- Hochschulabschluss
- Diplom-Sportökonom
- 2. Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 0 von 90
- 2. Studiengang
- B.A. Kulturwissenschaften
- ECTS Credit Points
- 0 von 180
Da der Sachverhalt noch relativ gut in meiner Erinnerung ist, möchte ich euch, also den nachfolgenden Semester, den Klausurinhalt mitteilen.
Es war ein erbrechtlicher Fall mit etwas Zugewinnausgleich am Ende. Die Klausur bestand aus fünf Fragen. Der Sachverhalt war wie folgt (zusammengefasst):
G und E leben im gesetzlichen Güterstand. E hat zwei Kinder, Tochter und Sohn. Tochter ist verheiratet. Sohn, der vorverstorben ist, hat zwei Kinder.
G verfasst ein Testament, mit folgendem Inhalt:
- Tochter ist Alleinerbin
- Ehefrau soll 250.000 € erhalten und wird als Testamentsvollstreckerin eingesetzt
- die Enkel sollen jeweils 150.000 € erhalten
Die Tochter verlangt ein Nachlassverzeichnis und erhält dies, vier Wochen nach dem Tod des Vaters, von der Mutter. Daraus ergibt sich, dass G ein Vermögen iHv 600.000 € hinterlässt.
1. Frage: Wie viel erhält die Tochter, wenn sie nichts weiter unternimmt?
2. Frage: Wie hoch wäre ihr Pflichtteil?
3. Frage: Kann sie den Pflichtteil verlangen?
4. Frage: Es stellt sich heraus, dass G eigentlich 800.000 € hatte, aber kurz vor seinem Tod 200.000 € durch Spekulationen verloren hat. Kann die Tochter deshalb das Testament anfechten?
5. Frage:
a) Der Mann der Tochter möchte sich scheiden lassen, weil er denkt, so etwas vom Erbe zu erhalten. Beide leben im gesetzlichen Güterstand; beide haben weder Anfangs- noch Endvermögen. Das Erbe der Tochter soll mit 50.000 € berechnet werden. Hat der Ehemann einen Anspruch auf Zugewinnausgleich?
b) Die 50.000 € der Tochter stammen nicht aus dem Erbe, sondern aus einem Lottogewinn; und der Ehemann ist mit 50.000 € Schulden in die Ehe gegangen, die er am Ende abbezahlt hat. Wie verändert sich die Sachlage?
So, das war es im Großen und Ganzen. Ich hoffe, ich konnte allen Leserinnen und Leser weiterhelfen. Viel Erfolg weiterhin allen FernStudis.
Es war ein erbrechtlicher Fall mit etwas Zugewinnausgleich am Ende. Die Klausur bestand aus fünf Fragen. Der Sachverhalt war wie folgt (zusammengefasst):
G und E leben im gesetzlichen Güterstand. E hat zwei Kinder, Tochter und Sohn. Tochter ist verheiratet. Sohn, der vorverstorben ist, hat zwei Kinder.
G verfasst ein Testament, mit folgendem Inhalt:
- Tochter ist Alleinerbin
- Ehefrau soll 250.000 € erhalten und wird als Testamentsvollstreckerin eingesetzt
- die Enkel sollen jeweils 150.000 € erhalten
Die Tochter verlangt ein Nachlassverzeichnis und erhält dies, vier Wochen nach dem Tod des Vaters, von der Mutter. Daraus ergibt sich, dass G ein Vermögen iHv 600.000 € hinterlässt.
1. Frage: Wie viel erhält die Tochter, wenn sie nichts weiter unternimmt?
2. Frage: Wie hoch wäre ihr Pflichtteil?
3. Frage: Kann sie den Pflichtteil verlangen?
4. Frage: Es stellt sich heraus, dass G eigentlich 800.000 € hatte, aber kurz vor seinem Tod 200.000 € durch Spekulationen verloren hat. Kann die Tochter deshalb das Testament anfechten?
5. Frage:
a) Der Mann der Tochter möchte sich scheiden lassen, weil er denkt, so etwas vom Erbe zu erhalten. Beide leben im gesetzlichen Güterstand; beide haben weder Anfangs- noch Endvermögen. Das Erbe der Tochter soll mit 50.000 € berechnet werden. Hat der Ehemann einen Anspruch auf Zugewinnausgleich?
b) Die 50.000 € der Tochter stammen nicht aus dem Erbe, sondern aus einem Lottogewinn; und der Ehemann ist mit 50.000 € Schulden in die Ehe gegangen, die er am Ende abbezahlt hat. Wie verändert sich die Sachlage?
So, das war es im Großen und Ganzen. Ich hoffe, ich konnte allen Leserinnen und Leser weiterhelfen. Viel Erfolg weiterhin allen FernStudis.