- Studiengang
- Bachelor of Laws
Hallo,
leider habe ich die Hausarbeit knapp nicht bestanden und daraufhin Klausureinsicht beantragt. Nun ist mir aufgefallen, dass drei Seiten (bzgl. Meinungsäußerungsfreiheit) der Arbeit keinen einzigen Korrekturhinweis haben. Darüber wurde nur der Hinweis geschrieben, dass hier Art 5 hinter Art 4 zurücktrete, da es sich um eine religiöse Meinung handele.
Im SV wurde jedoch explizit auf die Meinungsäußerungsfreiheit hingewiesen und ich habe das so verstanden, dass das auch geprüfte werden sollte.
Hab ich da was falsch verstanden und wenn ja, was? Ich finde nämlich nirgends etwas, dass im Falle einer religiösen Meinung Art 5 hinter Art 4 zurücktritt.
Danke schon mal.
leider habe ich die Hausarbeit knapp nicht bestanden und daraufhin Klausureinsicht beantragt. Nun ist mir aufgefallen, dass drei Seiten (bzgl. Meinungsäußerungsfreiheit) der Arbeit keinen einzigen Korrekturhinweis haben. Darüber wurde nur der Hinweis geschrieben, dass hier Art 5 hinter Art 4 zurücktrete, da es sich um eine religiöse Meinung handele.
Im SV wurde jedoch explizit auf die Meinungsäußerungsfreiheit hingewiesen und ich habe das so verstanden, dass das auch geprüfte werden sollte.
Hab ich da was falsch verstanden und wenn ja, was? Ich finde nämlich nirgends etwas, dass im Falle einer religiösen Meinung Art 5 hinter Art 4 zurücktritt.
Danke schon mal.