Einsendeaufgaben EA 1 55105 SoSe 2018

Google mal mit Gutachtenstil, im Internet gibt es diverse kostenlose Einführungen dazu. Ohne Beherrschung des Gutachtenstils ist das Modul nicht machbar.
Ich kenne die aktuelle EA nicht, aber es scheint um Pflichtverletzung/Schadensersatz zu gehen und oben wird der § 280 BGB genannt. Problem für Euch WiWis: die Prüfung des § 280 lernen die Rewis schon im Modul BGB ll. Allerdings gibt es auch dazu viele kostenlose Übungsfälle im Internet.
Schau auch mal in der Springer-eBook- Datenbank http://www.ub.fernuni-hagen.de/datenbankenlieferdienste/showdatabase.html?id=550 mit dem Suchbegriff Arbeitsrecht, dort sind grundlegende Lehrbücher dazu drin

Viel Erfolg
 
Google mal mit Gutachtenstil, im Internet gibt es diverse kostenlose Einführungen dazu. Ohne Beherrschung des Gutachtenstils ist das Modul nicht machbar.
Ich kenne die aktuelle EA nicht, aber es scheint um Pflichtverletzung/Schadensersatz zu gehen und oben wird der § 280 BGB genannt. Problem für Euch WiWis: die Prüfung des § 280 lernen die Rewis schon im Modul BGB ll. Allerdings gibt es auch dazu viele kostenlose Übungsfälle im Internet.
Schau auch mal in der Springer-eBook- Datenbank http://www.ub.fernuni-hagen.de/datenbankenlieferdienste/showdatabase.html?id=550 mit dem Suchbegriff Arbeitsrecht, dort sind grundlegende Lehrbücher dazu drin

Viel Erfolg
vielen Dank :-)
 
Prüft ihr den Grad der Fahrlässigkeit schön von leichteste bis grobe Fahrlässigkeit durch, bzw. bis zu dem Punkt, mit welchem ihr übereinstimmt. Oder macht ihr das im Urteilsstil und sagt einfach: "F handelte in mittlerer/grober Fahrlässigkeit, weil ... " ?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich prüfe auch beides...die Fahrlässigkeiten sowie Vorsatz prüfe ich ebenfalls, in der 2 Std. Klausur würde ich es anders machen, aber bei den Einsendeaufgaben mit allen Unterlagen mache ich das lieber sorgfältig...auf den Urteilstil soll ja eher verzichtet werden und der Grad der Fahrlässigkeit ist m.E. eines der Probleme der EA.
 
Die Y GmbH könnte aber als Arbeitgeber nach § 254 BGB ein Mitverschulden vorgeworfen werden.

Dies setzt voraus , dass bei der Entstehung des Schadens die Y GmbH mitgewirkt haben könnte. Eine solche Handlung könnte in den Weisung des Geschäftsführers der Y GmbH „ Gib Vollgas jetzt kommt es auf jede Minute drauf an“ begründet liegen. F als Arbeitnehmer war sich der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Lieferung bewusst, so dass er als die Verkehrslage immer schwieriger wurde unruhiger wurde. Diese Unruhe steigerte sich in eine Nervosität und führte dazu das F immer unaufmerksamer wurde. Als Folge passierte der Unfall. Auch konnte F den vorgegebenen Arbeitsbedingungen nicht ausweichen, er musste für seinen erkrankten Arbeitskollegen einspringen. Der Zeitraum zur Erledigung war schon so knapp das der Geschäftsführer ihn zu einer übermäßigen Eile antrieb. Daher ist die Mitverantwortung des Arbeitgebers, vertreten durch den Geschäftsführer, nicht hinwegzudenken. Das Verhalten des Arbeitgebers war kausal verantwortlich für seine Nervosität und die Unfallfolge.


Der Y GmbH kann als Arbeitgeber nach § 254 BGB ein Mitverschulden vorgeworfen werden.


Seht ihr das auch so?
 
Hm, ich hab jetzt grade festgestellt, dass ich zwei Semester lang keine Einsendearbeiten für Rewi machen musste. Welchen Umfang haben die bei euch? Bin immer so bei zehn bis zwölf Seiten...
 
@Schneider Daniela also ich bin über den innerbetrieblichen Schadensausgleich auf eine Haftungsminderung gekommen ( KE 2 S. 181 ff.). Bin mir da aber nicht 100% sicher. Wäre dann ja aber die analoge Anwendung des § 254
 
Die Y GmbH könnte aber als Arbeitgeber nach § 254 BGB ein Mitverschulden vorgeworfen werden.

Dies setzt voraus , dass bei der Entstehung des Schadens die Y GmbH mitgewirkt haben könnte. Eine solche Handlung könnte in den Weisung des Geschäftsführers der Y GmbH „ Gib Vollgas jetzt kommt es auf jede Minute drauf an“ begründet liegen. F als Arbeitnehmer war sich der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Lieferung bewusst, so dass er als die Verkehrslage immer schwieriger wurde unruhiger wurde. Diese Unruhe steigerte sich in eine Nervosität und führte dazu das F immer unaufmerksamer wurde. Als Folge passierte der Unfall. Auch konnte F den vorgegebenen Arbeitsbedingungen nicht ausweichen, er musste für seinen erkrankten Arbeitskollegen einspringen. Der Zeitraum zur Erledigung war schon so knapp das der Geschäftsführer ihn zu einer übermäßigen Eile antrieb. Daher ist die Mitverantwortung des Arbeitgebers, vertreten durch den Geschäftsführer, nicht hinwegzudenken. Das Verhalten des Arbeitgebers war kausal verantwortlich für seine Nervosität und die Unfallfolge.


Der Y GmbH kann als Arbeitgeber nach § 254 BGB ein Mitverschulden vorgeworfen werden.


Seht ihr das auch so?
 
...als Folge passierte der Unfall. Und die rote Ampel hat er aus Nervosität überfahren? Dann müsstest du begründen, warum er die Entscheidung traf bei Rot zu fahren. Also diese der Nervosität in Verbindung bringen.
 
ich hab das Mitverschulden des Arbeitgebers nicht gesondert geprüft...allerdings auch angesprochen bei meiner Begründung der mittleren Fahrlässigkeit und der Frage ob man seinem Verhalten einen schweren Vorwurf machen kann. Letzlich komme ich auch auf eine Haftungsmilderung und bei Frage B auf gar keine Haftung.
 
Sagt mal, schreibt ihr auch, dass der F einen Schaden iHV Summe X zu ersetzen hat oder lediglich, dass der von ihm zu ersetzende Schaden haftungsbegrenzt ist? :)
 
Hi,
hat jemand von euch schon eine fertige Gliederung, der er oder sie mal posten könnte?
Wäre glaub für viele hilfreich und zumindest ich wäre sehr dankbar, da ich bissle aufm Schlauch steh :D.
 
Ich würde hier auch eine grobe Fahrlässigkeit in Betracht ziehen.
F ist seit ca 3 Jahren angestellt und weiß, wie die Arbeit zu verrichten ist. Mit der schnellen Auslieferung ist er also vertraut.
Ein "Gib Gas" rechtfertigt nicht, die grundsätzlichen Regeln des Straßenverkehrs nicht zu beachten.
 
jo..wer lesen kann ist klar im Vorteil...habe mich dann mal schön vertan in der Zeit. Hab da auch 2015 gelesen statt 2018, demnach ist F bei mir noch in der Probezeit...naja Arbeit ist weg, da kann man nichts machen.
 
Zurück
Oben