sein.

Da muss man wohl eher mindestens eine ganze Passage sprachlich "unbearbeitet" eingefügt haben; und ob da schon "nur eine" Passage ausreicht, wage ich auch zu bezweifeln. Die in Jura ständig wiederkehrenden und wohl fast gleichlautenden Subsumtionen - ausser die von Otto im Original - wird der Lehrstuhl wohl nicht zum Anlass genommen haben, dem Prüfungsamt einen Plagiatssünder zu melden, insbesondere dann nicht, wenn ein Recht auf das "Remonstrieren" für die Hausarbeit ausdrücklich besteht.

Bei der wohl durch den Lehrstuhl unbeabsichtigten Original-Textvorgabe aus "Otto" dürfte wohl jedem klar gewesen sein, dass man dort und anderswo aktuell besser nicht "unbearbeitet" abschreibt.

Das sehr gute Ergebnis (( 195 (+), höchstens 28 (-) und möglicherweise nur v i e r Plagiate)) zeigt doch eigentlich, dass viele der "zartbitteren Versuchung Ottos" widerstehen konnten.- Gut so!

Und wenn die möglichen Vier einen berechtigten Anlass zum Remonstrieren haben, was ich Ihnen herzlich wünsche, sollten sie es tun, um dem Lehrstuhl zu zeigen, dass die Plagiatssoftware und das digitale Einsenden der Arbeit nur disziplinierende Placebos sind, die man bei erwachsenen Studierenden eigentlich weglassen sollte; und wie die Praxis hier zeigt, auch kann!

Also Kopf hoch und "zurückschlagen", wenn Ihr Euch im Recht wähnt!
 
Die besondere Herausforderung bei dieser HA und dem bekannten Otto-Fall lag m.E. darin, nicht einem Strukturplagiat zu erliegen - andererseits haben wir diese Problematik in Jura ja eigentlich immer.

Fakt ist für mich, dass eigentlich viel zu wenig HA geschrieben werden, um Erfahrungen sammeln zu können. Wir haben zwar die Einsendearbeiten, deren bestehen zur Klausur berechtigen, aber auch hier könnte durchaus eine Plagiatssoftware genutzt werden - denn die BA.-Arbeit kommt irgendwann und muss abgeliefert werden.

Ob nun die Regeln für das saubere wissenschaftliche Arbeiten nicht eingehalten werden, weil jemand chaotisch ist oder vorgibt, zu wenig Zeit gehabt zu haben, oder, oder, ist für mich letztendlich egal. Die Regeln gibt es und es gibt Literatur und Leitfäden für das wissenschaftliche Arbeiten, also sollte man sich damit auch beschäftigen.

Im übrigen empfinde ich ein Durchfallen bei einem endgültig erwiesenen beabsichtigten Täuschungsversuch als sehr, sehr milde.

Ansonsten stimme ich Carlsson zu, wer glaubt, berechtigen Anlass zum Remonstrieren zu haben, soll es tun.

Der Einsatz von Plagiatssoftware scheint mir aber unverzichtbar zu sein, denn mitunter fehlt es wirklich am Unrechtsbewusstsein.
 
Ich denke schon, dass die ENtwicklung in den nächsten Jahren (auch weil ja immer die erste juristische Staatsprüfung über der FernUni schwebt) dahin gehen wird, dass vermehrt Hausarbeiten zu schreiben sind.

Auch wenn ich selbst die nicht so übertrieben gerne schreibe, so bin ich Deiner Meinung, dass es mit Sicherheit eine große Hilfestellung ist, wenn es am Schluss zur Bacherlor- oder Masterarbeit kommt - denn da habe ich schon gehörigen Respekt vor.
 
Hallo Grenoble,

grundsätzlich ist Deiner Forderung beizupflichten. Wenn, dann für alles und alle!
Dann bräuchte man aber eine bessere Plagiatssoftware; oder glaubst Du wirklich, dass nur möglicherweise die vier Studierenden sich mit Otto besonders eng (strukturell) "auseinandergesetzt" haben?
 
Gerade war der Notenbescheid in der Post. Da unterscheidet der Notenspiegel sich deutlich von dem Online gestellten:

247 (191/195) Teilnehmer und 84 (28/32) davon nicht bestanden.

In Klammern die Online Statistik zum verschiedenen Zeitpunkt.
 
Ups, das wären aber sehr viele Unterschiede in der Menge - ob das alles dann die Plagiatsfälle sind???
 
... da haben wohl nachträglich nochmals Herr "Otto" und Herr "Gauss" hinlangen müssen!
 
Ich halte es auch für wahrscheinlich, daß in der ursprünglichen elektronischen Statistik die TA Fälle schon nicht mehr enthalten waren, sondern nur "normal benotete" HA.

Darüberhinaus halte ich es für durchaus denkbar, daß der Lehrstuhl denjenigen, die den "Otto-Fall" nur umformuliert in ihre Arbeit übernommen haben, die Rote Karte gezeigt hat. Vielleicht offenbart man sich seitens der Fernuni hierzu noch bei passender Gelegenheit, wie z.B. der Besprechung der HA, oder in Moodle ...
 
Hallo Grenoble,

grundsätzlich ist Deiner Forderung beizupflichten. Wenn, dann für alles und alle!
Dann bräuchte man aber eine bessere Plagiatssoftware; oder glaubst Du wirklich, dass nur möglicherweise die vier Studierenden sich mit Otto besonders eng (strukturell) "auseinandergesetzt" haben?

Das Strukturplagiat schien mir zunächst die größtmögliche Wahrscheinlichkeit zu sein, um an "Otto" zu scheitern. Das daneben noch andere Plagiatsformen unentdeckt blieben oder vielleicht auch toleriert wurden, halte ich durchaus für möglich.

Im B.A. KuWi finden jedenfalls Seminare zum wissenschaftlichen Arbeiten statt. Wäre schön, wenn das auch an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angeboten werden würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Wissenschaftliches Arbeiten" ist Bestandteil des Grundlagenmoduls 55100, ich denke nicht, daß es dazu noch weiterer Seminare seitens der Fernuni bedarf. Wenn man sich ernsthaft mit diesen Unterlagen beschäftigt und sich die Grundsätze des Umgangs mit geistigem Eigentum anderer verinnerlicht hat, sollte man gar nicht Gefahr laufen können, "versehentlich" ein Plagiat anzufertigen.
 
.... das ist eine gute Anregung, Grenoble. Ich glaube, im BHS Hagen machen die so etwas dieses Semester.
 
Also ich habe meinen Notenbescheid noch nicht. Und es war meine erste HA, und somit kann ich aus den gemachten oder nicht gemachten Fehlern nur lernen. Beim nächsten Mal wird es dann wohl besser laufen. :bier::perfekt:

Im Regionalzentrum in Frankfurt/Main werden jedes Semester Veranstaltungen zum Thema "Wissenschaftliches Arbeiten" angeboten. Leider gehe ich ja ab nächsten Monat nach Passau und komme erstmal nicht so schnell zum Seminar.
 
Fakt ist für mich, dass eigentlich viel zu wenig HA geschrieben werden, um Erfahrungen sammeln zu können.
Im Prinzip stimme ich dir da zu, allerdings empfand ich die beiden HA bisher (BGB II und diese) auch als sehr große zeitliche Belastung weil man quasi jeweils 4-6 Wochen nur mit dem Schreiben der Hausarbeit beschäftigt war und diese Zeit somit nicht für das Lernen des ganzen restlichen Stoffes zur Verfügung stand. Zumindest ging das mir so.
Von daher dürfte es schwierig werden hier die richtige Balance zu finden.
 
Und da steht und fällt dann das faire Ergebnis mit dem Fleiß und Denkvermögen und der Softwaregläubigkeit der Korrektoren. :panik:

Hypothese: je akademischer, desto idiotischer

Frage: Haben wir in den vergangenen Jahren genau dazu nicht eine Menge Anschauungsmaterial bekommen?
 
Huch? Nein, hab total uebersehen. Das war meine Absicht nicht...

*lach*

Wobei: Vielleicht in diesem Fall gar nicht mal so schlecht...
 
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