Bei mir steht bei "Verfahren" und bei "Angemessenheit" "viel zu knapp, Schwerpunkt".
Aber was zum Teufel soll man da noch rumlabern? Das ist doch alles nur blabla und nur noch politisch und hat wenig mit Jura zu tun.
Hat in den beiden Punkten jemand "mehr" geschrieben und könnte das teilen? Gerne auch PN.
Ich hab bei beiden Punkten ca. 16 Zeilen, was soll ich zu dem ökumenischen Scheißdreck auch rumlabern. Mich hat schon das Kopftuchverbot im Verfassungsrecht genervt.
Kann da einer weiterhelfen?