Hausarbeit Frage zur Hausarbeit 2016/17

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo,

leider habe ich die Hausarbeit knapp nicht bestanden und daraufhin Klausureinsicht beantragt. Nun ist mir aufgefallen, dass drei Seiten (bzgl. Meinungsäußerungsfreiheit) der Arbeit keinen einzigen Korrekturhinweis haben. Darüber wurde nur der Hinweis geschrieben, dass hier Art 5 hinter Art 4 zurücktrete, da es sich um eine religiöse Meinung handele.
Im SV wurde jedoch explizit auf die Meinungsäußerungsfreiheit hingewiesen und ich habe das so verstanden, dass das auch geprüfte werden sollte.

Hab ich da was falsch verstanden und wenn ja, was? Ich finde nämlich nirgends etwas, dass im Falle einer religiösen Meinung Art 5 hinter Art 4 zurücktritt.

Danke schon mal.
 
Hallo,

bei mir sind auch fast keine Kommentare, insofern verstehe ich immer noch nicht ganz was der Lehrstuhl eigentlich lesen wollte.
Ich habe aber den Eindruck dass der Lehrstuhl den Schwerpunkt im Bereich der Religionsfreiheit sehen wollte, zumindest weist bei mir der einzige längere Kommentar darauf hin das die Polizeiuniformen zur Vermittlung einer religiösen Botschaft verwendet wurden.

Ich hatte hier im Bereich der Idealkonkurrenzen den Schwerpunkt bei der Versammlungsfreiheit gesehen, das war wohl so nicht korrekt bzw. verlangt.
Ich nehme an dass es bei dir ähnlich ist, d.h. man hätte also Meinungsfreiheit schon prüfen sollen, dann aber Art. 5 als passendere (speziellere) Norm vertieft weiter betrachten.
 
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