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Ja sehe es genauso wie du.. Ganz komisch .Schreibe ebenfalls WirtschaftsstrafR und BWL mit..Was sagt ihr eig zur Ü-Klausur im WirtschaftsstrafR? Finde die irgendwie total sonderbar..Hat irgendwie alles nicht viel mit WirtschaftsstrafR zu tun und passt auch überhaupt nicht zum teilweise recht komplexen Mentoriatsstoff..aber zumindest mal wieder eine Möglichkeit ein wenig Basis Strafrecht zu wiederholen und korrigieren zu lassen
Ich finde es echt mies dass man keinerlei Beispielsklausuren hat..Schreibe dieses Semester ebenfalls Verwaltungsprozessrecht (55118) und BWL für Juristen (55116). Wenn man sich die letzten Klausuren aus dem Schwestermodul Einführung BWL (31001) anschaut, dann sind darin z.T. schon MC-Aufgaben verpackt. Die meisten Punkte gibt es jedoch bei den Aufgaben, bei denen man rechnen muss. So sind bspw. Formeln angegeben, die man mit den entsprechenden Zahlen ergänzen muss. Diese Werte erhält man eben nur durch Rumrechnerei.
War okay. §§ 283 I, Ii, 283b, 265b jeweils ja, §§ 263 I, 265b StGB und § 15a InsO nein.Wenn es zwar leider keine eigenen Threads gibt, dann können wir uns ja vllt hier zumindest ein wenig austauschen…wie fandet ihr die heutige Klausur im Modul 55117? Eigentlich ganz gut machbar wäre jetzt mein erster Impuls..habe im wesentlichen §§ 283 ff. und § 263 geprüft…besonders viel AT konnte ich nicht erkennen…was meint ihr bzw. was habt ihr geprüft?
Mangels Täuschung.Warum hast du den Betrug verneint? Ich habe unter anderem den 263 I und den 283 I Nr. 3 ausführlich geprüft und jeweils als einschlägig erachtet
15a InsO ist bei einem Einzelkaufmann von vornherein nicht einschlägig, da dieser (Einzelkaufmann) im rechtlichen Sinne weder eine juristische Person noch eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit darstellthab bei Wirtschaftsstrafrecht auch 283, 283b sowie 15a InSO (hier hab ich die vorsätzlichkeit verneint, die fahrlässigkeit aber bejaht)
Ich denke schon, dass die Täuschung im Sachverhalt angelegt gewesen ist. E täuscht X zumindest konkludent über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Halte das schon für eine typische Konstellation eines Eingehungsbetrugs zwischen E und XMangels Täuschung.
EuropaR II ist eine gutachterliche Klausur. Das mit EuropaR I wurde aber hinreichend früh vom Lehrstuhl so kommuniziert.Hallo,
ich habe im September u. a. Europarecht I mitgeschrieben. Die Klausur bestand überraschender Weise aus MC-Aufgaben (ich war auf Rechtsgutachten eingestellt und habe mich dahingehend auch vorbereitet). Im neuen Semester hab ich dann jetzt Europarecht II angewählt. Kann hier jemand vlt. berichten, wie dort geprüft wird? Bei den Klausurterminen etc. steht halt eben nur "Onlineklausur".
LG