Plauderecke Ausgleich Wiwi-Module (§ 16 Abs. 1 S.2 Prüfungsordnung)

Hochschulabschluss
Bachelor of Arts
Studiengang
Bachelor of Laws
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Folgende Situation: Ich habe die Klausuren in Externem Rewe mit 52P und Investition mit 60P bestanden. Die Klausur in internem Rewe habe ich mit 41P nicht bestanden. Würde ich jetzt nur den LL.B. machen, wäre die Situation eindeutig: Es sind 101 Punkte und mir wäre ein problemloser Ausgleich möglich. Ich würde an sich gerne den Ausgleich in Anspruch nehmen und auf die Wiederholung verzichten. Mein Problem ist jedoch, dass ich parallel EJP studiere und nach § 16 Abs. 1 S.2 der Prüfungsordnung der Ausgleich nur in einem der Studiengänge in Anspruch genommen werden darf (steht ebenso in der Parallelvorschrift für die EJP). Ist jemandem bekannt, ob diese Regel vom Prüfungsamt in der Tat angewendet wird oder dies so gehandhabt wird wie in der Vergangenheit mit der Ausschöpfung aller Versuche?

Denn aus meiner Sicht ist die Regel ziemlich widersinnig. Wenn ich das Modul nur in einem der beiden Studiengänge ausgleichen kann, dann müsste ich ja die Klausur auf jeden Fall nochmal schreiben (zummindest) für den anderen, wodurch bei Bestehen der Wiederholung diese ja automatisch wieder in beiden Studiengängen als bestanden zählen würde und die Regel ad absurdum geführt würde...
 
... Mein Problem ist jedoch, dass ich parallel EJP studiere und nach § 16 Abs. 1 S.2 der Prüfungsordnung der Ausgleich nur in einem der Studiengänge in Anspruch genommen werden darf (steht ebenso in der Parallelvorschrift für die EJP). ...

Denn aus meiner Sicht ist die Regel ziemlich widersinnig. Wenn ich das Modul nur in einem der beiden Studiengänge ausgleichen kann, dann müsste ich ja die Klausur auf jeden Fall nochmal schreiben (zummindest) für den anderen, wodurch bei Bestehen der Wiederholung diese ja automatisch wieder in beiden Studiengängen als bestanden zählen würde und die Regel ad absurdum geführt würde...
Also zu den anderen vielen Teilaspekten kann ich dir nichts sagen, aber da tummeln sich hier bestimmt Leute, die auskunftsfähig sind,
aber:
Ich habe die Regelung anders verstanden - den Ausgleich kannst du nur einmal nutzen, er gilt dann für die Prüfung, die ausgeglichen wurde - für beide Studiengänge. Diese Beschränkung der Ausgleichsregelung auf einen Studiengang habe ich immer so aufgefasst, dass man eben durch die Doppelimmatrikulation in LLB und EJP nicht zweimal ausgleichen können soll (also einmal im LLB mit Wirkung auch fürs EJP und einmal im EJP mit Wirkung auch für den LLB, das wäre ja eine Verdoppelung der Ausgleichsmöglichkeiten).

Aber natürlich ohne Gewähr.
 
Allgemeine Frage mal zu dem Thema: Gibt es auch im LLM eine Ausgleichsregelung, ich kann in der Studienordnung nichts finden, ergo gibt es keine? Weiß jemand mehr?
 
Folgende Situation: Ich habe die Klausuren in Externem Rewe mit 52P und Investition mit 60P bestanden. Die Klausur in internem Rewe habe ich mit 41P nicht bestanden. Würde ich jetzt nur den LL.B. machen, wäre die Situation eindeutig: Es sind 101 Punkte und mir wäre ein problemloser Ausgleich möglich. Ich würde an sich gerne den Ausgleich in Anspruch nehmen und auf die Wiederholung verzichten. Mein Problem ist jedoch, dass ich parallel EJP studiere und nach § 16 Abs. 1 S.2 der Prüfungsordnung der Ausgleich nur in einem der Studiengänge in Anspruch genommen werden darf (steht ebenso in der Parallelvorschrift für die EJP). Ist jemandem bekannt, ob diese Regel vom Prüfungsamt in der Tat angewendet wird oder dies so gehandhabt wird wie in der Vergangenheit mit der Ausschöpfung aller Versuche?

Denn aus meiner Sicht ist die Regel ziemlich widersinnig. Wenn ich das Modul nur in einem der beiden Studiengänge ausgleichen kann, dann müsste ich ja die Klausur auf jeden Fall nochmal schreiben (zummindest) für den anderen, wodurch bei Bestehen der Wiederholung diese ja automatisch wieder in beiden Studiengängen als bestanden zählen würde und die Regel ad absurdum geführt würde...

Ich stehe vor dem gleichen Problem. Konntest du die Frage klären?
 
Hallo, auch hier das gleiche Problem. Gibt es hier schon eine Lösung bzw. nähere Informationen? Auch wenn der Thread schon älter ist. Danke und viele Grüße
 
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