Sonstiges WS 21/22 - Wer ist dabei?

Hallo liebe Leute,
besteht ein Interesse sich zusammen zu tun und Lösungsskizze bzgl. der Einsendearbeit zu besprechen?

Ich würde sonst eine Doodle-Umfrage starten und man könnte das alles per Zoom laufen lassen.

Liebe Grüße aus Berlin!
 
Hey Leute,
da ich noch keine Unterlagen erhalten habe, habe ich mich mir die EA2 angesehen.
Scheint eigentlich ganz einfach: KV Delikte mit error in persona und aberatio ictus.
Hat sich das sonst jemand auch angesehen?

Ja, auf den ersten Blick erscheint mir das auch so.
Im Detail hab ich es mir aber noch nicht angesehen..
 
Scheint eigentlich ganz einfach: KV Delikte mit error in persona und aberatio ictus.
Hat sich das sonst jemand auch angesehen?
Das sind auch die zwei Probleme, die ich nach dem ersten Durchlesen erkennen kann. Halt zwei Klassiker der Irrtumslehre. Freue mich auch drauf, mal wieder Strafrecht machen zu dürfen, rein vom Interesse her eines meiner Lieblings-Rechtsgebiete.
 
Was mir etwas Bauchweh bereitet, sind die doch recht zahlreichen Plagiatsvorwürfe in den letzten Semestern, die es beim LS Stübinger in diesem Modul gegeben haben soll. Wurde hier im Forum ja schon diskutiert. In der Tat waren seit Ausbruch der Pandemie die Durchfallquoten (zumindest die, die bisher veröffentlicht wurden), schon spürbar schlechter als davor: WS 19/20: 46%, Sommer 20: 58%!!

Ist natürlich von außen schwer zu beurteilen, aber einige Teilnehmende der letzten Semester haben ja schon berichtet, sie hätten teilweise für die Wiedergabe auswendig gelernter Standarddefinitionen Probleme bekommen. Das würde natürlich Durchfallquoten nahe der 60% erklären... Ehrlich gesagt hätte ich die Definitionen auch auswendig gelernt und so dann in der Klausur hingeschrieben.
Die abzuändern ist ja recht schwierig, man muss ja immer aufpassen, dass man dann nicht den inhaltlichen Gehalt auch verändert...

Deshalb bin ich jetzt auch schon bei der EA (es gibt ja nur die eine!) unsicher, ob ich einfach wortgetreu Standarddefinitionen aus Lehrbüchern, Rechtsprechung etc verwenden sollte oder lieber versuche, sie in eigene Worte zu fassen, ohne den Inhalt zu verändern (was vermutlich eine Kunst für sich ist)...
 
Was mir etwas Bauchweh bereitet, sind die doch recht zahlreichen Plagiatsvorwürfe in den letzten Semestern, die es beim LS Stübinger in diesem Modul gegeben haben soll. Wurde hier im Forum ja schon diskutiert. In der Tat waren seit Ausbruch der Pandemie die Durchfallquoten (zumindest die, die bisher veröffentlicht wurden), schon spürbar schlechter als davor: WS 19/20: 46%, Sommer 20: 58%!!

Ist natürlich von außen schwer zu beurteilen, aber einige Teilnehmende der letzten Semester haben ja schon berichtet, sie hätten teilweise für die Wiedergabe auswendig gelernter Standarddefinitionen Probleme bekommen. Das würde natürlich Durchfallquoten nahe der 60% erklären... Ehrlich gesagt hätte ich die Definitionen auch auswendig gelernt und so dann in der Klausur hingeschrieben.
Die abzuändern ist ja recht schwierig, man muss ja immer aufpassen, dass man dann nicht den inhaltlichen Gehalt auch verändert...

Deshalb bin ich jetzt auch schon bei der EA (es gibt ja nur die eine!) unsicher, ob ich einfach wortgetreu Standarddefinitionen aus Lehrbüchern, Rechtsprechung etc verwenden sollte oder lieber versuche, sie in eigene Worte zu fassen, ohne den Inhalt zu verändern (was vermutlich eine Kunst für sich ist)...

Aktuelles Semester liegt bei ca. 41 %.
 
Und auch bezüglich der Klausur aus dem September 2021 gibt es jetzt bereits zwei Meldungen hier im Forum, dass Studierende wegen Plagiats durchgefallen sind, eine Person scheibt sogar ausdrücklich, dass ihr das Wiedergeben einer Standard-Definition zum Verhängnis wurde...

Dies scheint in der Tat seit Corona und den damit verbundenen E-Klausuren ein Problem für den Lehrstuhl zu sein, für ältere Klausuren jedenfalls finden sich hier im Forum keine Meldungen diesbezüglich.

Ein wenig unverständlich zwar, da viele andere Lehrstühle gerade Wert darauf legen, dass Definitionen so wiedergegeben werden, wie sie klassischerweise in Lehrbüchern etc stehen, aber gut...
 
Hi,
ich hatte in den EAs im letzten Semester keine Probleme wegen Definitionen etc. Allerdings scheint der LS da in der Klausur echt hart drauf zu sein. Meine letzte Klausur bei Stübinger war noch in Präsenz, daher kann ich zu Online-Klausuren nicht viel beitragen. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, sollen die März-Klausuren wieder in Präsenz stattfinden, weshalb sich das Plagiats-Thema damit erledigt hätte. Wenn es um Passagen aus Urteilen etc. geht, könnte ich das ja noch nachvollziehen. Bei Definitionen ist es aus meiner Sicht allerdings mehr als ungerechtfertigt, denn wozu sollte man gängige Definitionen umschreiben - ich stelle doch auch keine Mathe-Formeln um, sondern lerne sie auswendig...

Schauen wir mal, wie das weitergeht. Da hoffe ich ja fast auf Präsenzklausuren.

An die EA gehts demnächst ran, sitze gerade noch an MMÖ.

LG
Steffi
 
Zurück
Oben