Die neue Studienordnung enthält die Ausgleichsregelung mit den 150 Punkten nicht mehr, stattdessen muss man die nicht bestandene Klausur mit einer bestanden ausgleichen und diese beiden müssen dann 100 Punkte ergeben. Es gilt allerdings immer die Studienordnung, unter der man begonnen hat, falls ihr also vor dem 01.04.2020 angefangen habt, gehört ihr zu "alten" Prüfungsordnung und die 150 Punkte Regelung gilt für euch.