Ganz Deiner Meinung, "Der Belgarath".
M. E. ist die "Entschuldigung" für "ein Missverständnis" auch ein Witz, bzw. schon der nächste Schlag ins Gesicht. Der eine Fehler wäre der zum Semesteranfang gewesen, auf den Nicole Spangenberg auf Moodle hinwies. Aber das war ja nur der Anfang einer Kette, die darin gipfelte, dass Anfang November immer noch falsche Daten verbreitet werden und den Vollzeit-Berufstätigen faktisch der Hauptteil der eingeplanten Bearbeitungszeit entzogen wird. Zu einem Zeitpunk wo für alle die bis Weihnachten nochmal beruflich Hauptsaison haben, keine Kompensationsmöglichkeit mehr besteht....
Aber sei es drum, wir werden diesen Mitarbeitern der Fernuni keinen anderen Arbeitsstil oder Umgangsformen näher bringen können, das dürfte spätestens nach der Reaktion auf die Kritik klar sein...
Da das für mich zuviel "Spaßbremse" und fremdbestimmte Zeitverschwendung beim Lernen und Wissenserwerb ist, ist BGB IV in jeder Hinsicht nun für mich das letzte.
Aber nun ran an die Hausarbeit.
Ich habe heute mal alles mögliche über google recherchiert, bin aber noch nicht auf das passende ebay-Urteil gestoßen, obwohl ich mir sicher bin dass da was ähnliches vor geraumer Zeit mal entschieden wurde.
Hat schon jemand eine Idee oder Fundstelle ? Wobei man zu dem Urteil in der Sache sicher erst zu einem späteren Zeitpunkt im Gutachten kommt.
Ansonsten erstmal nur ein bescheidener Beitrag zum Brainstorming-Auftakt, da ich krankheitsbedingt bisher nur bis Mitte Skript 2 gekommen war mit durcharbeiten und mir heute erstmal eine ZPO-Kommentar ausgeliehen hab für die weitere Recherche.
Nach erster Einschätzung zu Frage 1 würde das Gericht wohl ein Versäumnisurteil erlassen, da Katrin ohne Anwalt da ist, der Streitwert für Landgericht spricht und dort Anwaltszwang herrschen würde. Wenn man trotzdem ohne Anwalt erscheint, kann meines Wissens ein Versäumnisurteil ergehen.
Außerdem hat wohl noch keiner das Problem mit Namensverwechslung bemerkt bzw.. würde das Gericht diesen Fehler ggf. berichtigen - oder es daran scheitern lassen ? Sonst könnte ich ja, bei einer Personenverwechselung vor Landgericht "verknackt" werden, weil es zwar gar keine Anspruch gegen mich gibt, aber ich das ohne Anwalt nicht klarstellen kann, bzw. es niemanden interessiert. Das kann ja nicht sein...
Wenn´s gar keiner merken würde, würde ja sonst vermutlich das Versäumnisurteil gegen Katharina erlassen. Das hätte dann aber auch Auswirkungen auf Frage 2, denke ich.
Soweit erstmal von mir. Freue mich auf lebhafte fruchbare Diskussionen. Demnächst hoffentlich auch fundierter begründet von meiner Seite
Schönes Wochenende und erfolgreiche Hausarbeit allerseits
Tweety