Hilfsmittel Klausuren Als Hilfsmittel zugelassen Taschenrechner (WiWi)

Die FernUni könnte genauso gut wie andere Universitäten gewisse Richtlinien vorgeben, was ein TR darf und was nicht.
Das gab es früher. Für die Aufsicht ist es aufgrund der Vielzahl an vorhandenen TR-Modellen aber nicht möglich, die Einhaltung dieser Richtlinien zu kontrollieren. Und so saßen doch immer wieder Studenten mit nicht zugelassenen TR in einer Klausur. Deswegen schrieb ich oben:

Es geht nicht darum, dass die TR nicht programmierbar sind. Es geht darum, dass überprüft werden kann, ob man ein zulässig Modell hat.

Die Aufsichten können sich schlecht hinstellen und alle Funktionen jedes einzelnen TR überprüfen, den hunderte von Stundenten in einer Klausur benutzen. Ebenso wenig können sie die vorhandenen Funktionen nicht am Modell erkennen, da sie dazu alle Modelle mit ihren Funktionen kennen müssten.
Also definiert die Uni die Modelle vor. Denn dass du nur das erlaubte Modell verwendest, können die Aufsichten sehr wohl kontrollieren - ganz einfach anhand der Modellbezeichnung auf dem TR.

Die Uni hat schlichtweg eine faire Regel für alle eingeführt, die sie selbst überprüfen kann. Die Kosten für einen der TR halten sich echt in Grenzen. Und du kannst ihn dein ganzes Studium lang benutzen.
 
Man hätte es gleichwohl sinnvoller gestalten können, z.B. daß der Studi den verwendeten Rechnertyp auf dem Lösungsbogen angibt und die Aufsicht, die sowieso die Ausweise und das Zubehör kontrolliert, eben gerade mitprüft, ob die Angabe auf dem Papier und dem Rechner übereinstimmen. Damit wäre die Aufsicht kaum überfordert!

Die Uni müsste dann nur noch querprüfen, "programmierbar oder nicht", wie das an einer ganzen Reihe, wenn nicht sogar der Mehrzahl seriöser Universitäten üblich ist, und gut wäre es gewesen.

Wer bescheißt, hat getäuscht und fällt durch - AusdieMaus!
 
Hallo ihr Lieben,
ich hab jetzt doch nochmal eine Frage. Der Sharp EL-W531H ist der auch zugelassen?

LG Sarah
 
Ja. Die Bezeichnung ist ausschlaggebend. Der Buchstabe am Ende ist irrelevant.
 
Ich kann SVN nur zustimmen. Ich besitze einen Texas Instruments TI-30 ECO, von der Uni wird der TI-30 X II als erlaubt angegeben.

Ich habe nachgefragt und in dem Prüfungsinformationsheft Nr. 3 steht: "Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der oben angegebenen Bezeichnungen vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt. Inallen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt."

Somit darf ich meinen alten Taschenrechner den TI-30 ECO benutzen und muss mir keinen neuen kaufen! :perfekt:
 
Ich kann SVN nur zustimmen. Ich besitze einen Texas Instruments TI-30 ECO, von der Uni wird der TI-30 X II als erlaubt angegeben.

Ich habe nachgefragt und in dem Prüfungsinformationsheft Nr. 3 steht: "Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der oben angegebenen Bezeichnungen vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt. Inallen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt."

Somit darf ich meinen alten Taschenrechner den TI-30 ECO benutzen und muss mir keinen neuen kaufen! :perfekt:

Ich verstehe das mit dem "umfangreicher" so: Wenn auf deinem Taschenrechner mehr als die angeforderte Bezeichnung steht ist er erlaubt (wie z.B. Zusätze wie Solar oder zusätzliche Buchstaben die nur die Farbe definieren), wenn Teile fehlen nicht. Beim TI-30 ECO fehlt doch das X II, also meiner Meinung nach nicht erlaubt.
 
Wo hast du denn nachgefragt? In deinem Fall würde ich auch lieber beim PA nachfragen und das abklären.
 
Ich verstehe das mit dem "umfangreicher" so: Wenn auf deinem Taschenrechner mehr als die angeforderte Bezeichnung steht ist er erlaubt (wie z.B. Zusätze wie Solar oder zusätzliche Buchstaben die nur die Farbe definieren), wenn Teile fehlen nicht. Beim TI-30 ECO fehlt doch das X II, also meiner Meinung nach nicht erlaubt.
Sehe ich genauso. Die Bezeichnung ist nicht vollständig enthalten, somit ist der TR von @DB17 laut der Definition nicht zugelassen.
Der Taschenrechner enthält abre ein der angegebenen Bezeichnungen ;)
Nein, tut er nicht. Er enthält einen Teil der angegebenen Bezeichnung, aber nicht die komplette.
 
Na dann fragt doch bitte im Prüfungsamt nach wenn ihr mir nicht glauben wollt :)
 
Na dann fragt doch bitte im Prüfungsamt nach wenn ihr mir nicht glauben wollt :)
Das hat doch damit nichts zu tun. Es sind gut gemeinte Hinweise, damit am Ende keiner mit dem falschen TR in der Klausur sitzt.

Dass du die Auskunft vom PA hast, steht oben nicht. Deshalb hatte @SVN dich ja gefragt. ;-)

Wenn du es schriftlich vom PA hast, dass er zugelassen ist, ist ja ok. Stimmig mit der Vorgabe ist es trotzdem nicht.
 
Nimm unbedingt einen Ausdruck der Bestätigung des PAs, dass dieser Taschenrechner zugelassen ist, in die Klausuren mit!
 
Sich hier auf Aussagen irgendwelcher Forenteilnehmer zu verlassen (nichts gegen dich, @DB17 ) wäre mir persönlich zu riskant. Besonders in Anbetracht der bisherigen Geschehnisse bezüglich der Taschenrechnerthematik.

Die Prüfungsinformationen sind nicht ohne Grund hier derart präzise. Danach ist der TI-30 ECO nicht zugelassen, auch wenn er weniger kann als der TI-30 X II. Ein TI-30 X II ECO wäre hingegen erlaubt. Ein nicht zugelassener Taschenrechner wird als Täuschungsversuch gewertet.

Was nützt ein Schreiben des Prüfungsamtes wenn das Aufsichtspersonal den Studierenden nicht anspricht sondern den Täsuchungsversuch bloß meldet?
 
Vor allem wenn man bedenkt, dass es hier "nur" um 25-30€ geht..
 
Ich habe den Casio fx-82DE Plus. Dieser hat kein Solarbetrieb und ein paar Funktionen weniger, sieht aber fast gleich aus. Aber ist anscheinend auch nicht zugelassen. Oder was meint ihr?
 
Ich habe den Casio fx82, 85 und 991 damals für die Schule gekauft und sind alle leider nicht zugelassen. Ich hab mir jetzt für die Klausur den Sharp W531 gekauft, der kann nicht integrieren wie der 991, aber dafür Formeln einspeichern... Wir wollen nicht über die Sinnhaftigkeit der Auswahl bestimmter Modelle diskutieren.., Und dann einfach, welche aus der Liste kaufen. Schließlich will man ja zugelassen werden in der Klausur. Und mittlerweile hab ich mich mit dem Sharp gut angefreundet. Die DEL und OFF-Taste ist zwar ungewohnt woanders, aber ansonsten zeig der auch alles als Brüche graphisch an und kann Brüche usw darstellen.
 
Zurück
Oben