Allgemeine Infos Klausur SoSe 2016 (22.09.2016)

Ort
Erkelenz
Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
0 von 90
Hallo!
Wie lernt ihr für die Klausur? Die Klausur wird ja von Herrn Kubis gestellt, der ja gerne das ZV nimmt. Ich habe mir nun alte Klausuren angesehen und gelöst und finde diese schon wirklich sehr hart. Da die Klausuren auch ohne Lösungen sind (Der Sinn dahinter verbirgt sich mir!!!) weiß man natürlich nie, was der LS von einem erwartet hat.
Gerne nimmt Herr Kubis bei ZV-Klausuren Drittwiderspruchsklage und Vollstreckungsgegenklage scheint mir. Ist ja somit auch das gängigste.
Hat jemand vielleiht sogar irgenwo her Musterlösungen von alten Kubis Klausuren?
Wechseln sich Kubis und Prinz von Sachsen-Gessaphe (so war sein Name glaube ich) pro Semester ab oder unregelmäßig? Weiß das jemand?

Über einen Austausch wäre ich sehr dankbar.
 
Hallo!
Wie lernt ihr für die Klausur? Die Klausur wird ja von Herrn Kubis gestellt, der ja gerne das ZV nimmt. Ich habe mir nun alte Klausuren angesehen und gelöst und finde diese schon wirklich sehr hart. Da die Klausuren auch ohne Lösungen sind (Der Sinn dahinter verbirgt sich mir!!!) weiß man natürlich nie, was der LS von einem erwartet hat.
Gerne nimmt Herr Kubis bei ZV-Klausuren Drittwiderspruchsklage und Vollstreckungsgegenklage scheint mir. Ist ja somit auch das gängigste.
Hat jemand vielleiht sogar irgenwo her Musterlösungen von alten Kubis Klausuren?
Wechseln sich Kubis und Prinz von Sachsen-Gessaphe (so war sein Name glaube ich) pro Semester ab oder unregelmäßig? Weiß das jemand?

Über einen Austausch wäre ich sehr dankbar.
Die Videostream-Lösungen zu den Kubis-Klausuren hier kennst Du? http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/rewi/wpradt/1107_55113.shtml

In den letzten Semestern hat Kubis die Septemberklausuren gestellt und der Prinz immer die Märzklausuren.
 
Viel Spaß beim zuhören des ablesens der Klausurlösungen. Du hast zwischendrin Zeit für Notizen. "Ähhmmmmsss" schaffen Pausen und sind reichlich enthalten. :panik::dead:

Eine Zumutung und Frechheit das ganze. Herr werf gedruckte Lösungsskizzen vom Himmel ...
 
Ich warte lieber auf den März 2017 - dank dem Hinweis eines gut gesonnenen Kommilitonen hier ;-)
 
Gibts irgendwelche Gerüchte was dran kommen kann.

Ich selber Kern mit den Hemmer Fällen
 
@Aehzebaer - Ja finde ich auch einhe Frechheit. Wenn die die ML ja vorliegen haben und ablesen, können die die ja auch online als PDF stellen.
Versteh ich nicht. Finde ich auch eine Zumutung..

@MarioW53 - Haha, ja das sagtest du ja bereits in der whatsapp Gruppe :D

@moelly - Ich vermute irgendwie gar nichts. Kann mir bei ihm alles vorstellen. Aber er hat wohl einen Hang zu Drittwiderspruchsklage und Vollstreckungsgegenklage. Allerdings baut er dann in der Begründetheit ja ziemlich miese Sachen ein, die mit anderen Rechtsgebieten im Zusammenhang stehen. Z.B. Zession und Grundschuld... Das finde ich das miese bei den Klausuren... :(
Habe auch mit den Hemmer Fällen gelernt. ZPO I habe ich fast komplett gemacht und ZPO II habe ich nur jeweils den ersten Fall des neuen Kapitals gemacht. Quasi für die Basics.
 
... Wenn die die ML ja vorliegen haben und ablesen, können die die ja auch online als PDF stellen....

Die haben immer eine schriftliche Musterlösung. Die Korrektoren brauchen ja schließlich etwas an die Hand.

Es ist mir vollkommen schleierhaft, was die mit ihren (dämlichen) Videobesprechungen haben. Damit kann ich nichts, aber auch gar nichts anfangen. Hinzu kommt die "Vortragsqualität" der Ableser. Auf Probleme die von den Patienten in den Klausuren fabriziert wurde, kann auch in einer Musterlösung hingewiesen werden. Es gibt Lehrstühle, die vorbildliche Musterlösungen herausgeben.
 
Hallo,

Deckblatt, Sachverhalt, Konzeptpapier und liniertes Papier kommen als dicker zusammen getackerter Packen. Eigenes Papier darf NICHT benutzt werden!
Manche bringen sich einen Tacker mit und machen den Packen erst auseinander um nicht immer blättern zu müssen. Hat seine Vorteile, wenn man den Sachverhalt immer im Auge hat.
 
Hab @Aehzebaer sehe ich auch so. Mir ist bei der Übertragung eben bestimmt 5 Mal das Bild abgeschmiert...
Ich hasse es auch.. aber naja wenn die das so toll finden. Macht man als Student leider nix :/

@MarioW53 Danke :) aber das ist ja nichts "offizielles" vom LS. Aber gut zu lesen :).
 
Gutachtenstil , Gutachtenstil, Gutachtenstil
Dieser Lehrstuhl achtet extrem darauf.

Wäre die Jansen meine Rechtsanwältin, die würde schneller zum Mond fliegen, als sie "ähm ähm ähm" sagen kann
 
Ja das merke ich auch. Die wollen das komplette Schema haben.. M.E überflüssig, da nicht mehr Erstsemester. Aber nun gut.
 
Das war ne geile Klausur. Ein Geschenk :applause:
 
Einspruch und drittwiderspruchsklage
 
Ich habe auch den Einspruch und die Drittwiderspruchsklage geprüft. Bei der Zulässigkeit des Einspruchs war m.E. nach das einzige Problemchen die Frist über 222 I ZPO i.V.m. 187 ff. ZPO zu prüfen und das Ende fiel auf einem Samstag, sodass der nächste Werktag der Montag war (222 II ZPO) und der RA des G gerade noch fristgemäß den Einspruch eingelegt hat.
Im Rahmen der Zulässigkeit der DWK, war das Rechtsschutzbedürfnis etwas ausführlicher zu erläutern, das ja ausnahmsweise vorliegen soll wenn ein Herausgabetitel vorliegt und damit die ZV droht und folglich der zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelf einschlägig war, obwohl G noch keinen Gerichtsvollzieher beauftragt hatte.
Im Rahmen der Begründetheit war dann m.E. nach der Eigentumserwerb nach 929 S. 1 BGB zu prüfen und dabei die Übergabe etwas ausführlicher zu gestalten und dann habe ich noch kurz 959 BGB ausgeschlossen. Eine Falle wäre vielleicht darin zu sehen, den Schenkungsvertrag ausführlich zu prüfen und damit das Trennungsprinzip zu missachten.
Sonst habe ich glaube keine größeren Probleme gesehen.
Ich habe die Erfolgsaussichten der DWK dann bejaht.
Ich bin auch etwas skeptisch was übersehen zu haben...
 
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