Allgemeine Infos NEU: Pflichtarbeitsgemeinschaften Staats- und Verfassungsrecht

...... "das Kreuz des Südens": Zürich, Stuttgart und München fehlen in der Liste.
 
Da scheinen sie es nicht geschafft zu haben in der relativ kurzen Zeit Mentoren zu finden. Vielleicht kommt ja noch was nach. Wenn ganz Süddeutschland nach Nürnberg muss wird das eine Vorlesung, keine AG.
 
... was heisst "relativ kurze Zeit" bei Dir? Seit der 30. Hagener Depesche vom 20. M a i 2014 spricht doch jeder Studi davon, wie sich die Veränderungen durch die Pflichtveranstaltungen auf die fachlichen wie mengenmässigen Kapazitäten der einzelnen Studienzentren auswirken könnten, insbesondere wenn es zugleich BGB I, Strafrecht und Verfassungsrecht betreffen soll.

Die planenden Verantwortlichen und unsere "Fachschaft" dürften das wohl noch etwas länger und früher auf dem "Schirm" gehabt haben, oder?

Und jeder wird aus anderen terminlichen Verpflichtungen nicht alle 12-24 Stunden an den nur ausgeschriebenen Tagen in einem/seinem einzigen Studienzentrum belegen können, um sich dann zur Hausarbeit anmelden zu können/dürfen.

Ich nehme an, da wird man sich wohl noch eine "Regelung" nachträglich einfallen lassen müssen, dass man sich die 12-24 Stunden - im Zweifel dreimal: 36-72 Stunden - aus verschiedenen Studienzentren der Fernuni "zusammenbasteln" und damit absolvieren darf.

Aber wie sinnvoll ist das denn didaktisch und inhaltlich? Da werden zeit- und inhaltsraubende Überschneidungen und Wiederholungen offensichtlich "vorprogrammiert".

Wo liegt denn da der Vorteil dieser "Neuerung"? Würde es eine jeder Zeit aufrufbare "Vorlesung mit Übung des betreffenden Lehrstuhls" im "Virtuellen Klassenzimmer" geben, hätten wir keinen "Reisetourismus" und auch keine "Qualitätsunterschiede der Stoffvermittlung durch Lehrende der einzelnen Studienzentren" und jeder Studi wüsste zudem eher, was in der Hausarbeiten zu leisten ist!
 
Diese Pflichtarbeitsgemeinschaften organisiert die Fernuni Fakultät Rewi zusammen mit den Regionalzentren, mit der Organisation der PflichtAGs und dem Finden von Mentoren hat die Fachschaft nichts mit zu tun. In München gab es bisher kein Mentoriat für dieses Modul, so dass bisher kein Mentor vorhanden war. Die haben anscheinend in München, Stuttgart und Zürich niemand gefunden, der Staats- und Verfassungsrecht als Mentor übernehmen würde, denn sonst gäbe es ein Angebot, denn in der Depesche wurde ja noch versprochen, dass es in jedem Regionalzentrum PflichtAGs zu den Modulen geben würde. Strafrecht und BGB I machen die bisherigen Mentoren in München, nur jetzt in ausgebauter Version. 6 Monate sind im Öffentlichen Dienst mit seinen sehr langsamen Abläufen nicht viel Zeit eine Mentorenstelle auszuschreiben, die Bewerbungen - sofern sie kommen - zu sichten und dann anschließend den Mentor einzustellen. Deswegen meine Hoffnung, dass da vielleicht doch jemand gefunden wurde und nur das Einstellungsprozedere noch am Laufen ist.

Das wird doch nur eingeführt, damit der Studiengang "Staatsexamenskonform" wird und nicht um die Qualität der Lehre zu verbessern.
 
Ganz offensichtlich hat die Juristische Fakultät - wieder einmal mehr - überhaupt kein Problem damit, ein gegebenes Wort zu brechen.

Denn weder ist es so, wie fest zugesagt, daß in jedem RZ/StZ die Veranstaltungen tatsächlich angeboten werden, noch wäre es so, daß sich für die BoLer keine Nachteile ergäben.

Denn mehrere Reisen in fremde Städte alleine zum Erwerb einer zusätzlich erforderlich gewordenen Hürde zur Klausurzulassung kosten Zeit und Geld, ohne wesentliche Vorteile hinsichtlich der Gewißheit zum Bestehen der Klausur zu bieten als das die bisherigen fakultativen Mentoriate bereits sind, das sind sogar ausgesprochen handfeste Nachteile! :-(
 
..., dass die Fachschaft mit der Anstellung der Mentoren nichts zu tun hat, habe ich unterstellt.
Aber trotzdem weiss unsere "Interessenvertretung" spätestens seit dem 20. Mai 2014 (Hagener Depesche), was da auf die Studis zukommt. Ich habe bisher keinen Kommentar/Mitteilung/Kritik etc. der Fachschaft irgendwo lesen können. Oder habe ich etwas überlesen; dann bitte ich um Entschuldigung und Offenlegung.
Du kennst Dich offensichtlich gut im "Öffentlichen Dienst" aus und weisst, dass die "Mühlen dort mutmasslich sehr langsam mahlen". Aber das müssten dann auch unsere planenden Verantwortlichen der Fernuni gewusst haben, oder?
Vielleicht hätte man die "Veränderungsgeschichte" nicht gleich so hastig einführen müssen; Zeit wäre ja auch noch bis zum SS 2015 gewesen, in dem dann auch der nächste Streich (BGB II) eingeführt werden soll.
 
.... ja, Belgarath, ich habe immerhin (noch) etwas Verständnis für die Umstrukturierung aus Sicht der Fernuni.

Aber professionell, die Lehre verbessernd und pünktlich zu Semesterbeginn sowie planbar für jeden Studi sollten die "Veränderungen" schon eingeführt werden!!!

Es wird schon schwierig genug für die Studienzentren Zürich, Stuttgart und München werden, noch diese "Mammutveranstaltungen" in das schon bestehende und publizierte Semesterprogramm WS 2014/15 (Kapazitäten: Raum und Mentoren)) bis einschliesslich 16. Februar 2015 einzubauen (HA-Beginn).

Zum Schluss helfen noch die Lehrstühle aus; es wäre nicht das schlechteste für die aktuellen Studis in Zürich, Stuttgart und München. Aber sicherlich peinlich für die Fakultät und "Projektverantwortlichen".
 
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Oh, Verständnis für die Sinnhaftigkeit einiger Umstrukturierungsmaßnahmen, um Synergieeffekte für die Einführung des EJP-Studienganges nutzen zu können, das habe ich auch.

Kein Verständnis habe ich für den hektischen, laienhaften Aktionismus, mit dem das Projekt angegangen wurde, und vor allem überhaupt kein Verständnis habe ich für die dümmliche Propaganda, die in allem nur Vorteile sehen will und andererseits nicht bereit ist, der Wahrheit den Vorrang zu geben.

Was hätte die Uni davon abgehalten, einzuräumen: "Ja, für viele werden die Veränderungen auch Nachteile mit sich bringen" oder "Wir wissen noch nicht, ob wir rechtzeitig alle Voraussetzungen für die Pflichtmentoriate schaffen können, so lange kann sich ein jeder entscheiden, ob er daran teilnimmt oder nicht, nimmt mit der Nichtteilnahme aber in Kauf, daß sein BoL-Abschluß dann eben nicht fürs spätere EJP qualifiziert"?
 
...ja, Belgarath, das war sicher kein Meisterstück für Transparenz und Vorabkommunikation.
 
Ich habe heute per Mail im Regionalzentrum München nachgefragt, ob es in München auch eine Präsenzarbeitsgemeinschaft für Staats- und Verfassungsrecht geben wird. Die sehr schnell erfolgte und sehr erfreuliche Antwort lautet, dass inzwischen ein Mentor gefunden wurde und die Termine fürs Wintersemester demnächst online gestellt werden.
 
Ich habe heute per Mail im Regionalzentrum München nachgefragt, ob es in München auch eine Präsenzarbeitsgemeinschaft für Staats- und Verfassungsrecht geben wird. Die sehr schnell erfolgte und sehr erfreuliche Antwort lautet, dass inzwischen ein Mentor gefunden wurde und die Termine fürs Wintersemester demnächst online gestellt werden.
Die Termine für München sind jetzt auch online https://www.fernuni-hagen.de/stz/muenchen/betreuung/ws1415_m55104.shtml
 
Am 17.02.2015 beginnt die sechswöchige Hausarbeit. Um an der HA teilnehmen zu dürfen, muss man zuvor aber den sogenannten Erfassungsbogen eingereicht haben, um die HA ab 17.02.2015 schreiben zu können.

Den Erfassungsbogen kann man aber nur einreichen, wenn man mindestens 12 oder mehr Präsenzpflichtstunden auf dem Buckel, sprich auf dem Zettel hat. Für München trifft das bis zum 17.02.2015 genau mit 12 Stunden (= 50 %) zu.

Ich frage mich, wer dann noch am 28.02. und 01.03.2015 (= 24 Stunden) während der HA-Bearbeitung aus dem süddeutschen Raum Zeit übrig hat um nach München zu fahren, zumal auch noch das Klausurschreiben ab 16.03.2015 für andere Kurse in dieser Zeit vorzubereiten wäre.

Und wo liegt jetzt der zukünftige Lern- und Verbesserungseffekt gemessen an "der alten, freiwilligen Regelung"? Werden die Studis wirklich durch die Einführung einer Pflicht-AG zum besseren Gutachtenstil und kompletten Kursinhaltsverständnis angeleitet? Zumindest scheint mir das für das WS 2014/15 sehr fraglich.

Die süddeutschen Studierenden werden so zum "Minimalismus" durch die Fernuni "verleitet". Möglicherweise wird sich die Fernuni dann auch noch bitterlich beschweren, dass das Angebot vom 28.02./01.03.2015 in München von den Studis gar nicht oder viel zu schlecht angenommen worden ist.
 
In Bonn
https://www.fernuni-hagen.de/stz/bonn/betreuung/wise1415_55104.shtml
kommt man nicht einmal bis zum 17.02.2015 auf 12 Stunden, sondern nur auf 11,25 Stunden. Damit kann sich keiner aus Bonn für die HA WS 2014/15 termingerecht "qualifizieren".

Abgesehen davon, dass die HA termingerecht versandt werden muss und die Logistik auch nicht die schnellste ist, müsste zuvor auch noch das Prüfungsamt die zugesandten Erfassungsbogen prüfen, was sicher auch noch eine gewisse Zeit benötigen wird. Ein Vorlauf von vier Wochen wäre sicherlich nicht zu knapp bemessen. Dann hätten wir den 20. Januar 2015!

Ich nehme an, dann werden auch noch einige Regional- und Studienzentren mehr die minimalen 12 Pflichtstunden nicht mehr erfüllen können.- Prüft das denn keiner?
 
Das würde mitdenken erfordern - ich bin überzeugt, wenn man die Fakultät mit dieser Frage konfrontierte, würde man zunächst Überraschung sehen, gefolgt von Unverständnis über die Frage, die man erst einmal ausgiebig erklären müsste - und dann Ratlosigkeit zu ernten, gefolgt von irgend einer wohlfeilen Ausrede und der "hilfreichen" Empfehlung, dann halt das Modul über zwei Semester zu strecken ...:belehren:
 
Da ich längere Zeit pausiert habe, wie sieht denn mittlerweile die Zusammenarbeit zwischen der Fernuni und den Mentoren in den Regionalzentren tatsächlich aus?
Vor zwei Jahren habe ich vom Mentor die Antwort erhalten, dass sie eigentlich ins Blaue hinein agieren. Weder habe man einen Moodle-Zugang, noch habe man je alte Klausuren, Hausarbeitsthemen direkt aus Hagen erhalten, sondern immer nur von den Studenten selbst.

Die Fernuni geht ein bisschen "unbedarft" an die Sache und wir mit (s.auch die vorhergehende Diskussion zum Thema Pflichtarbeitsgemeinschaften)
 
Da ich längere Zeit pausiert habe, wie sieht denn mittlerweile die Zusammenarbeit zwischen der Fernuni und den Mentoren in den Regionalzentren tatsächlich aus?
Vor zwei Jahren habe ich vom Mentor die Antwort erhalten, dass sie eigentlich ins Blaue hinein agieren. Weder habe man einen Moodle-Zugang, noch habe man je alte Klausuren, Hausarbeitsthemen direkt aus Hagen erhalten, sondern immer nur von den Studenten selbst.

Die Fernuni geht ein bisschen "unbedarft" an die Sache und wir mit (s.auch die vorhergehende Diskussion zum Thema Pflichtarbeitsgemeinschaften)

Ich kann jetzt nur für die Wiwi-Mentoren sprechen (und vermutlich schiebt das jemand nachher in ein anderes Thema rein). Als Mentor hat man Zugang zu Moodle und einen Ansprechpartner bei den Lehrstühlen. Die Ansprechbarkeit ist meist vom Ansprechpartner abhängig, da kommt mal mehr oder weniger an Informationen rum. Alte Klausuren und Musterlösungen muss man sich zusammensuchen wie jeder Student. Hinweise, was in einer Klausur drankommen wird, gibt es definitiv nicht und das finde ich vollkommen in Ordnung und legitim. Die Zusammenarbeit unter den Mentoren könnte verbessert werden.
 
....., wenn ich das ganze "vorzeitige" Tamtam um die "sehr holprige und schleppende" Umstellung LL.B. und die Einführung eines Staatsexamen-Vorbereitungs-Studiengang richtig verstanden habe, sollen alle Regional- und Studienzentren auch "inhaltlich standardisiert" werden", was m.E. dringend nötig wäre und voraussetzt, dass die Inhalte und Abläufe der einzelnen Mentorenveranstaltungen und Pflichtarbeitsgemeinschaften von Hagen exakt vorgegeben, also bundesweit ab dem WS 2014/15 "gleichgeschaltet" werden müssten; ansonsten wäre eine Erfolgs- und Qualitätskontrolle auch nicht möglich.
Das war m.E. und meiner Erfahrung nach bisher nicht der Fall gewesen.
Meine Mentoren waren bisher alle Staatsexamen-Juristen sowie praktizierende Anwälte und lehrten nach Gutdünken im Stile ihrer eigenen Unizeit-Erfahrungen an Präsenzunis; teils kannten sie nicht einmal den konkreten Inhalt der Skripten und der EAs des Semesters überblicksartig und hatten zudem bisher meistens auch keinen regelmässigen Kontakt mit dem entsprechenden Lehrstuhl gehabt. Und von Klausurinhalten und -begrenzungen erfuhren sie von den Studis in den Mentoriaten, da die Mentoren nicht einmal einen Moodle-Zugang hatten resp. sich darum kümmerten. Sie wussten nichts von resp. lasen nicht einmal die "sozialen Netzwerke der Fernuni" orientierungshalber mit.
Hin und wieder hatte ich den Eindruck, dass die Mentoren auch wenig zwischen einem LL.B.- und Staatsexamens-Studium differenzieren wollten, insbesondere was Hagen und seinen "Wirtschaftsjuristen" angeht.
Aber wenn das bundesweite Angebote der Mentoriate sich zukünftig auf nur immer weniger Mentoren konzentrieren sollte, bedarf es erst recht einheitliche Hagen-Standards und Erfolgs- resp. Qualitätskontrollen. Wobei auch einige, sehr wenige Mentoren das ganze "Hagen-Programm" didaktisch, emphatisch und fachlich hochstehend drauf haben; alle Achtung!- Das kann man gut oder schlecht finden!
Ich schätze die "Veranstaltungen der Fachschaft zur Klausurvorbereitung in Hagen" besonders, da dort meist nur Lehrstuhl-Mitarbeiter anzutreffen sind, die mit der Klausur, dem Stoff und dem "aktuellen Ticken des Lehrstuhls" auch irgendwie aktuell befasst und vertraut sind. Solche Mentoren täten sicher auch den Regional- und Studienzentren gut. Oder man "instruierte" die bestehenden Mentoren besser auf das "Hagen-Programm".

Dann bleibt uns erst einmal nichts anderes übrig, als von der Zukunft und Neustrukturierung nur Besseres zu erhoffen.
 
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