お早うございます。Grüß' euch, Hans und Skippermieze, freut mich sehr, wenn euch das Seminar gefallen hat - durfte selbst unter der professionellen Leitung Herrn Professor Marutschkes am letzten Seminar samt Symposion in Kyoto teilnehmen, dessen Verlauf und Ergebnisse nun veröffentlicht sind ...
„Allgemeine Rechtsbegriffe und Gesetzgebung als Ausdruck der Rechtskultur in Europa und Asien“ In-Ho Kim, ZJapanR / J.Japan. 21. Jg. / Vol. 21 (2016) Nr. / No. 41 301 ff.
Bericht über Symposium (PDF)
„Wenn selbst Kyoto (fast) zur Kulissen wird “
Ruth Effinowitz, ZJapanR / J.Japan. 21. Jg. / Vol. 21 (2016) Nr. / No. 41 310 ff.
Bericht über Symposium 2 (PDF)
Hatte nach EAs Nr. 1 Kenpou und Nr. 2-4 Minpou noch zwei EAs aus dem Arbeits- und zwei aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht zur Auswahl - deshalb die erste Frage - doch die Modalitäten können natürlich stets einem beständigen Wandel unterworfen sein (durfte damals auf Wunsch alle, 1-4 sowie 5-8, machen).
Hans, bitte um Korrektur, sofern ich mich irren sollte, doch hast Du in Deiner E-mail am 18.11.16 geschrieben, die deutschen -selbst- erneut in japanische Rechtsbegriffe sozusagen rückzuübersetzen ... Respekt! ... Du weißt, dass dies bisweilen gar nicht so ohne weiteres möglich ist - leider gibt es durchaus, auch wenn ein- und derselbe Begriff verwendet zu sein scheint, doch ziemliche Bedeutungsunterschiede; da streiten sich Profs seit 150 Jahren bis heute
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Du kennst/Ihr kennt vermutlich einen der führenden (und-zugegeben-auch sehr raren) Deutschen Über-setzungs-'Päpste' des Japanischen Rechts; meine Bernd Götze mit seinen wirklich empfehlenswerten Deutsch-Japanischen Rechtswörterbüchern ... hätte sogar von ihnen seit einiger Zeit eines übrig - und würde es Dir / Euch (bei Bedarf) gerne zusenden - falls Du / Ihr es (bei Gefallen) behalten wollt, dürft ihr dies gerne tun ... (erwarb es 1999 für 149 DM) ...
Brauch(s)t mir aber nichts dafür zu geben - würde es bei Dir/Euch ja in guten Händen vermuten - also, so Du/Ihr Interesse habt, einfach Adresse angeben
じゃ又
ね.