Einsendeaufgaben EA 1 SS 19

UDK

Studiengang
Bachelor of Laws
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo Zusammen,

versuche mich gerade an EA 1. Ich bin mir nicht sicher, was der wesentliche Unterschied zu Aufgabe 3 und Aufgabe 4 ist.
Z. B. sind doch sowohl Eignungskriterien als auch Ausschlusskriterien u.a. das Machtungleichgewicht etc. Ich könnte somit bei Aufgabe 3 schreiben: Eignungskriterien sind Gesprächsbereitschaft, kein Machtungleichgewicht…
und bei Aufgabe 4: Ausschlusskriterien, wenn keine Gesprächsbereitschaft, oder wenn Machtungleichgewicht herrscht.
Ich sehe einfach den Unterschied nicht und weiß nicht, was die hier hören wollen.
 
Hallo,
ich würde gern in die Diskussion miteinsteigen, allerdings habe ich gerade erst einmal meine liebe Mühe mit der Literatursuche...
Über beck online habe ich den zweiten und dritten Literaturhinweis der EA gefunden, ich scheitere allerdings an dem Handbuch Mediation.
Kann mir jemand sagen, wie ich es als Volltext finde?
 
Gibt es nicht in der Vahlen eLibrary ein Handbuch zu Mediation? Ist vielleicht dieses das von dir gesuchte?
Wenn du hier schreibst, welches Buch du genau suchst, schaue ich Zuhause gerne einmal nach.
 
Hallo Zusammen,

versuche mich gerade an EA 1. Ich bin mir nicht sicher, was der wesentliche Unterschied zu Aufgabe 3 und Aufgabe 4 ist.
Z. B. sind doch sowohl Eignungskriterien als auch Ausschlusskriterien u.a. das Machtungleichgewicht etc. Ich könnte somit bei Aufgabe 3 schreiben: Eignungskriterien sind Gesprächsbereitschaft, kein Machtungleichgewicht…
und bei Aufgabe 4: Ausschlusskriterien, wenn keine Gesprächsbereitschaft, oder wenn Machtungleichgewicht herrscht.
Ich sehe einfach den Unterschied nicht und weiß nicht, was die hier hören wollen.
Vor dem Problem stehe ich auch noch.. ich konnte auch noch nicht wirklich etwas zu den Risiken eines solchen Verfahrens finden. Ist jemand von euch da schon weiter ?
 

Anhänge

  • DStR 2007, 583 - beck-online.pdf
    119,3 KB · Aufrufe: 12
  • Wirtschaftsmediation Risse - beck-online.pdf
    147,7 KB · Aufrufe: 11
Zuletzt bearbeitet:
Eignungskriterien für die Wirtschaftsmeditation????
Das Verfahren der Mediation eignet sich v. a. zur Konfliktlösung, wenn eine zwischen den Parteien bestehende wirtschaftliche

Beziehung durch den Konflikt gefährdet ist und - im Falle eines Gerichtsurteils - zu enden droht. Die Gewinnung

neuer Geschäftspartner und der Aufbau wirtschaftlicher Beziehung sind häufig kostenintensiver und schwieriger

als die Pflege bereits bestehender Wirtschaftsbeziehungen. Aufgrund der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien

eignet sich das Mediationsverfahren insbesondere für Konflikte, die aus Dauerschuldverhältnissen herrühren, wie z.

B. aus Gesellschafts- und Mietverträgen. Da im Rahmen der Mediation eine vollständige Sachverhaltsaufklärung nicht

erfolgen muss, kommt dieses Verfahren zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren in Betracht,

wenn im Prozess eine aufwändige Beweisaufnahme mit ungewissem Ausgang erforderlich wäre, um überhaupt die

Grundlage für einen Vergleich oder ein Urteil zu schaffen
 
Ungeeignet:
Ungeeignet ist das Mediationsverfahren, wenn allein über

Rechtsfragen oder rechtliche Grundsatzfragen gestritten wird, ein Machtungleichgewicht zwischen den Parteien besteht,

das ein Verhandeln auf Augehöhe unmöglich macht, oder eine Seite zu Verhandlungen nicht bereit ist, sei es, weil es

„um’s Prinzip geht” oder die Fronten derart verhärtet sind, dass keine gemeinsame Gesprächsgrundlage besteht
 
Zu den Risiken fällt mir auch nur das Kostenrisiko ein. Sollte das Mediationsverfahren scheitern, kämen noch die Kosten des Rechtsstreits hinzu.
 
Auf wie viele Seiten kommt ihr ? Bei mir sind das 12 ...
 
Auf wie viele Seiten kommt ihr ? Bei mir sind das 12 ...

Dito, bei mir auch 12 Seiten, bzw. 11, 75 um ganz genau zu sein :-) Vor allem hab ich bald mehr Fußnoten als in einer Hausarbeit, aber man muss ja auch praktisch jeden Satz mit einer Quelle belegen, denn anders als bei einem Gutachten ist hier natürlich so gut wie nichts kein fremder Gedanke! Ich glaub, ohne die Fußnoten käme ich nur auf 8 Seiten oder so...
 
Bin bei 13 Seiten und 42 Fußnoten.
 
Dito, bei mir auch 12 Seiten, bzw. 11, 75 um ganz genau zu sein :-) Vor allem hab ich bald mehr Fußnoten als in einer Hausarbeit, aber man muss ja auch praktisch jeden Satz mit einer Quelle belegen, denn anders als bei einem Gutachten ist hier natürlich so gut wie nichts kein fremder Gedanke! Ich glaub, ohne die Fußnoten käme ich nur auf 8 Seiten oder so...
Ja, das stimmt...Bin aber so vorgegangen, dass nicht unbedingt jeder Satz mit Fremdgedanke mit einer Fußnote versehen wurde...Zwei oder Dreimal hatte ich ebd. natürlich Aber um ehrlich zu sein, weiß der Lehrstuhl selber gut, welche Quellen insgesamt in Frage kommen. Drei wurden auch genannt. Von daher werde ich hier die Gafahr eines Plagiates ausschließen. Es stand in der Angabe, dass maximal 20 Seiten zu erwarten sind. Daher wollte ich wissen, wie es bei anderen aussieht :) Danke
 
Ich war mir nicht ganz sicher, ob ein Literaturverzeichnis auch erforderlich ist. Hier die Antwort vom Modulbetreuer Herr Johnston für alle, die es evtl. auch interessieren.

"die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, ob Sie in Ihren Fußnoten Vollzitate machen (dann brauchen Sie in den EA keine Literaturverzeichnis), oder ob Sie sich für verkürzte oder Kurzzitate entschieden haben, in welchem Fall ein Literaturverzeichnis vonnöten ist."
 
Fand es generell schwierig, andere als die drei genannten Quellen zu finden: entweder in der Bibliothek in meiner Nähe nicht verfügbar und meist auch online nicht - bzw. online gibt es die ein oder andere Zeitschrift, aber halt nicht zurück bis teilweise in die 90er Jahre... Hoffe mal, der Lehrstuhl erwartet da nicht 10 oder mehr verschiedene Quellen...
 
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