Mich würde interessieren wie das PA den Bestandsschutz der zur Einschreibung jeweils geltenden Prüfungsordnung handhabt.
Zum Zeitpunkt meiner Einschreibung galt die PO 2017.
Danach reicht es, wenn alle drei WiWi Pflichtmodule auf insgesamt 150 Punkte kommen, keines weniger als 25 hat und nur eins unter 50.
Extrembeispiel:
Internes Rechnungswesen 60 Punkte,
Externes Rechnungswesen 65 Punkte,
Investition/Finanzierung 25 Punkte.
Gesamt 150 Punkte.
Nach Ausgleichsregelung 2017 bestanden.
Nach der PO 2020 gilt zusätzlich, dass die Summe aus dem Modul unter 50 zusammen mit einem anderen Modul mindestens 100 ergeben muss.
Nach Ausgleichsregelung 2020 nicht bestanden!
Es ist grundsätzlich in Ordnung, wenn solch eine Ordnung geändert wird, wer sich neu einschreibt weiss ja worauf er sich einlässt. Für Altstudenten gilt mE Bestandsschutz der älteren Regelung. Aber da ich keinen Rechtsstreit führen möchte interessiert mich an der Stelle erstmal wie das die FU denn erfahrungsgemäß in der Praxis handhabt. Vielleicht hat jemand damit Erfahrungen gesammelt.
Gruß in die Runde