Allgemeine Infos Abmeldung/Rücktritt von Klausuren

Ort
Hagen
Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo zusammen!
Gibt es jetzt wieder eine Änderung bzgl. der Abmeldung/Rücktritt von Klausuren?
Es war doch bis SS 2017 bis spätestens 14 Tage vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen.....
 
Hallo zusammen!
Gibt es jetzt wieder eine Änderung bzgl. der Abmeldung/Rücktritt von Klausuren?
Es war doch bis SS 2017 bis spätestens 14 Tage vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen.....
In der Studien- und Prüfungsinfo Nr. 2 WS 2017/18 steht auch für dieses Semester Prüfungsabmeldung ab dem 14. Tag bis eine Woche vorher ohne Angabe von Gründen, aber mit Gebühr 25 Euro möglich. Also immer noch so wie schon seit einigen Semestern.
Auch in der aktuell geltenden Prüfungsordnung steht, dass man sich bis eine Woche vor dem Termin durch einfache schriftliche Mitteilung an das Prüfungsamt oder über das Online-Prüfungsportal von Klausuren abmelden kann.
Hat das bei Dir nicht geklappt ?
 
Dank Schnecke für die Rückmeldung!
Ich hatte lediglich die 2 Wochenfrist im Kopf und dachte alles darunter wäre dann die Abmeldung immer mit Angabe von wichtigen Gründen.

Vielen Dank nochmals.
 
Konnte man nicht immer bis einen Tag vorher zurücktreten per Prüfungsportal? Man musste dann immer die 25 Euro bezahlen, wenn nicht begründet.
 
Konnte man nicht immer bis einen Tag vorher zurücktreten per Prüfungsportal? Man musste dann immer die 25 Euro bezahlen, wenn nicht begründet.
Das mit dem "1 Tag vorher ohne Begründung" geht schon seit einigen Semestern nicht mehr. Das wurde auf "1 Woche vorher" geändert. Auch die Gebührenpflicht wurde ausgeweitet. Die Verschärfung erfolgte glaube ich zum Sommersemester 2016.
Zur Zeit gilt folgende Regelung (Quelle: Studien- und Prüfungsinfo Nr. 2 ReWi WS 2017/18 S. 13f):

"Abmeldefrist ohne Gebühren:
Bis 15 Tage vor dem Tag der Prüfung bzw. Bekanntgabe des Themas der Häusliche Arbeiten können Sie sich über das online-Prüfungssystem oder durch eine einfache schriftliche Mitteilung (E-Mail) an das Prüfungsamt ohne Angabe von Gründen von der Prüfung abmelden. Gebühren werden bei Einhaltung dieser Frist nicht fällig."

"Abmeldefrist mit Gebühren:
Ab dem 14. Tag bis eine Woche vor Prüfungstermin können Sie sich immer noch über das online-Prüfungssystem oder durch eine einfache schriftliche Mitteilung (E-Mail) an das Prüfungsamt ohne Angabe von Gründen von der Prüfung abmelden. Es wird aber eine Gebühr von pauschal 25,- € fällig."

"Wenn Sie sich nicht nach den o. g. Formalia rechtzeitig von einer Prüfung abgemeldet haben, müssen Sie an der Prüfung teilnehmen. Treten Sie die Prüfung zum festgelegten Termin nicht an oder legen Sie Ihre Prüfungsarbeit nicht fristgemäß vor, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend“ (5,0). Auch in diesem Fall werden pauschale Gebühren iHv. 25,- € fällig. Diese Folge tritt nur dann nicht ein, wenn Sie die Nichtteilnahme, die verspätete oder Nichtabgabe unter Angabe von triftigen Gründen entschuldigen." [...]
"1. Vorliegen triftiger Gründe, Beispiele:
Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit, notwendige akute Pflege oder Versorgung bei z. B. plötzlicher Erkrankung der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerade Linie Verwandten (Kinder, Eltern), Todesfälle von nahen Angehörigen, “Höhere Gewalt“ (z.B. nicht vorhergesagtes Glatteis, längerer Stau nach Unfall, Verspätung der Bahn). Bitte beachten Sie, dass berufliche oder private Terminkollisionen, eine nicht ausreichende Vorbereitung auf die Prüfung oder der Wunsch, die Prüfung später zu absolvieren keine triftigen Gründe darstellen."
"2. Unverzügliche Anzeige:
Der triftige Grund muss dem Prüfungsamt ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Der Antrag auf Berücksichtigung des Rücktritts von der Prüfung nebst entsprechendem Nachweis muss bis spätestens 7 Tage nach dem Prüfungstermin dem Prüfungsamt vorliegen. Geben Sie bei Ihrem Antrag immer Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Matrikelnummer, Ihren Studiengang und Ihre Prüfung an, von der Sie den Rücktritt beantragen."
"3. Glaubhaftmachung:
Der triftige Grund muss durch entsprechende Nachweise (bspw. Bescheinigung der Bahn über Verspätung) glaubhaft gemacht werden. Im Falle der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit erfolgt der Nachweis gem. § 63 Abs. 7 HG NRW durch eine ärztliche Bescheinigung, die die Prüfungsunfähigkeit im Zeitpunkt der Prüfung bestätigt. Die Vorlage einer bloßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Die ärztliche Bescheinigung muss das Datum bzw. die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ausweisen. Im Falle der Prüfungsunfähigkeit nach Prüfungsantritt muss die ärztliche Bescheinigung zusätzlich bestätigen, dass die Prüfungsunfähigkeit nicht vor oder während der Prüfung festgestellt werden konnte."
 
Gilt aber nur für die REWI Klausuren, oder? Bei den WIWI Klausuren geht es noch einen Tag vorher ...ich habe jetzt alle Klausuren geschrieben, in REWI aber aus Interesse: ist dann ab eine Woche vorher die Abmeldung per Prüfungsportal abgeschaltet?
 
Gilt aber nur für die REWI Klausuren, oder? Bei den WIWI Klausuren geht es noch einen Tag vorher ...ich habe jetzt alle Klausuren geschrieben, in REWI aber aus Interesse: ist dann ab eine Woche vorher die Abmeldung per Prüfungsportal abgeschaltet?
Ja, das gilt für die Rewi-Klausuren. Für die Wiwi-Klausuren gelten die Regelungen für den Wiwi-Studiengang und da gilt noch die "1 Tag vorher"-Regelung.
Wie das bei der Abmeldung im Prüfungsportal aussieht weiß ich nicht weil ich das Problem noch nicht hatte. Ich gehe aber davon aus, dass die Abmeldung dann abgeschaltet ist und eine entsprechende Meldung kommt.
 
Komisch, sowas Wichtiges wird von der Uni immer sehr rudimentär kommuniziert ...besser gesagt, gar nicht :). Wenn ich das hier nicht gelesen hätte, dann wäre ich immer noch von einen Tag vorher ausgegangen.
 
Komisch, sowas Wichtiges wird von der Uni immer sehr rudimentär kommuniziert ...besser gesagt, gar nicht :). Wenn ich das hier nicht gelesen hätte, dann wäre ich immer noch von einen Tag vorher ausgegangen.
Die Fernuni veröffentlicht jedes Semester die Studien- und Prüfungsinformationen Nr 1 und 2, in der die geltenden organisatorischen Regelungen, u.a. auch das Prozedere der Prüfungsan- und abmeldung mitgeteilt wird. Zum Erscheinen von Heft 2 erhalte ich jedes Semester eine Mail. Meiner Meinung nach kann die Fernuni sehr wohl von uns Studenten erwarten, dass wir die Hefte zur Kenntnis nehmen und schauen ob sich was geändert hat.
 
Sicher kann die Fernuni das erwarten aber liest Du Dir jedes 1/2 Jahr die 100 Seiten durch? Ich schaue nach meinen Klausuren und wenn ich wirklich mal nen Hinweis bekomme auf wichtige Änderungen dann lese ich das nach.
 
Sicher kann die Fernuni das erwarten aber liest Du Dir jedes 1/2 Jahr die 100 Seiten durch? Ich schaue nach meinen Klausuren und wenn ich wirklich mal nen Hinweis bekomme auf wichtige Änderungen dann lese ich das nach.
Dazu muss ich nicht die ganzen 100 Seiten durchlesen um solche Änderungen mitzubekommen. Es reicht die Seiten quer zu überfliegen und nur die etwas genauer zu lesen die relevant sind/sein könnten/erscheinen, das sind sehr wenige. Das Durchschauen mache ich in der Regel auf dem iPad beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Warten wie z.B. beim Arzt.

Beispiel aktuelles Heft 2:
Seite 4 kurz relevant da Angabe Fristende Prüfungsanmeldung
S. 5 - 10 schon auf den ersten Blick nicht relevant da Mitteilung der Prüfungsorte ohne Angabe zu einzelnen Klausuren, Studenten im Ausland, Nachteilsausgleich behinderte etc., Regelungen Inhaftierte. Betrifft nur wenige Studierende.
S. 11-12 Verhalten am Klausurtag: erst später relevant, überblättern
S. 13 - 14 Abmeldung von Klausuren/Rücktritt. Kurzes Überfliegen zeigt, keine Änderungen zum Vorsemester, kein genaues Lesen erforderlich.
S. 15 kurz überflogen, enthält Hinweise auf Infoorte für Klausurvorbereitungen, Klausureinsichtservice, Klausurstatistik auch alles bekannt
S. 16 Enthält auch nur bekannte Infos zur Prüfungsanmeldung für die unteren Semester., Wiederholung, Notenverbesserung, Wahlmodulangebot WiWi und nötige EA-Anzahl für. Kurzes Überfliegen reicht.
S. 19-24 Prüfungen der Studiengänge EJP und Master, für mich nicht relevant

Jetzt kommt ein großer Brocken bei dem nur ein ganz kleiner Teil im Semester relevant ist:
S. 24 - 90(!) Detailinfos zu den Prüfungen in den einzelnen Modulen. Hier schaue ich mir nur die Seiten der Module sn, in denen ich im konkreten Semester eine Prüfung machen will. Also beim normale Studenten 1-4 relevante Modulseiten.
S. 91-98 Tabellen mit der Angabe welche Klausur an welchem Ort angeboten wird. Auch hier brauche ich mir nur die Angaben zu den von mir geplanten Klausuren anzuschauen.
Ebenso S. 100 - 102 Adressen der Klausurorte
S. 103-119 Seminarangebot. Schaue ich mir rein interessehalber an, geht aber schnell, außer ich will im Folgesemester das Seminar machen.


Beispiel frisch veröffentlichtes Heft 1 SS 2028:
S. 6 - 18 Allgemeine einleitende Worte was ist eine EA, was sind SWS etc, Moodle, Ansprechpartnerübersichten, kurz überfliegen, nichts neues. 50 Sekunden gebraucht.
S.19 - 27 Infos zu Studiengang BoL. Kurzer Blick ob sich in der Modulübersicht etwas geändert hat. Wahlmodulübersicht dito. KurzesQuerlesen der restlichen Seiten, nichts Neues.
S. 28 - 36 Infos zum Master. vormerken für genauere Lektüre, da mir im BoL nur noch die BA und eventuell eine Klausurwiederholung einer bestandenen Klausur zur Notenverbesserung bevorsteht.Seiten waren in den letzten Semestern noch nicht relevant.
S. 37-44 EJP, für mich nicht relevant
S. 45- 46 Akademiestudium, Probestudium, nicht relevant
S. 47- 50 Prüfungsinfos z. B. zu EAs, den PflichtAGs, allgemeine Prüfungsinfos. Kurzes Überfliegen, nichts Neues.
S. 51 - 60 Tabellen mit den genauen Prüfungsterminen der einzelnen Module.
S. 61-S. 107 Detailinfos zu den EAs der einzelnen Module. Nur die sehr wenigen Seiten der konkret im Semester belegten Module relevant.
 
Welche Auswirkungen hätte es denn, wenn man zum Freiversuch ohne Abmeldung nicht erscheint?
Habe ZPO in diesem Semester zum ersten Mal belegt und bin für die Klausur angemeldet...
 
Welche Auswirkungen hätte es denn, wenn man zum Freiversuch ohne Abmeldung nicht erscheint?
Habe ZPO in diesem Semester zum ersten Mal belegt und bin für die Klausur angemeldet...
Diese Klausur gilt dann als nicht bestanden und wird mit einer 5 bewertet. Da es aber dein Freiversuch ist hast du noch drei reguläre Versuche übrig.
 
Ja, 25 €. Rechnung kommt dann irgendwann.
 
Ja, ok. Macht Sinn. Danke für die Info.

Noch eine Frage:
Wenn ich ein Modul belegt, EA bestanden, aber die Klausur nicht geschrieben habe, diese aber im nächsten Semester schreiben möchte (oder im Falle Nichtbestehens einer geschriebenen Klausur), muss ich mich dann als "Wiederholer" anmelden oder kann ich die Klausur einfach so schreiben?
 
Du kannst die Klausur immer schreiben. Dafür ist eine Belegung nicht erforderlich (Modul muss 1x belegt worden sein).
 
...wenn man es allerdings nicht als Wiederholer belegt hat, dann hat man auch keinen Zugriff auf das aktuelle Moodle und kriegt somit eventuelle Stoffeingrenzungen nicht mit und hat auch kein Übungsmaterial, wie Altklausuren, Zusatzmaterialien oder EAs -
a050.gif

Leute, werdet "Wiederholer" - es tut doch nicht weh...
 
Stimmt. Und auch keinen Zugriff auf die EAs des aktuellen Semesters, die in vielen Modulen zur Klausurvorbereitung sehr wichtig sind.
Also, jeder, der die Möglichkeit der kostenlosen Wiederholerbelegung in einem Modul, das er noch nicht mit Klausur abgeschlossen hat, hat (oder nur die 5 Euro Nachbelegungsgebühr zahlen muss), sollte diese unbedingt nutzen.
 
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