Klausurbesprechung Nachbesprechung Klausur Sep 2017 (SS 2017)

Ich war ganz gut vorbereitet, dachte ich zumindest. Damit, dass letztendlich eine einstweilige Verfügung abgeprüft wurde, hatte ich nicht gerechnet. Dem Großteil der Mitstudenten ging es wohl ähnlich, wie ich nach der Klausur feststellen konnte.

Ich war auch irritiert als ich gesehen habe, dass es drei Aufgaben waren. Als nächstes habe ich mich gefragt, wo denn bitte die für die Aufgabe zu erreichenden Punkte stehen. Schon klar, dass es für das Rechtsgutachten der Aufgabe 1 die meisten Punkte geben wird, aber die Gewichtung wäre durchaus interessant gewesen.
 
Ja...habe auch niemanden angetroffen, der groß einen Plan hatte, wie man die Prüfung aufbaut. Nichtsdestotrotz habe ich zum Glück alle richtigen Paragraphen bzw. wichtigen zielführenden Aspekte gefunden und benannt.
Dass die Punktzahl nicht dranstand, fand ich auch ein Unding. Meiner Meinung nach ist das eigentlich nicht mal erlaubt. Aber werde mich damit jetzt auch nicht weiter auseinandersetzen.
 
Könnt ihr mal kurz eine Zusammenfassung eurer Lösung schreiben? Welche Paragraphen habt ihr angebracht, wie sah der Aufbau aus? Was habt ihr zu Frage 2 + 3 geschrieben? Ich habe die Klausur auch geschrieben, war aber wirklich ratlos und kann überhaupt nicht einschätzen, ob ich die Klausur bestanden habe. Vielen ank im Voraus. :-)
 
Die Noten sind endlich da. Ich gehöre zu den 94%, die nicht bestanden haben. Es gibt wohl einige, die sich über die Art, wie die Klausur gestellt wurde, speziell die fehlenden Punkte bei den Teilaufgaben, bei der Uni beschweren wollen. Wer macht mit?
 
94 %? Ernsthaft? Bei wie vielen Teilnehmern?
 
108 Leute haben da wohl mitgeschrieben. Es gibt unter den wenigen, die bestanden haben wohl nur eine 3 und sonst 4er. Ich komm mir da irgendwie verarscht vor.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Interessant. Hat Kubis oder der Prinz geprüft?
Kubis hat mir auch eine Ehrenrunde eingebrockt. Schwerpunkt war glaub ich eine Anschlussberufung. Damals stand im Skript kaum etwas zur Berufung...
 
Ihr könnt es erstmal einzeln über einen Widerspruch versuchen. Dann geht das ganze wahrscheinlich in den Prüfungsausschuss.
Die Asta könntet ihr auch kontaktieren. Ich hab sowas ähnliches mal bei einem WiWi Modul mitbekommen. Erfolgreich war das meine ich alles nicht...

Bei der Klausur sind hohe Durchfallquoten, ähnlich wie bei IPR ja lange bekannt. Das war schon während meinem Bachelorstudium so...
 
Hat Kubis oder der Prinz geprüft?
Das war natürlich der Kubis.

Ich denke auch, dass hier ein Widerspruch tatsächlich angebracht wäre. Außerdem könnte jeder Einzelne seine Sicht der Dinge beim Dekan platzieren. Der Asta könnte uns dabei vielleicht unterstützen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit nicht besonders hoch ist, dass wir damit was für uns erreichen, können wir die Fernuni damit vielleicht auf diesen Mist aufmerksam machen. Wenn viele mit machen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass wir damit was erreichen. 10-20 Beschwerden werden da nicht reichen.
 
:bugeye: Das ist sogar für Kubis eine enorme Durchfallquote.
Kannst Du bitte die genaue Notenstatistik hier posten?
 
Sehr gut (1 – 1,5) 0
Gut (1,6 – 2,5) 0
Befriedigend (2,6 – 3,5) 1
Ausreichend (3,6 – 4) 5
Mangelhaft (4,1 – 5) 102

Teilnehmer 108
Durchschnittsquote 4,9
 
Alter Verwalter…ziemlich übel! Dass ein Widerspruch allerdings Erfolg hat, damit würde ich nicht rechnen. An meiner Uni haben wir in gewissen Fächern auch immer mal wieder 100% Durchfallquote – mir ist aber kein Fall bekannt, bei dem nachträglich was geändert worden wäre.
 
Aber ist bei solchen Werten nicht der Schnitt anzuheben, oder die Klausur zu wiederholen??? Ich kenne mich noch nicht so gut aus...ist erst meine 2te Klausur an der FernUni. Vorher habe ich an der Uni Bonn studiert, da ist mir sowas noch nie passiert.
 
Aber ist bei solchen Werten nicht der Schnitt anzuheben, oder die Klausur zu wiederholen??? Ich kenne mich noch nicht so gut aus...ist erst meine 2te Klausur an der FernUni. Vorher habe ich an der Uni Bonn studiert, da ist mir sowas noch nie passiert.

Ich kann da keinen Anspruch oder eine Pflicht erkennen. Das Stichwort heißt hier „Freiheit von Forschung und Lehre“.

Allen, die Widerspruch einlegen, wünsche ich natürlich viel Erfolg!
 
Eine Durchfallquote von 94 Prozent ist schon sehr heftig! Aber mit 38 Punkten ist ein Widerspruch doch sehr aussichtslos!
 
Widerspruch mit welcher Begründung?
"Keine Stoffeingrenzung" heißt, dass man auch auf so ein abseitiges Thema wie einstweiligen Rechtsschutz eben hätte vorbereitet sein müssen.
Ich hätte es allerdings fair gefunden, das vorher einmal in einer Einsendearbeit, in einer Video-Fallbesprechung oder im virtuellen Mentoriat zu üben. Ich war dementsprechend auf alles andere, aber nicht auf einstweiligen Rechtsschutz vorbereitet. Angetäuscht, wie der Fußballer sagt.
Die Angabe der zu erreichenden Punkte bei den Teilaufgaben hätte mir auch nicht geholfen...:O_o:
 
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