Plauderecke Deutscher Mieterbund DMB erkennt Fernstudium nicht an?

Studiengang
Bachelor of Laws
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Also so langsam wird es mir zu bunt in diesem Land.

Erst bekomme ich die 200 EUR Energiekostenpauschale nicht, weil ich nicht schon am 1.12.2022 immatrikuliert war, dann kassiere ich trotz Erhoehung der Vorauszahlung eine Nachzahlung der Nebenkosten von 1200 EUR und nun, wo ich in den DMB eintreten und endlich mal meinen Studentenausweis auch mal nutzen will, flattert mir ein Schreiben des DMB ins Haus, des Inhalts, dass der DMB ein Fernstudium nicht anerkennt.

Kann das sein? Wo ist denn dafuer die Rechtsgrundlage? Reine Willkuer?

Kennt sich da jemand von Euch aus?
 
Hätte spontan vermutet, dass die Rechtsgrundlage dafür, wer Mitglied zu welchen Konditionen sein kann und wer Vergünstigungen nicht erhält, die Satzung ist. Aufgrund der Vereinigungsfreiheit besteht da eine weitgehende Autonomie. Am besten guggst du mal in die Satzung rein, ob da dazu was steht.

Ohne die konkrete Lage zu kennen, weil die Frage etwas kryptisch ist, gehe ich davon aus, dass der DMB Beitragsvergünstigungen für Studenten gewährt, aber offenbar nicht für Fernstudierende. Das ist als Typisierung sicher nicht willkürlich, weil unter Fernstudierenden die Anzahl der nebenbei Erwerbstätigen mit wenigstens gewissem Einkommen (die dann diese Vergünstigungen nicht bräuchten) deutlich höher sein wird als an Präsenzunis.
 
Oh, das sehen andere ganz anders.

Eine derartige Diskriminierung halte auch ich fuer rechtswidrig. Der Betreffende hat mir das an ihn gerichtete Schreiben gezeigt, es wird keine Rechtsgrundlage fuer die Entscheidung angefuehrt, allein das wirkt schon willkuerlich.

Auch in der Satzung steht nichts von einer solchen Diskriminierung. Und ja, ich benutze hier nicht das Wort Unterscheidung, denn hier werden die Studenten der FUH in unangemessener Weise benachteiligt.
 
Nun, da wir den SV nicht vorliegen haben und du der Überzeugung bist, hier läge ein rechtswidriger Verstoß gegen Rechte vor, wäre ein Gang zum Anwalt sicher nicht schlecht :)
 
Das hat derjenige, den der Fall betrifft, auch vor. Er hat denen schriftlich widersprochen und gibt dem DMB so noch eine Chance zur Besinnung.

Halte ich fuer den richtigen Weg.
 
Oh, das sehen andere ganz anders.

Eine derartige Diskriminierung halte auch ich fuer rechtswidrig. Der Betreffende hat mir das an ihn gerichtete Schreiben gezeigt, es wird keine Rechtsgrundlage fuer die Entscheidung angefuehrt, allein das wirkt schon willkuerlich.

Auch in der Satzung steht nichts von einer solchen Diskriminierung. Und ja, ich benutze hier nicht das Wort Unterscheidung, denn hier werden die Studenten der FUH in unangemessener Weise benachteiligt.

Ich frage mich, was mit der Frage erreicht werden sollte, wenn die Auffassung, dass das alles ganz böse willkürlich ist, von vornherein unverrückbar feststand. Um einen Austausch zur Sache kann es nicht gegangen sein, weil dazu sachliche Anknüpfungspunkte fehlen. Dass "andere das anders sehen" ist ja an sich kein Argument.

Wie @besserwisserin schon richtig schrieb: Ab zum Anwalt und/oder vor Gericht, da wird sich die Wahrheit herausstellen (obwohl: das Gericht gehört ja auch zu dem Land, in dem "dir alles zu bunt" wird...)
 
Also so langsam wird es mir zu bunt in diesem Land.

Erst bekomme ich die 200 EUR Energiekostenpauschale nicht, weil ich nicht schon am 1.12.2022 immatrikuliert war, dann kassiere ich trotz Erhoehung der Vorauszahlung eine Nachzahlung der Nebenkosten von 1200 EUR und nun, wo ich in den DMB eintreten und endlich mal meinen Studentenausweis auch mal nutzen will, flattert mir ein Schreiben des DMB ins Haus, des Inhalts, dass der DMB ein Fernstudium nicht anerkennt.

Kann das sein? Wo ist denn dafuer die Rechtsgrundlage? Reine Willkuer?

Kennt sich da jemand von Euch aus?
Eigentlich schöne Klausuraufgabe. Da müsste man mal ins AGG schauen. Ob überhaupt der Anwendungsbereich eröffnet ist? Fernuni-Status ist kein Merkmal des § 1, dann müsste man über die mittelbare Diskrininierung gehen (§ 3 AGG), da wird es dann knifflig, vielleicht geht ja was über das Alter.
 
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Zur Sache: Vorliegend wurde von den Betroffenen mittels Widerspruch dargelegt, dass es gar nicht anstehe, die Art und den Umfang des Studiums seitens DMB anzuerkennen oder nicht, sondern nur gefordert war, das Studium an sich mittels Studentenausweis nachzuweisen. Dies war bereits erfolgt. Hinzu wurde unterstrichen, dass ein FUH-Studium ein vollumfaengliches Hochschulstudium ist.

Resultat: Der DMB hat sein zu Unrecht ergangenes Schreiben zurueckgezogen. Der Beauftragung eines Anwalts hat es nicht bedurft.

Infolgedessen kann nun festgehalten werden, dass ein FUH-Studium vom Deutschen Mieterbund anerkannt wird.
 
Also wusste irgendjemand im DMB nicht, was er tut. Nunja, das kommt in allen großen Einheiten vor.

Schade allerdings, dass die abstrakte Frage, ob eine solche Benachteiligung möglich und rechtlich zulässig wäre, damit weiter unserer eigenen rechtlichen Fantasie überlassen bleibt.
 
Ich werde jetzt auch mal ganz unjuristisch und gebe gar keinen genauen SV an, aber dass der Uniausweis mir nicht dabei hilft, als "richtige" Studentin angesehen zu werden, ist auch mehr als einmal vorgekommen. Darauf werde ich mal mehr achten. Danke. ;)
 
Da steht ja auch "nur gültig in Verbindung mit Lichtbildausweis", also hast du keinen gültigen Studentenausweis vorgelegt... so mal ganz unjuristisch, ach nee... doch
 
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