FernUni allgemein Europarecht I , Europarecht II , Wirtschaftsstrafrecht, Einführung BWL für Juristen

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo =)

schreibt jemand die Klausuren mit und hat Lust an einem Austausch?


Liebe Grüße
 
Ich schreibe Wirtschaftsstrafrecht und BWL für Juristen mit. :)
 
Schreibe ebenfalls WirtschaftsstrafR und BWL mit..Was sagt ihr eig zur Ü-Klausur im WirtschaftsstrafR? Finde die irgendwie total sonderbar..Hat irgendwie alles nicht viel mit WirtschaftsstrafR zu tun und passt auch überhaupt nicht zum teilweise recht komplexen Mentoriatsstoff..aber zumindest mal wieder eine Möglichkeit ein wenig Basis Strafrecht zu wiederholen und korrigieren zu lassen
 
Ich habe im letzten Semester Wirtschaftsstrafrecht geschrieben, kann es mir also nun sparen. Die Durchfallquote war sehr hoch (51 Prozent). Dies lag u.a. daran, dass der AT-Anteil hoch war. Man musste zwar schon die einschlägigen Delikte draufhaben wie Diebstahl und Betrug, aber eben auch viel AT wie Versuchsstrafbarkeit, Mittäterschaft/Teilnahme und Konkurrenzen. Wenn man das nicht mehr drauf hatte, wurde es schwer. ich würde also unbedingt AT wiederholen.
Dieses Semester mache ich BWL und Verewaltungsprozessrecht. BWL sorgt mich. Sehe ich das richtig, dass in der BWL-Klausur v.a. multiple choice-fragen gestellt werden?
 
Schreibe dieses Semester ebenfalls Verwaltungsprozessrecht (55118) und BWL für Juristen (55116). Wenn man sich die letzten Klausuren aus dem Schwestermodul Einführung BWL (31001) anschaut, dann sind darin z.T. schon MC-Aufgaben verpackt. Die meisten Punkte gibt es jedoch bei den Aufgaben, bei denen man rechnen muss. So sind bspw. Formeln angegeben, die man mit den entsprechenden Zahlen ergänzen muss. Diese Werte erhält man eben nur durch Rumrechnerei.
 
Schreibe ebenfalls WirtschaftsstrafR und BWL mit..Was sagt ihr eig zur Ü-Klausur im WirtschaftsstrafR? Finde die irgendwie total sonderbar..Hat irgendwie alles nicht viel mit WirtschaftsstrafR zu tun und passt auch überhaupt nicht zum teilweise recht komplexen Mentoriatsstoff..aber zumindest mal wieder eine Möglichkeit ein wenig Basis Strafrecht zu wiederholen und korrigieren zu lassen
Ja sehe es genauso wie du.. Ganz komisch .
Hat jemand Altklausuren? Bzw. weiß man was in der Regel abgefragt wird ?
 
Schreibe dieses Semester ebenfalls Verwaltungsprozessrecht (55118) und BWL für Juristen (55116). Wenn man sich die letzten Klausuren aus dem Schwestermodul Einführung BWL (31001) anschaut, dann sind darin z.T. schon MC-Aufgaben verpackt. Die meisten Punkte gibt es jedoch bei den Aufgaben, bei denen man rechnen muss. So sind bspw. Formeln angegeben, die man mit den entsprechenden Zahlen ergänzen muss. Diese Werte erhält man eben nur durch Rumrechnerei.
Ich finde es echt mies dass man keinerlei Beispielsklausuren hat..
 
Wie soll es denn Altklausuren bei einen neuen Modul geben, das erstmals eingesetzt wird?
 
Wenn es zwar leider keine eigenen Threads gibt, dann können wir uns ja vllt hier zumindest ein wenig austauschen…wie fandet ihr die heutige Klausur im Modul 55117? Eigentlich ganz gut machbar wäre jetzt mein erster Impuls..habe im wesentlichen §§ 283 ff. und § 263 geprüft…besonders viel AT konnte ich nicht erkennen…was meint ihr bzw. was habt ihr geprüft?
 
Wenn es zwar leider keine eigenen Threads gibt, dann können wir uns ja vllt hier zumindest ein wenig austauschen…wie fandet ihr die heutige Klausur im Modul 55117? Eigentlich ganz gut machbar wäre jetzt mein erster Impuls..habe im wesentlichen §§ 283 ff. und § 263 geprüft…besonders viel AT konnte ich nicht erkennen…was meint ihr bzw. was habt ihr geprüft?
War okay. §§ 283 I, Ii, 283b, 265b jeweils ja, §§ 263 I, 265b StGB und § 15a InsO nein.

Muss aber nicht stimmen ;-)
 
Warum hast du den Betrug verneint? Ich habe unter anderem den 263 I und den 283 I Nr. 3 ausführlich geprüft und jeweils als einschlägig erachtet
 
hab bei Wirtschaftsstrafrecht auch 283, 283b sowie 15a InSO (hier hab ich die vorsätzlichkeit verneint, die fahrlässigkeit aber bejaht)
 
hab bei Wirtschaftsstrafrecht auch 283, 283b sowie 15a InSO (hier hab ich die vorsätzlichkeit verneint, die fahrlässigkeit aber bejaht)
15a InsO ist bei einem Einzelkaufmann von vornherein nicht einschlägig, da dieser (Einzelkaufmann) im rechtlichen Sinne weder eine juristische Person noch eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit darstellt
 
Mangels Täuschung.
Ich denke schon, dass die Täuschung im Sachverhalt angelegt gewesen ist. E täuscht X zumindest konkludent über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Halte das schon für eine typische Konstellation eines Eingehungsbetrugs zwischen E und X
 
Hallo,

ich habe im September u. a. Europarecht I mitgeschrieben. Die Klausur bestand überraschender Weise aus MC-Aufgaben (ich war auf Rechtsgutachten eingestellt und habe mich dahingehend auch vorbereitet). Im neuen Semester hab ich dann jetzt Europarecht II angewählt. Kann hier jemand vlt. berichten, wie dort geprüft wird? Bei den Klausurterminen etc. steht halt eben nur "Onlineklausur".

LG
 
Hallo,

ich habe im September u. a. Europarecht I mitgeschrieben. Die Klausur bestand überraschender Weise aus MC-Aufgaben (ich war auf Rechtsgutachten eingestellt und habe mich dahingehend auch vorbereitet). Im neuen Semester hab ich dann jetzt Europarecht II angewählt. Kann hier jemand vlt. berichten, wie dort geprüft wird? Bei den Klausurterminen etc. steht halt eben nur "Onlineklausur".

LG
EuropaR II ist eine gutachterliche Klausur. Das mit EuropaR I wurde aber hinreichend früh vom Lehrstuhl so kommuniziert.
Im Bachelor haste ja einen Verbesserungsversuch und für das Examen reicht es den Stoff zu können.

Viel Erfolg!
 
Super, Danke!

Ok, die Info vom Lehrstuhl habe ich dann offensichtlich nicht mitbekommen. Hat ja auch alles gut funktioniert. Nur eben hätte ich dann doch ein wenig anders gelernt.
 
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