Die rechtzeitige Klageerhebung habe ich nicht geprüft, die Klage ist zulässig lt. Fallfrage. Die vier Wochen zu r Klageerhebung beziehen sich auf § 4.... KSchG - und geht es ja nicht um eine Kündigungsschutzklage, sondern um eine Klage wegen Lohnzahlung. Ich habe mit der Begründetheit angefangen und dann aufgeteilt in die zwei Zeiträume. EFZG war schnell abgehandelt. Wo ich mir nicht sicher bin ist, wie ich die Angabe im SV bzgl. der Einreichung der AUB einwerten soll. Eigentlich wird § 5 EFZG (Anzeige- und Nachweispflichten) erst nach der Prüfung, ob überhaupt Anspruch aus EFZG besteht, geprüft. Ich wüsste aber nicht, was ich ansonsten mit diesen Angaben anfangen sollte. Also hab ich die Prüfung vorgezogen vor die 4-Wochen-Prüfung des § 3 EFZG....wie sehr ihr das?
Bzgl. § 10 S. 2 AV (Vergütung) habe ich keine AGB geprüft, sondern hergeleitet, ob § 11 Abs. 4 AÜG zwingendes Recht darstellt, damit wäre dann auch § 615 BGB zwingendes Recht und damit kann per Vertrag von der Regelung nicht abgewichen werden. AGB hatte ich zuerst angedacht, passt aber irgendwie nicht da rein und da bzgl. § 12 AV eine ausführliche AGB-Prüfung notwendig ist, habe ich das nur da gemacht.