Plauderecke Ausgleichsregelung WiWi Fächer

Die neue Studienordnung enthält die Ausgleichsregelung mit den 150 Punkten nicht mehr, stattdessen muss man die nicht bestandene Klausur mit einer bestanden ausgleichen und diese beiden müssen dann 100 Punkte ergeben. Es gilt allerdings immer die Studienordnung, unter der man begonnen hat, falls ihr also vor dem 01.04.2020 angefangen habt, gehört ihr zu "alten" Prüfungsordnung und die 150 Punkte Regelung gilt für euch.
 
Die neue Studienordnung enthält die Ausgleichsregelung mit den 150 Punkten nicht mehr, stattdessen muss man die nicht bestandene Klausur mit einer bestanden ausgleichen und diese beiden müssen dann 100 Punkte ergeben. Es gilt allerdings immer die Studienordnung, unter der man begonnen hat, falls ihr also vor dem 01.04.2020 angefangen habt, gehört ihr zu "alten" Prüfungsordnung und die 150 Punkte Regelung gilt für euch.
Das hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Hast du da eine Quelle? Ich finde dazu keine Infos, welche Prüfungsordnung gilt. Das würde mir tatsächlich den Popo retten, da ich Ende 2016 angefangen habe, wo die 150-Regelung galt.
 
Das hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Hast du da eine Quelle? Ich finde dazu keine Infos, welche Prüfungsordnung gilt. Das würde mir tatsächlich den Popo retten, da ich Ende 2016 angefangen habe, wo die 150-Regelung galt.
Steht das nicht mit auf den Studienbescheinigungen, oder so? Ich habe leider keine Quelle, aber man hat ja Bestandsschutz und springt nicht automatisch mit in eine neue Studienordnung, das wäre ja total nachteilig, es gibt ja auch immer mal wieder Änderungen in den Pflichtfächern oder sowas, dann würde man ja quasi nie fertig und müsste im Zweifel immer wieder was neues absolvieren oder alte Sachen zählen nicht mehr usw. Ich bin mir da schon ziemlich sicher, dass das so ist, aber wenn du ganz sicher sein willst, schreib doch einfach mal ans Prüfungsamt oder an die Fachstudienberatung, die sind immer sehr nett und hilfsbereit.
 
Steht das nicht mit auf den Studienbescheinigungen, oder so? Ich habe leider keine Quelle, aber man hat ja Bestandsschutz und springt nicht automatisch mit in eine neue Studienordnung, das wäre ja total nachteilig, es gibt ja auch immer mal wieder Änderungen in den Pflichtfächern oder sowas, dann würde man ja quasi nie fertig und müsste im Zweifel immer wieder was neues absolvieren oder alte Sachen zählen nicht mehr usw. Ich bin mir da schon ziemlich sicher, dass das so ist, aber wenn du ganz sicher sein willst, schreib doch einfach mal ans Prüfungsamt oder an die Fachstudienberatung, die sind immer sehr nett und hilfsbereit.
Vielen Dank für deinen Hinweis - du hast meinen Tag gerettet und noch viel mehr! Ich habe beim Prüfungsamt ReWi angerufen und bestätigt bekommen, dass grundsätzlich die Prüfungsordnung gilt, welche während der Immatrikulation galt. Damit bin ich aus dem Schneider!
 
Vielen Dank für deinen Hinweis - du hast meinen Tag gerettet und noch viel mehr! Ich habe beim Prüfungsamt ReWi angerufen und bestätigt bekommen, dass grundsätzlich die Prüfungsordnung gilt, welche während der Immatrikulation galt. Damit bin ich aus dem Schneider!
Super, das freut mich, dann kann man dir ja gratulieren, zumindest zum Abschluss der Wiwi-Module :thumbsup:
 
Vielen Dank für deinen Hinweis - du hast meinen Tag gerettet und noch viel mehr! Ich habe beim Prüfungsamt ReWi angerufen und bestätigt bekommen, dass grundsätzlich die Prüfungsordnung gilt, welche während der Immatrikulation galt. Damit bin ich aus dem Schneider!
Ja wie jetzt. Sind wir also jetzt doch durch mit dem Mist? :)
Wenn ja, geht der Kaffee in LU und Umgebung heute auf mich! :D
 
Vielen Dank für deinen Hinweis - du hast meinen Tag gerettet und noch viel mehr! Ich habe beim Prüfungsamt ReWi angerufen und bestätigt bekommen, dass grundsätzlich die Prüfungsordnung gilt, welche während der Immatrikulation galt. Damit bin ich aus dem Schneider!
Aber eine Frage habe ich dennoch. Ich habe jetzt da auch angerufen und die konnten mir keine Antwort geben. Wo hast du denn da genau angerufen? Ich rufe da auch mal an und hole für mich eine Bestätigung. Kannst du mir die Nummer geben?
 
Aber eine Frage habe ich dennoch. Ich habe jetzt da auch angerufen und die konnten mir keine Antwort geben. Wo hast du denn da genau angerufen? Ich rufe da auch mal an und hole für mich eine Bestätigung. Kannst du mir die Nummer geben?
Ich habe beim Prüfungsamt angerufen. Meine E-Mail wird sicher auch demnächst beantwortet werden - die kann ich dir dann gern zukommen lassen.
 
Muss mich hier mal einklinken. Angenommen ich gleiche aus, was passiert mit meiner 2,7 (mit der ich ausgleiche) ? Bleibt die so stehen im Zeugnis oder setzt es die dann herunter?
Bei der Klausur, dir man ausgleichen möchte, bleibt ja die 5,0 stehen.

Weiß das einer?
 
Muss mich hier mal einklinken. Angenommen ich gleiche aus, was passiert mit meiner 2,7 (mit der ich ausgleiche) ? Bleibt die so stehen im Zeugnis oder setzt es die dann herunter?
Bei der Klausur, dir man ausgleichen möchte, bleibt ja die 5,0 stehen.

Weiß das einer?
Das ergibt ja überhaupt erst mal keinen Sinn, dass die 2,7 heruntergesetzt werden soll, wenn die 5,0 als solche eingetragen wird.
 
Wisst ihr zufällig, ob man die Prüfungsordnung auch wechseln kann? Von der alten Ordnung in die neue?
 
Guten Morgen, vielen Dank für den Hinweis mit der Prüfungsordnung. Für mich gilt die von 2012/2013. Da steht unter § 14 Ausgleichsregelung: im Wiwi-Bereich gelten die Modulabschlussprüfung als bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten in allen vier Modulabschlussprüfungen insgesamt 200 Punkte erreicht worden sind und keine der vier Modulabschlussprüfungen mit weniger als 25 Punkten bewertet worden worden ist und nicht mehr als eine Modulabschlussprüfung mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist.

Einführung Wiwi: 57,5 Punkte
Externes Rewi: 72,0 Punkte
Internes Rewi: 50,0 Punkte
Investition&Finanzierung = einmal 45,5 Punkte beim zweiten Mal 44,0 Punkte

Insgesamt Punkte: 225 Punkte (ausgehend von 45,5 Punkte bei Investition)

Allerdings habe ich bei Investition den 3. Versuch noch nicht gemacht. Heißt das, dass ich dann noch nicht ausgleichen kann?

In Rewi sieht es genauso aus: nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten. D.h. die Hausarbeit in BGB 2/1 muss ich nach zwei Mal durchfallen ein drittes Mal schreiben, oder?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe,
Studitante
 
nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten
Darauf wurde - zumindest in der Vergangenheit - von Seiten des PA verzichtet. D.h. Du konntest auch schon anrechnen, wenn Du noch nicht alle Klausurmöglichkeiten ausgeschöpft hast. Im Zuge der Corona-Freischussregelungen könnte man das Spiel ja auch bis zum Tag X betreiben. Insofern glaube ich nicht, dass sich an der Praxis des PA etwas geändert hat.
 
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