Bei 10 ist C falsch, denn das DRB wird nicht ad hoc, sondern projektbegleitend eingesetzt, also nicht erst dann wenn sich eine Streitigkeit ergibt, sondern von Anfang an.
Ich denke, bin mir aber nicht sicher, dass 8 A richtig ist. Der erste Satz steht so wörtlich im Skript, KE 2 S. 8. Schließlich müssen die Parteien nur ein einziges Mal einen Konsens finden, nämlich darin, dass sie einen Konflikt in einem Schiedsverfahren entscheiden wollen. Der Rest des Verfahrens ist doch einem Gerichtsverfahren sehr angenähert. Ein Dritter, nämlich das Schiedsgericht, entscheidet, ohne dass die Parteien selbst versuchen, inhaltlich zur Streitigkeit einen Konsens zu finden. Diese Art und Weise ist wie in einem Gerichtsverfahren konfrontativ.
Zu 7 A habe ich keine Textstelle. Das Wort "Gedankenmuster" hat mich auch etwas gestört, aber da die Idee der Mediation ja ist, mit Hilfe der Ergründung der Interessen der Parteien eine Lösung zu finden, durch die beide gewinnen und das durch Kooperation statt Konfrontation, habe ich mich entschieden, A für richtig zu halten.
Aber was solls, wenn alles andere richtig ist, ist die Einsendearbeit wohl locker bestanden...